Umgang mit schweren Lebensmittelallergien an Schulen
(KA 30418)Liechtenstein2 sept. 2026
Profil
- Type
- Kleine Anfragen
- Parlement
- Liechtenstein
- Numéro
- KA 30418
- Début
- 2 sept. 2026
Références et source
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 30418
Contributions(1)
Chronologie(1)
- Eingereicht
Textes(1)
- Frage vom 02. September 20262 septembre 2026
Am Schulzentrum Unterland wurden die Eltern von der Schulleitung darüber informiert, dass Personen der Schulgemeinschaft an einer schweren Erdnussallergie leiden und bereits kleinste Mengen oder Spuren lebensbedrohliche Reaktionen auslösen können. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern keine Erdnüsse oder erdnusshaltigen Produkte mitzugeben; auch in der Mensa sollen solche Produkte künftig nicht mehr angeboten werden. Im Schreiben wird dies als vorbeugende Massnahme auf dem Weg zu einer «erdnussfreien Schule» bezeichnet.
Dieser Fall wirft folgende Fragen auf:
- Welche Stellen waren am Entscheid oder an der fachlichen Empfehlung zur am Schulzentrum Eschen kommunizierten Massnahme beteiligt?
- Auf welche fachlichen Grundlagen stützt sich die Ausdehnung der Massnahme auf das gesamte Schulzentrum einschliesslich Mensa?
- Welche landesweiten Vorgaben oder Empfehlungen bestehen zum Umgang mit bekannten schweren Lebensmittelallergien an öffentlichen Schulen?
- Welche landesweiten Vorgaben bestehen für die Notfallvorsorge bei schweren allergischen Reaktionen, insbesondere hinsichtlich Notfallplänen und der Verfügbarkeit von Notfallmedikation?
- Ist während des Schulbetriebs am Schulzentrum Eschen jederzeit sichergestellt, dass entsprechend geschulte Mitarbeitende für die Erstversorgung einer schweren allergischen Reaktion verfügbar sind?
Données: OpenParlData · CC BY 4.0