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Auflage Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal)

(V 20422)VernehmlassungErledigt
Landrat Uri (UR)21 mars 2014
Profil
Type
Vernehmlassung
État
Erledigt
Numéro
V 20422
Début
21 mars 2014
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20422
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Textes(1)
  • LeadHTML
    21 mars 2014
    Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, das Reglement über den Schutz der Gewässer im Gebiet Uri Süd (Urserntal) während 30 Tagen vom 21. März bis am 21. April 2014 öffentlich aufzulegen. Während der Einsprachefrist kann das vorgesehene Schutzreglement auf den Gemeindekanzleien von Andermatt, Hospental und Realp sowie bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Natur- und Heimatschutz, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich an den Regierungsrat zu richten.

    Das kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gebiet Uri Süd zählt dazu insbesondere der Unterlauf der Witenwasserenreuss im Abschnitt Schweig bis Geren. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, so etwa das Gewässersystem im Landschaftsschutzgebiet Witenwasserental oder die Unteralpreuss. Das Reglement schützt die nicht nutzbaren Gewässer längerfristig.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0