Teilrevisionen kantonale und interkantonale Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung

(2019.NWVD.16)VernehmlassungErledigt
Landrat Nidwald (NW)24 mars 2026
Profil
Type
Vernehmlassung
État
Erledigt
Numéro
2019.NWVD.16
Début
24 mars 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
134140
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Documents(7)
Textes(1)
  • LeadTEXT
    23 mars 2026

    Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. Juni 2026. Es handelt sich um eine E-Mitwirkung. Das heisst, die Vernehmlassung wird digital durchgeführt.

    vernehmlassung.nw.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Auf der Plattform finden Sie sämtliche Unterlagen. Für die Teilnahme an der E-Mitwirkung müssen Sie sich zuerst registrieren. Das geht einfach, sicher und schnell.

    Die digitale Mitwirkung bietet mehrere Vorteile:

    • Sie können sich rasch über das Vorhaben informieren.
    • Sie können Ihre Stellungnahme effizient und papierlos erfassen. Zwischenspeichern ist möglich, falls Sie das Erfassen unterbrechen müssen.
    • Falls Sie einem Gremium oder einer Organisation angehören, können Sie weitere Mitglieder einladen, um die Stellungnahme gemeinsam zu erfassen.
    • Mit der elektronischen Erfassung ermöglichen Sie uns ein effizientes Arbeiten.

    Ein Erklärvideo auf der digitalen Vernehmlassungsplattform beschreibt, wie Sie sich registrieren, eine Stellungnahme erfassen und bei Bedarf weitere Personen zur gemeinsamen Ausarbeitung einladen können.

    Für inhaltliche Rückfragen zu den Vernehmlassungsunterlagen wenden Sie sich bitte an das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion (Tel. +41 41 618 76 54; Email: volkswirtschaftsdirektion@nw.ch).

Données: OpenParlData · CC BY 4.0