Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG; RB 2.1201)

(V 129133)VernehmlassungIn Bearbeitung
Landrat Uri (UR)3 sept. 2025
Profil
Type
Vernehmlassung
État
In Bearbeitung
Numéro
V 129133
Début
3 sept. 2025
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
129133
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Documents(4)
Textes(1)
  • LeadHTML
    2 septembre 2025

    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion an seiner Sitzung vom 19. August 2025 beauftragt und ermächtigt, zur entworfenen Teilrevision des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte eine Vernehmlassung durchzuführen.
    Die geplanten Änderungen betreffen vorwiegend technische und organisatorische Vorschriften beispielsweise zu den bei stillen Wahlen geltenden Fristen, den Urnenöffnungszeiten, zum Zeitpunkt des Auszählungsbeginns und zum Zählen der Stimmen. Zudem soll eine neue Möglichkeit geschaffen werden, um die Stimmberechtigten besser zu informieren: Personen, die sich für ein zu besetzendes Amt interessieren, sollen ihre Kandidatur freiwillig bei der Gemeinde- oder Standeskanzlei melden können, damit diese veröffentlicht wird.
    Gerne laden wir Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis 30. November 2025 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form ans Direktionssekretariat (ds.jd@ur.ch) einzureichen.
    Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie unter den angefügten Dokumenten.
    Wir danken Ihnen für die wertvolle Mitwirkung und sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen.

    Justizdirektion Uri

Données: OpenParlData · CC BY 4.0