Datenschutz in der digitalen Transformation

(2019.SR.000257)MotionÜberwiesen an den Gemeinderat
Conseil municipal Bern (BE)12 sept. 2019
Interventions(17)
Trié par Date de l'intervention, Décroissant
17 Résultats
  • Intervention
    Jelena Filipovic(Grünes Bündnis)
    StadtratspräsidiumConseil municipal

    Präsidentin: Ihr habt der Fristverlängerung auf den 2. Juli 2027 zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Traktandums 8.

  • Intervention
    Intervention
    Conseil municipal

    2005.SR.000168

    Annahme Fristverlängerung
    Ja 47
    Nein 13
    Enthalten 2

  • Intervention
    Jelena Filipovic(Grünes Bündnis)
    StadtratspräsidiumConseil municipal

    Präsidentin: Ihr habt die Abschreibung abgelehnt. Wollt ihr die Fristverlängerung zur Erfüllung der Motion bis am 2. Juli 2027 verlängern? Dann könnt ihr jetzt darüber abstimmen.

  • Intervention
    Intervention
    Conseil municipal

    2005.SR.000168

    Ablehnung Abschreibung
    Ja 24
    Nein 36
    Enthalten 3

  • Intervention
    Intervention
    Conseil municipal

    Gemeinsame Beratung der Traktanden 6 bis 8: siehe Traktandum 6

  • Intervention
    Jelena Filipovic(Grünes Bündnis)
    StadtratspräsidiumConseil municipal

    Präsidentin: Wir kommen als nächstes zu Traktandum 7. Wollt ihr dem Antrag des Gemeinderats auf Abschreibung der Motion zustimmen? Dann könnt ihr auch jetzt mit Grün Ja Stimme stimmen.

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Die Abschreibung ist abgelehnt worden.

  • Intervention
    Intervention
    Conseil municipal

    2019.SR.000257: Abschreibung Punkt 1

    Ablehnung
    Ja 29
    Nein 32
    Enthalten 1 Namensliste 021

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Die Motion ist überwiesen worden. Wir stimmen jetzt ab über den Antrag vom Gemeinderat zur Abschreibung von dieser Motion. Nur Punkt 1? Wir stimmen ab über die Abschreibung von Punkt 1 von dieser Motion.

  • Intervention
    Intervention
    Conseil municipal

    2019.SR.000257

    Annahme
    Ja 32
    Nein 29
    Enthalten 1 Namensliste 020

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Merci vielmals, Alec von Graffenried. Ich habe keine Wandlung und keine punktweise Abstimmung mitbekommen. (Diskussion zwischen von Graffenried und Häfliger) Moment darf ich schnell intervenieren. Abschreibung gemäss GRSR darf jeder in diesem Rat beantragen. Du wandelst nicht? Gut, dann würden wir jetzt... Und du beantragst auch nicht punktweise? Gut dann stimmen wir jetzt ab bezüglich Traktandum Nummer 11, Motion als Richtlinie. Entschuldigung, mein Fehler, ich korrigiere mich. Wir stimmen ab über Traktandum 11 als Motion. Ist keine Richtlinienmotion.

  • Intervention
    Alexander Feuz(Union démocratique du centre)
    Alec von Graffenried, StadtpräsidentConseil municipal

    Alec von Graffenried, Stadtpräsident: Ich komme nicht nach. Wir haben letztes Jahr hier über ein Datenschutzreglement diskutiert. Das ist am 1. Januar in Kraft getreten. Wir haben das Datenschutzreglement. Also ich finde Punkt 1 von dieser Motion kann man abschreiben. Zu Punkt 2: Wir haben die Datenschutzbeauftragte. Wir haben ja gesagt, dass Ombudsstelle und Datenschutz zusammen, das passt nicht. Wir haben eine separate Datenschutz-Aufsichtsstelle und eine städtische Datenschutzbeauftragte gewählt. Also mir scheint Punkt 1 kann man wirklich gut abschreiben. Bei Punkt 2 ist es ein bisschen etwas anderes. Dort haben wir einfach ein Bundesgesetz über den Datenschutz, der den Datenschutz durch Private beim Bund lässt und der Bund hat dort eine abschliessende Regelung gemacht. Entsprechend sind Kanton und Gemeinden nicht befugt, weitere Bestimmungen zu erlassen. Entsprechend können wir halt dort auf die Motion auch nicht eingehen. Entsprechend, bitten wir Euch Punkt 1 der Motion abzuschreiben und als erledigt abzuschreiben und Punkt 2 abzulehnen. Merci.

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Merci vielmals, Raffael. Ich sehe keine weiteren Fraktionsvoten. Gibt es Einzelvoten? Scheint nicht der Fall zu sein, dann hätte das Wort der Stadtpräsident Alec von Graffenried.

  • Intervention
    Raffael Joggi(Alternative Linke Bern)
    Raffael Joggi (AL) für dieConseil municipal

    Raffael Joggi (AL) für die Fraktion: Die AL/PdA-Fraktion schliesst sich eigentlich in grössten Teilen der Vorrednerin an. Wir glauben auch, dass der Gemeinderat hier seinen Spielraum oder seine Kreativität, und auch die sorgfältige rechtliche Analyse noch nicht gänzlich ausgeschöpft hat, wo es möglich ist. Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, nämlich – das habe ich schon einmal gesagt vor ein paar Wochen im Zusammenhang mit der Gesichtserkennungssoftware - ein Input wäre, dass man zum Beispiel Punkt 2 erfüllen könnte oder zumindest einmal schauen, ob das rechtlich möglich wäre. Oder ob hier nicht, wenn jetzt jemand auf dem Waisenhausplatz eine Drohne steigen lässt mit Gesichtserkennungssoftware oder sonst etwas datenschutzrechtlich bedenklichem, ob das nicht ein Gemeingebrauch oder gesteigerter Gemeingebrauch von einer öffentlichen Sache wäre, und darum bewilligungspflichtig wäre, wie zum Beispiel das Bestuhlen vor einem Restaurant in der Laube auch. Solche und weitere andere Sachen wären denkbar, für eben genau Bürgerinnen und Bürger zu schützen vor einem ausufernden Data-Mining im öffentlichen Raum durch Private. Merci vielmal. Also wir würden die Motion auch annehmen und Punkt 2 nicht ablehnen oder als Postulat... Nein, genau, wir nehmen beide Punkte an als Motion.

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Merci vielmals, Bernadette. Wir wären bei den Fraktionsvoten. Da käme für die AL/PdA, Raffael Joggi.

  • Intervention
    Bernadette Häfliger(Parti Socialiste)
    Bernadette Häfliger (SP) für dieConseil municipal

    Bernadette Häfliger (SP) für die Einreichenden: Aufgrund des Umstands – wir haben heute schon ein paar solche Motionen gehabt -, dass die Motion und auch die Antwort vom Gemeinderat schon 4 Jahre alt sind, sind gewisse Sachen leicht überholt. Das zeigt exemplarische wie schnell sich die Verhältnisse im Rahmen von der digitalen Transformation ändern können und wir wären wahrscheinlich gut bedient, wenn wir die gesetzlichen Grundlagen ein bisschen agiler würden dieser Veränderung anpassen, wenn wir nicht immer zu spät sein wollen. Tatsächlich wird aber auch das revidierte eidgenössische Datenschutzgesetz wie bisher, an das Rahmengesetz diverse Fragen im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung durch Private und das kantonale Gesetz grundsätzlich Datenbearbeitung durch kantonale und kommunale Behörden vorgeben. Die Regelungen sind aber allesamt nicht abschliessend und räumen den Gemeinden durchaus eigenen Handlungsspielraum ein. Das Bundesgericht hat bereits in einem Urteil von 1967 festgehalten, dass die Gemeinden im Rahmen der von selbst gewählten Aufgaben eine grosse Autonomie haben. Inwiefern, beziehungsweise in welchem Umfang die selbst gewählten Aufgaben der Stadt Bern, im Rahmen des Datenschutzgesetzes durch übergeordnetes Recht tatsächlich eingeschränkt würden, ist aus der Antwort vom Gemeinderat leider nicht ersichtlich und somit für mich auch nicht nachvollziehbar. Der Erlass von einem Datenschutzreglement ist somit für die Gemeinden zwar in dem Bereich freiwillig, aber nicht ausgeschlossen. Kommunale Regelungen würden situationsbezogene Lösungen ermöglichen, weil es wie etwas offensichtlich ist, dass Datenschutz in einem ländlichen Weiler ein bisschen etwas anderes bedeutet als in einer belebten Stadt. Leider beantwortet ein Vortrag vom Gemeinderat folgende Fragen nicht: Was wird nicht nur ausschliesslich, sondern zwingend abschliessend auf kantonaler oder Bundesebene geregelt? Was hingegen könnte die Stadt Bern ergänzend und über die eidgenössische und kantonale Rahmengesetzgebung hinaus regeln. Dass die Motion bei der Revision des Datenschutzgesetzes nicht einmal berücksichtigt worden ist und damit die Fragen im damaligen Vortrag auch nicht geklärt worden sind, zeigt eine gewisse fehlende Ernsthaftigkeit vom Gemeinderat und der Verwaltung bei der Behandlung von Vorstössen. Wie unter dem Punkt 1a der Motion aufgeführt, sehe ich aber die Aufgabe vom Gemeinderat nicht in erster Linie darin, zusätzliche reglementarische Grundlagen zu schaffen, sondern darin, die städtische Datenschutzstelle mit den nötigen Befugnissen und natürlich auch Mittel auszustatten, für die Sensibilisierung, Beratung, Aufsicht und Kontrolle im Rahmen von der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Es ist für mich beim besten Willen nicht ersichtlich, inwiefern das durch das eidgenössische und auch das kantonale Gesetz eingeschränkt sein sollte. Auch für die im Punkt 1b verlangte Beschränkung des Anlegens von kommunalen Datensammlungen, gibt es keinerlei Einschränkungen im eidgenössischen oder kantonalen Gesetz. Der im Vortrag vom Gemeinderat aufgeführte Artikel vom kantonalen Datenschutzgesetz besagt nur, dass die Datensammlungen nur zulässig seien, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage dazu besteht oder eben der Erfüllung von den gesetzlichen Aufgaben diene. Der zweite Teil vom Satz lässt viel Ermessensspielraum und damit durchaus Möglichkeiten zu einer weiteren kommunalen Einschränkung zu. Es wäre der Stadt Bern also im Rahmen von der digitalen Transformation durchaus möglich, den in der Bundesverfassung verankerte Anspruch von jeder Bürgerin und von jedem Bürger auf den Schutz vor Missbrauch von ihren persönlichen Daten umfassender wahrzunehmen. Im Punkt 1c wird in der Motion die Unentgeltlichkeit der Akteneinsicht gefordert. Es ist der Motionärin durchaus bewusst, dass man Gebühren fordern kann. Das Können bedeutet aber kein müssen und genau das Können sollte mit der Motion eingeschränkt werden. Akteneinsicht soll nicht einfach gut situierten Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten sein. Die Einschränkung der Möglichkeit von querulatorischen Eingaben könnte sicher auch bei der Umsetzung der Motion geregelt werden, obwohl wir heute belehrt worden sind, dass eine Motion genau "1 zu 1" umgesetzt werden muss. Insofern freue ich mich auf die vollkommen übersetzte Webseite in einfacher Sprache. Auch beim Punkt 2 macht es sich der Gemeinderat sehr einfach zu einfach. Der Umstand, dass das eidgenössische Datenschutzgesetz, die Datenerhebung durch Private regelt, bedeutet nicht, dass die Stadt Bern zur Untätigkeit angehalten würde. Selbstverständlich kann sie Schutzmassnahmen für ihre Bürgerinnen und Bürger ergreifen. Sie müsste es einfach wollen. Die digitale Transformation ist eine riesige Herausforderung an die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und die Herausforderungen für alle Einwohner nutzbringend bewältigen zu können, braucht es mehr als ein paar Informatik-Beschaffungen. Es braucht insbesondere den Willen, Transformation aktiv zu gestalten. Es braucht Anstrengungen dazu, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen. Um das Vertrauen zu schaffen, ist ein gut ausgebauter Datenschutz absolut entscheidend. Die digitale Transformation braucht Bereitschaft, eventuell aus dem einen oder anderen Silo herauszusteigen und vernetzte Lösungen auch an der Grenze der Zuständigkeiten zu suchen, zumindest daran zu schaffen. Insofern empfinde ich die passive Haltung des Berner Gemeinderats in dieser Frage ziemlich kontraproduktiv. Ich bitte euch also, auch im Namen der Fraktion SP/JUSO, die Motion anzunehmen.

  • Intervention
    Michael Hoekstra(Grünliberale)
    PräsidentConseil municipal

    Präsident: Wir kommen zum Traktandum Nummer 11. Das ist eine Motion der Fraktion SP/JUSO. Ich übergebe da, weil teilweise bestritten, den Einreichenden das Wort. Da kommt für die SP/JUSO Bernadette Häfliger.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0