Vernehmlassung betr. Erhöhung der Mindestvorgaben für Schuldienstpensen und Änderung Verordnung über die Schuldienste (SRL Nr. 408)

(V 451)Vernehmlassungabgeschlossen
Conseil du canton Lucerne (LU)10 avr. 2026
Profil
Type
Vernehmlassung
État
abgeschlossen
Numéro
V 451
Début
10 avr. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
451
Contributions(1)
  • Bildungs- und KulturdepartementDépartement responsable
Chronologie(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Textes(1)
  • KurzbeschreibungHTML
    9 avril 2026

    Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0