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Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über den Ausstand

(V 57332)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)27 août 2019
Profil
Type
Vernehmlassung
État
Erledigt
Numéro
V 57332
Début
27 août 2019
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
57332
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Documents(5)
Textes(1)
  • LeadHTML
    27 août 2019

    Der Regierungsrat hat das Landammannamt an seiner Sitzung vom 20. August 2019 beauftragt, zur entworfenen Änderung des Gesetzes über den Ausstand (Ausstandsgesetz [AuG]; RB 2.2321) eine Vernehmlassung durchzuführen.

    Das Gesetz über den Ausstand stammt aus dem Jahr 1977. Es weist punktuell Lücken und Unklarheiten auf. So regelt es etwa das Ausstandsgesuch und das Verfahren der Behandlung von Ausstandsgesuchen nicht. Mit dem Begriff der Aufsichtsbehörde schafft es zudem Auslegungsprobleme hinsichtlich der Zuständigkeitsordnung. Auch sind die Folgen der Verletzung der Ausstandsvorschriften im Gesetz selbst nicht verankert. Das geltende Gesetz soll daher einer Teilrevision unterzogen werden.

    Wir laden Sie ein, zum Gesetzesentwurf bis zum 22. November 2019 Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme, wenn möglich auch in elektronischer Form, an folgende Adresse einzureichen:

    Landammannamt
    Standeskanzlei
    Roman Balli, Kanzleidirektor
    Rathausplatz 1
    6460 Altdorf

    E-Mail: info@ur.ch

Données: OpenParlData · CC BY 4.0