Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates; Änderung
(354205)Zollikofen (BE)12 janv. 2017
Profil
- Type
- Bericht und Antrag
- Parlement
- Zollikofen (BE)
- Numéro
- 354205
- Début
- 12 janv. 2017
Références et source
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 354205
Points de l'ordre du jour
- 36125 janv. 2017
Chronologie(2)
- Eingereicht
Documents(7)
Textes(1)
- Beschreibung12 janvier 2017Zusammenfassung
Am 29. Juni 2016 hat der Grosse Gemeinderat die Motion Dubravka Lastric und Mitunterzeichnende betreffend "Im Grossen Gemeinderat mehr miteinander politisieren – auch über Parteigrenzen hinweg!" erheblich erklärt. Das in der Motion formulierte Hauptanliegen besteht darin, die Bezeichnung "überparteilich" im Titel von Vorstössen zuzulassen oder durch andere Vorkehrungen sicherzustellen, dass der überparteiliche Charakter von Vorstössen klar zum Ausdruck kommt. Die Forderung der Motionärin lässt allerdings offen, mit welchem regulatorischen Instrument dieses Hauptanliegen erfüllt werden soll. Als Variante wird die Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (GOGGR) genannt.
Gemäss Art. 35 GOGGR kann mit einer Motion das Begehren gestellt werden, dass der Gemeinderat dem Grossen Gemeinderat ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des Grossen Gemeinderates zum Beschluss unterbreitet. Es wird festgehalten, dass ausschliesslich die Änderung der GOGGR in die Zuständigkeit des Grossen Gemeinderates fällt und den Gegenstand der Motion rechtfertigt. Die erwähnte "Sicherstellung der Praxisänderung auf anderen Wegen" liegt ausserhalb der Kompetenz des Grossen Gemeinderates. Die Erheblicherklärung der Motion führt konsequenterweise zur vorliegenden Änderung der GOGGR. Die Gelegenheit wird benützt, um weitere Änderungen und Präzisierungen vorzunehmen.
Kernstück der Revision ist Art. 34 der GOGGR. Darin wird geregelt, dass parlamentarische Vorstösse von einem oder mehreren Mitgliedern des Grossen Gemeinderates sowie von Fraktionen eingereicht werden können. Neu wird explizit verlangt, dass das erstunterzeichnende Ratsmitglied sowie alle Mitunterzeichnenden mit Name, Vorname und Parteibezeichnung aufgeführt sein und den parlamentarischen Vorstoss eigenhändig unterzeichnen müssen. Das Ratsbüro stellt auf der Webseite der Gemeinde eine Vorlage zur Verfügung. Mit den erweiterten Formvorschriften ist die Zuordnung der Unterschriften zu den Parlamentarierinnen und Parlamentariern gewährleistet und die Basis gelegt, um im weiteren Schriftverkehr nebst der Erstunterzeichnenden Person auch die Mitunterzeichnenden zu nennen.
Beschluss
- Die Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates wird genehmigt.
- Die Motion Dubravka Lastric und Mitunterzeichnende betreffend "Im Grossen Gemeinderat mehr miteinander politisieren – auch über Parteigrenzen hinweg!" wird als erledigt abgeschrieben.
Données: OpenParlData · CC BY 4.0