Stand Projekt Langlaufzentrum Steg
(KA 27349)- Type
- Kleine Anfragen
- Parlement
- Liechtenstein
- Numéro
- KA 27349
- Début
- 12 juin 2024
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 27349
- Beantwortet
- Eingereicht
- Antwort vom 14. Juni 202414 juin 2024
zu Frage 1:
Die Gemeine Triesenberg hat im Zusammenhang mit dem Nordic Center das Verfahren zur Änderung des Zonenplans für die notwendigen Umzonierungen in Steg eingeleitet. Das Amt für Hochbau und Raumplanung hat von der Gemeinde die Unterlagen zur Vorprüfung erhalten und den Vorprüfungsbericht der Gemeinde am 10. April 2024 zugestellt.
Über die Änderung des Zonenplans hat der Gemeinderat zu entscheiden. Nach einer Genehmigung durch den Gemeinderat ist der Zonenplan anschliessend 30 Tage öffentlich aufzulegen. Während der Auflagefrist können durch betroffene Grundeigentümer Einsprachen erhoben werden. Sofern keine Einsprachen eingehen, hat die Gemeinde den Zonenplan der Regierung zur Genehmigung vorzulegen.
Parallel zum Zonenplanverfahren werden durch die Gemeinde und durch das Amt für Umwelt (AU) die Eingriffe in Natur und Landschaft und allfällige weitere Bewilligungen geprüft. Die entsprechenden Gespräche mit den Ämtern und der Gemeinde haben stattgefunden. Die Bewilligungen können erst mit Abschluss des Zonenplanverfahrens erteilt werden.
Das eigentliche Baubewilligungsverfahren kann erst im Anschluss gestartet werden.
zu Frage 2:
Der Abschluss der Arbeiten war, wie im Bericht und Antrag Nr. 107/2023 ausgeführt wurde, für Winter 2024 vorgesehen.
Der Verein zur Förderung des nordischen Skisports hat im Januar 2024 mit allen betroffenen Ämtern das weitere Vorgehen besprochen. Anschliessend wurde mit der Gemeinde Triesenberg die Umzonierung vorbereitet. Für weitere Ausführungen zur Umzonierung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Baurechtsverträge betreffend die Nutzung der beiden Parzellen der Genossenschaft Kleinsteg sind in Ausarbeitung. Diese sollten im Sommer der Genossenschaftsversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden können.
Sobald der Zonenplan genehmigt und der Baurechtsvertrag abgeschlossen ist, kann die Baueingabe erfolgen.
Der Fertigstellungstermin ist anschliessend saisonal abhängig. Ursprünglich war geplant, dass zumindest das Untergeschoss der Loipahötta noch in diesem Jahr gebaut wird, sodass die Beschneiung schon für die Saison 2024/2025 in Betrieb genommen werden kann. Ob dieses Ziel noch zu erreichen ist, ist unklar.
zu Fragen 3 und 4:
Das Verfahren für die Anpassung des Zonenplanes ist noch nicht abgeschlossen und der Zonenplan somit auch noch nicht öffentlich aufgelegen. Einsprachen konnten deshalb noch keine gemacht werden.
zu Frage 5:
Der Verein zur Förderung des nordischen Skisports rechnet damit, dass er im Dezember 2025 mit der kompletten neuen Infrastruktur in die Saison starten kann.
- Frage vom 12. Juni 202412 juin 2024
Im November 2023 hat der Landtag grünes Licht gegeben für das Langlaufzentrum Steg. Gemäss einem Interview der Verantwortlichen im Januar dieses Jahres und dem Bericht und Antrag soll der Bau im Sommer 2024 starten, sodass das neue Langlaufzentrum den Sportbegeisterten im Winter 2024/2025 zur Verfügung stehen soll. Dazu folgende Fragen an die Regierung:
- Liegen die notwendigen Bewilligungen vor?
- Kann der Zeitplan eingehalten werden?
- Wenn nein, liegen Einsprachen gegen das Projekt vor?
- Wenn ja, welche Organisationen haben Einsprache erhoben?
- Und wie lange wird dies das Projekt verzögern?
Données: OpenParlData · CC BY 4.0