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Nachtrag zur Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer sowie zum Asylgesetz

(V 137788)Vernehmlassunglaufend
Conseil du canton Obwald (OW)3 sept. 2026
Profil
Type
Vernehmlassung
État
laufend
Numéro
V 137788
Début
3 sept. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
137788
Chronologie(2)
  • EingereichtDéposé
  • FristDélai
    Regierung
Textes(1)
  • LeadHTML
    3 septembre 2026
    p>Seit der Einführung des Schutzstatus S im März 2022 hält sich eine zunehmende Zahl von Schutzbedürftigen seit mehreren Jahren in der Schweiz auf. Personen, die sich nach fünf Jahren weiterhin gestützt auf den Schutzstatus S in der Schweiz aufhalten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

    Mit dem vorliegenden Nachtrag soll der vom Bund eingeräumte Spielraum bei der Festlegung der Höhe der Unterstützungsleistungen genutzt werden, damit Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung weiterhin nach den für den Asylbereich geltenden Ansätzen der wirtschaftlichen Sozialhilfe unterstützt werden können.

     

    Das Mitwirkungsverfahren wird elektronisch durchgeführt unter:

    Übersicht | E-Mitwirkung Kanton ObwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0