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Auslagerung Mehrzwecksammelstelle Zollikofen; Verpflichtungskredit und Änderung Abfallreglement

(356689)Bericht und Antrag
Zollikofen (BE)6 févr. 2017
Profil
Type
Bericht und Antrag
Numéro
356689
Début
6 févr. 2017
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
356689
Chronologie(2)
Textes(1)
  • BeschreibungTEXT
    6 février 2017
    Zusammenfassung
    Der Gemeinderat spricht sich nach einem gründlichen Evaluationsprozess für die Aufgabenübertragung an eine private Entsorgungsfirma aus. Geprüft wurde auch die Modernisierung und der Eigenbetrieb am Standort Lättere.

    Die im Jahr 1989 in Betrieb genommene Mehrzwecksammelstelle erfüllt die Anforderungen bezüglich Verkehr, Transportlogistik, Personensicherheit, Zutrittsberechtigung und Bewachung nicht mehr. Es musste eine neue Lösung gefunden werden. Diese sah den Neubau einer Halle und eine Arealerweiterung um 1'100 m2 am jetzigen Standort in der Lättere vor. Zudem wurde die komplette Auslagerung der Mehrzwecksammelstelle geprüft.

    Im Vergleich schneidet bei gleicher und teilweise sogar besserer Leistung eine Auslagerung in finanzieller und raumplanerischer Sicht besser ab. Die Abfallrechnung wird dauerhaft entlastet, Landreserven werden so für geeignetere Zwecke aufgespart. Diese Argumente haben den Gemeinderat zum Entscheid einer Auslagerung bewogen. Zudem kann das Wohnquartier in der Lättere vom Verkehr und Lärm der Sammelstelle entlastet werden.
    Die neue Mehrzwecksammelstelle soll durch die Firma AREC AG in Worblaufen betrieben werden. Der Entsorgungsbetrieb unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Zollikofen hat in einer öffentlichen Ausschreibung das beste Angebot unterbreitet.

    Über das Geschäft wird der Grosse Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 befinden.

    Beschluss
    A)   In eigener Kompetenz:
    1. Der Auslagerung der Mehrzwecksammelstelle wird zugestimmt.
    2. Der jährliche wiederkehrende Verpflichtungskredit von Fr. 43'200.00 (inkl. MWST) für den Betrieb einer Mehrzwecksammelstelle durch eine private Firma wird zu Lasten der Erfolgsrechnung Abfallentsorgung (Konto 7301.3130.01) bewilligt.
    B)   Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums:
    Die Änderung des Abfallreglements wird genehmigt.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0