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Erlass eines Konzepts zur Verkehrsführung in den Quartieren

(10899)Motion
Parlement communal Olten (SO)25 sept. 2003
Profil
Titre complet
Motion Stefan Nünlist (FdP) und Mitunterzeichnende betr. Erlass eines Konzepts zur Verkehrsführung in den Quartieren
État
Motion
Numéro
10899
Début
25 sept. 2003
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
10899
Contributions(1)
Chronologie(3)
Textes(5)
  • BeschreibungHTML
    27 mai 2004
    "Am 29. September 2003 hat Stefan Nünlist im Gemeindeparlament eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:

    «Der Stadtrat wird ersucht, dem Gemeinderat ein verbindliches, sich an den Interessen von Bevölkerung und Wirtschaft orientierendes, referendumsfähiges Konzept vorzulegen, in welchem Regeln, Grundsätze und Ziele der Verkehrsführung in den Quartieren definiert werden und insbesondere festgelegt wird, für welche Quartiere welche Massnahmen vorgesehen sind.

    Begründung

    1. Die nun seit mehreren Wochen für den Privatverkehr gesperrte Riggenbachstrasse und die Zufahrtbeschränkungen auf der Südseite des Säliparks führen bei den Einwohnern des rechten Aareufers zu Unmut, beeinträchtigen die Wohnqualität, schaden dem Einkaufszentrum Sälipark, belasten andere Bewohner der Stadt mit Mehrverkehr, verursachen Mehrkilometerfahrten und erschweren die Erschliessung des Fustlig- und Säliquartiers. Die Riggenbachstrasse dient nicht nur der Erschliessung des Säliparks, sondern der Erschliessung des Fustlig-/Säliquartiers Richtung Stadtzentrum und Bahnhof. Dies ist die einzige Achse zur Querung resp. geregelten Einfahrt zur Unterführungs-/Aarauerstrasse.
    2. Auch die durch die Stadtbehörden als Alternative vorgeschlagene Lösung «Fahrverbot mit Anwohnerberechtigung», wie dies im Schöngrund praktiziert wird, hat bereits heftige Reaktionen ausgelöst. Diese Lösung «grossflächige Entwidmung der Strassen» für den motorisierten Privatverkehr berücksichtigt zwar berechtigte Interessen der Quartierbewohner, mutet aber andern Mehrverkehr zu und trägt der wirtschaftlichen Bedeutung des Individualverkehrs und dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserer Stadt und Region keine Rechnung. Dabei ist gerade Olten als Zentrumsstadt in hohem Masse abhängig von den umliegenden Gemeinden und bemüht, die Partnerschaft mit diesen zu stärken. Das Signal «die Quartiere den Quartierbewohnern» wird dabei nicht als sehr positiv aufgenommen.
    3. Störend im Fall Säliquartier ist insbesondere, dass vorgängig keine Erhebungen über Mehrverkehr gemacht worden sind. Weiter ist zu bedenken, dass der Mehrverkehr aus dem Sälipark, wenn überhaupt, während den normalen Geschäftszeiten und nicht in Zeiten von erhöhtem Ruhebedürfnis zwischen 20.00h und 07.00h oder an Sonn- und Feiertagen anfallt. So wird denn auch im Zusammenhang mit Verkehr oft der Begriff «Unzumutbarkeit» verwendet, ohne dass dieser jedoch definiert oder rechtsgleich angewandt wird. Offensichtlich kann einem Anwohner des Wilerwegs oder der Engelbergstrasse mehr Verkehr zugemutet werden als einem Anwohner der Riggenbachstrasse.
    4. Es liegt im Interesse von allen Bewohnern, die Verkehrsbelastung auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren und den Wohnwert in den Quartieren zu erhalten. Zu prüfen ist jedoch, wie weit das jetzige Regime oder das vom Stadtrat nun favorisierte Konzept «Entwidmung der Strassen» allen Bedürfnissen Rechnung trägt und nicht einfach auf Kosten der mit Mehrverkehr belasteten Anwohner (z. B. Solothurnerstrasse oder neu Wilerweg und Engelbergstrasse) und der Wirtschaft unserer Region geht. Es ist unter
    Umständen zweckmässiger, generell abstrakt anwendbare Lösungen wie die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen (entsprechende FdP-Motion wurde längstens überwiesen und harrt der Umsetzung) oder in berechtigten Fällen lokal eng begrenzte und zeitlich beschränkte Durchfahrtsverbote zu erlassen. In Sinne der Voraussehbarkeit und der Verlässlichkeit ist ein konzeptueller, demokratisch abgestimmter Ansatz notwendig. Das bisherige opportunistische Vorgehen ist nicht zielführend.


    Stadträtin Silvia Forster beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:

    Zu 1:
    Wie bereits in den Medien mehrmals bekannt gegeben und auch im Rahmen der vom Verwaltungsgericht in den massgebenden Punkten gutgeheissenen Beschwerde des Stadtrates gegen die Verfügung des Departementes des Innern ausführlich dargelegt ist der Stadtrat nach wie vor überzeugt, dass anstelle der früher vorgesehenen Sperrung Riggenbachstrasse und Verkehrsregelung an der Sälistrasse die Zufahrtsbeschränkung analog im Schöngrundquartier eingeführt werden soll. Vor der Einführung dieses einjährigen Versuches muss das Departement des Innern über die noch hängigen Beschwerden entscheiden. Der Stadtrat teilt also die Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, dass die Sperrung Riggenbachstrasse und die Verkehrsregelung an der Sälistrasse keine zweckmässige Massnahmen darstellen, werden doch damit Mehrverkehr und Verkehrsverlagerungen produziert. Der Stadtrat teilt auch die Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, dass die Riggenbachstrasse als eine wichtige Erschliessung des Fustlig-/ Wilerfeldquartiers darstellt.

    Zu 2:
    Auf Grund der Informationsveranstaltungen und auch der Reaktionen aus der betroffenen Bevölkerung ist der Stadtrat nach wie vor der Überzeugung, dass die grosse Mehrheit der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner im Fustlig-/Wilerfeldquartier die Zufahrtsbeschränkung begrüssen.

    Eine möglichst hohe Wohnqualität in unseren Quartieren ist ein zentrales Anliegen unserer Stadtentwicklung, müssen wir doch dafür sorgen, dass sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Olten möglichst wohl fühlen. Es ist ein Grundsatz der Oltner Verkehrspolitik und im übrigen auch anderer Städte, den Durchgangsverkehr möglichst auf den Sammelstrassen und vor allem auch auf den Hauptverkehrsstrassen zu kanalisieren und nicht unkontrolliert als Fremdverkehr durch die Wohnquartiere zu führen.

    In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 30. April 2001 die damals eingereichten Beschwerden gegen die Einführung der Zufahrtsbeschränkung im Schöngrundquartier u. a. aus folgenden Gründen abgelehnt hat:

    «Zunächst ist festzuhalten, dass es sich beim Schöngrundquartier um ein eigentliches Wohnquartier handelt; jedenfalls überwiegt die Wohnnutzung ganz klar, auch wenn Grünzonen (Römermatte, Stadtpark) ausgeschieden sind und sich im erfassten Gebiet Bürgerheim, Tennisplätze, Pauluskirche, die Schulhäuser Bannfeld und Frohheim sowie das Alters- und Pflegeheim Stadtpark befinden. Seitens der Eigentümer und der Benützer dieser Liegenschaften erwuchs den Verkehrsmassnahmen im Übrigen offenbar keine Opposition. Die den Verkehrsmassnahmen zugrunde liegende Zielsetzung der Gemeinde, den quartierfremden Durchgangsverkehr – und nur diesen – auf die dafür bestimmten Hauptverkehrsadern (zurück) zu verlagern, ist deshalb nicht zu beanstanden.»

    Zu 3:
    Bei der Unterbindung des Fremdverkehrs geht es nicht nur um den vom Sälipark verursachten, sondern um den gesamten Fremdverkehr z. B. von Dulliken und Starrkirch nach Aarburg und umgekehrt via Route Feldstrasse – Gartenstrasse – Sälistrasse. Um die Auswirkungen der Zufahrtsbeschränkung beurteilen zu können, ist es zwingend notwendig, vor und während dem einjährigen Versuch der Zufahrtsbeschränkung auf den relevanten Strassenabschnitten Verkehrszählungen durchzuführen. Aus diesem Grund wurden denn auch die notwendigen Verkehrszählungen im September 2002 und gewisse ergänzende Handerhebungen im Oktober und November 2002 durchgeführt und in einem Kurzbericht vom 21. November 2002 zusammengefasst. Damit sind die Grundlagen geschaffen um die Wirksamkeit der Zufahrtsbeschränkung auch zuverlässig beurteilen zu können.

    Entgegen der Auffassung der Motionärinnen und Motinäre wird die Engelbergstrasse keineswegs mit Mehrverkehr belastet, da diese sich im Perimeter der Zufahrtsbeschränkung befindet.

    Zu 4:
    Wie bereits erwähnt, ist eine hierarchische Aufteilung des Verkehrsnetzes notwendig, will man verhindern, dass sich der Verkehr im «Bewässerungseffekt» unkontrolliert über die Wohnquartiere ergiesst. Dieser Grundsatz wird auch deutlich in den Bestimmungen des Reglementes über Erschliessungsbeiträge und –gebühren vom 15. Februar 2000, wonach die Grundeigentümerbeiträge an die Kosten für den Neubau, den Ausbau und die Korrektion von Verkehrsanlagen wie folgt betragen: Für Erschliessungsstrassen 100 %, für Sammelstrassen 70 % und für Hauptverkehrsstrassen 40 %. Auf Grund der notwendigen Kanalisierung des Verkehrs ist es unausweichlich, dass Sammelstrassen und insbesondere Hauptverkehrsstrassen gegenüber Erschliessungsstrassen respektive Quartierstrassen mehr belastet werden.

    Der Stadtrat wird dem Gemeindeparlament am 27. Mai 2004 eine Vorlage für die Einführung von Tempo 30 Zonen in den Oltner Quartieren mit den entsprechenden Kostenfolgen unterbreiten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Tempo 30 Zonen qualitative Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Temporeduktion, Verkehrssicherheit) und die Zufahrtsbeschränkungen quantitative Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Reduktion der Verkehrsmenge) darstellen.

    Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Motion abzuweisen."
  • BeschreibungHTML
    27 mai 2004
    Die Motion wurde mit 22:19 Stimmen abgelehnt.
  • BeschreibungHTML
    29 janvier 2004
    "Am 29. September 2003 hat Stefan Nünlist im Gemeindeparlament eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:

    «Der Stadtrat wird ersucht, dem Gemeinderat ein verbindliches, sich an den Interessen von Bevölkerung und Wirtschaft orientierendes, referendumsfähiges Konzept vorzulegen, in welchem Regeln, Grundsätze und Ziele der Verkehrsführung in den Quartieren definiert werden und insbesondere festgelegt wird, für welche Quartiere welche Massnahmen vorgesehen sind.

    Begründung

    1. Die nun seit mehreren Wochen für den Privatverkehr gesperrte Riggenbachstrasse und die Zufahrtbeschränkungen auf der Südseite des Säliparks führen bei den Einwohnern des rechten Aareufers zu Unmut, beeinträchtigen die Wohnqualität, schaden dem Einkaufszentrum Sälipark, belasten andere Bewohner der Stadt mit Mehrverkehr, verursachen Mehrkilometerfahrten und erschweren die Erschliessung des Fustlig- und Säliquartiers. Die Riggenbachstrasse dient nicht nur der Erschliessung des Säliparks, sondern der Erschliessung des Fustlig-/Säliquartiers Richtung Stadtzentrum und Bahnhof. Dies ist die einzige Achse zur Querung resp. geregelten Einfahrt zur Unterführungs-/Aarauerstrasse.
    2. Auch die durch die Stadtbehörden als Alternative vorgeschlagene Lösung «Fahrverbot mit Anwohnerberechtigung», wie dies im Schöngrund praktiziert wird, hat bereits heftige Reaktionen ausgelöst. Diese Lösung «grossflächige Entwidmung der Strassen» für den motorisierten Privatverkehr berücksichtigt zwar berechtigte Interessen der Quartierbewohner, mutet aber andern Mehrverkehr zu und trägt der wirtschaftlichen Bedeutung des Individualverkehrs und dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserer Stadt und Region keine Rechnung. Dabei ist gerade Olten als Zentrumsstadt in hohem Masse abhängig von den umliegenden Gemeinden und bemüht, die Partnerschaft mit diesen zu stärken. Das Signal «die Quartiere den Quartierbewohnern» wird dabei nicht als sehr positiv aufgenommen.
    3. Störend im Fall Säliquartier ist insbesondere, dass vorgängig keine Erhebungen über Mehrverkehr gemacht worden sind. Weiter ist zu bedenken, dass der Mehrverkehr aus dem Sälipark, wenn überhaupt, während den normalen Geschäftszeiten und nicht in Zeiten von erhöhtem Ruhebedürfnis zwischen 20.00h und 07.00h oder an Sonn- und Feiertagen anfallt. So wird denn auch im Zusammenhang mit Verkehr oft der Begriff «Unzumutbarkeit» verwendet, ohne dass dieser jedoch definiert oder rechtsgleich angewandt wird. Offensichtlich kann einem Anwohner des Wilerwegs oder der Engelbergstrasse mehr Verkehr zugemutet werden als einem Anwohner der Riggenbachstrasse.
    4. Es liegt im Interesse von allen Bewohnern, die Verkehrsbelastung auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren und den Wohnwert in den Quartieren zu erhalten. Zu prüfen ist jedoch, wie weit das jetzige Regime oder das vom Stadtrat nun favorisierte Konzept «Entwidmung der Strassen» allen Bedürfnissen Rechnung trägt und nicht einfach auf Kosten der mit Mehrverkehr belasteten Anwohner (z. B. Solothurnerstrasse oder neu Wilerweg und Engelbergstrasse) und der Wirtschaft unserer Region geht. Es ist unter
    Umständen zweckmässiger, generell abstrakt anwendbare Lösungen wie die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen (entsprechende FdP-Motion wurde längstens überwiesen und harrt der Umsetzung) oder in berechtigten Fällen lokal eng begrenzte und zeitlich beschränkte Durchfahrtsverbote zu erlassen. In Sinne der Voraussehbarkeit und der Verlässlichkeit ist ein konzeptueller, demokratisch abgestimmter Ansatz notwendig. Das bisherige opportunistische Vorgehen ist nicht zielführend.


    Stadträtin Silvia Forster beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:

    Zu 1:
    Wie bereits in den Medien mehrmals bekannt gegeben und auch im Rahmen der vom Verwaltungsgericht in den massgebenden Punkten gutgeheissenen Beschwerde des Stadtrates gegen die Verfügung des Departementes des Innern ausführlich dargelegt ist der Stadtrat nach wie vor überzeugt, dass anstelle der früher vorgesehenen Sperrung Riggenbachstrasse und Verkehrsregelung an der Sälistrasse die Zufahrtsbeschränkung analog im Schöngrundquartier eingeführt werden soll. Vor der Einführung dieses einjährigen Versuches muss das Departement des Innern über die noch hängigen Beschwerden entscheiden. Der Stadtrat teilt also die Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, dass die Sperrung Riggenbachstrasse und die Verkehrsregelung an der Sälistrasse keine zweckmässige Massnahmen darstellen, werden doch damit Mehrverkehr und Verkehrsverlagerungen produziert. Der Stadtrat teilt auch die Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, dass die Riggenbachstrasse als eine wichtige Erschliessung des Fustlig-/ Wilerfeldquartiers darstellt.

    Zu 2:
    Auf Grund der Informationsveranstaltungen und auch der Reaktionen aus der betroffenen Bevölkerung ist der Stadtrat nach wie vor der Überzeugung, dass die grosse Mehrheit der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner im Fustlig-/Wilerfeldquartier die Zufahrtsbeschränkung begrüssen.

    Eine möglichst hohe Wohnqualität in unseren Quartieren ist ein zentrales Anliegen unserer Stadtentwicklung, müssen wir doch dafür sorgen, dass sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner in Olten möglichst wohl fühlen. Es ist ein Grundsatz der Oltner Verkehrspolitik und im übrigen auch anderer Städte, den Durchgangsverkehr möglichst auf den Sammelstrassen und vor allem auch auf den Hauptverkehrsstrassen zu kanalisieren und nicht unkontrolliert als Fremdverkehr durch die Wohnquartiere zu führen.

    In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn mit Urteil vom 30. April 2001 die damals eingereichten Beschwerden gegen die Einführung der Zufahrtsbeschränkung im Schöngrundquartier u. a. aus folgenden Gründen abgelehnt hat:

    «Zunächst ist festzuhalten, dass es sich beim Schöngrundquartier um ein eigentliches Wohnquartier handelt; jedenfalls überwiegt die Wohnnutzung ganz klar, auch wenn Grünzonen (Römermatte, Stadtpark) ausgeschieden sind und sich im erfassten Gebiet Bürgerheim, Tennisplätze, Pauluskirche, die Schulhäuser Bannfeld und Frohheim sowie das Alters- und Pflegeheim Stadtpark befinden. Seitens der Eigentümer und der Benützer dieser Liegenschaften erwuchs den Verkehrsmassnahmen im Übrigen offenbar keine Opposition. Die den Verkehrsmassnahmen zugrunde liegende Zielsetzung der Gemeinde, den quartierfremden Durchgangsverkehr – und nur diesen – auf die dafür bestimmten Hauptverkehrsadern (zurück) zu verlagern, ist deshalb nicht zu beanstanden.»

    Zu 3:
    Bei der Unterbindung des Fremdverkehrs geht es nicht nur um den vom Sälipark verursachten, sondern um den gesamten Fremdverkehr z. B. von Dulliken und Starrkirch nach Aarburg und umgekehrt via Route Feldstrasse – Gartenstrasse – Sälistrasse. Um die Auswirkungen der Zufahrtsbeschränkung beurteilen zu können, ist es zwingend notwendig, vor und während dem einjährigen Versuch der Zufahrtsbeschränkung auf den relevanten Strassenabschnitten Verkehrszählungen durchzuführen. Aus diesem Grund wurden denn auch die notwendigen Verkehrszählungen im September 2002 und gewisse ergänzende Handerhebungen im Oktober und November 2002 durchgeführt und in einem Kurzbericht vom 21. November 2002 zusammengefasst. Damit sind die Grundlagen geschaffen um die Wirksamkeit der Zufahrtsbeschränkung auch zuverlässig beurteilen zu können.

    Entgegen der Auffassung der Motionärinnen und Motinäre wird die Engelbergstrasse keineswegs mit Mehrverkehr belastet, da diese sich im Perimeter der Zufahrtsbeschränkung befindet.

    Zu 4:
    Wie bereits erwähnt, ist eine hierarchische Aufteilung des Verkehrsnetzes notwendig, will man verhindern, dass sich der Verkehr im «Bewässerungseffekt» unkontrolliert über die Wohnquartiere ergiesst. Dieser Grundsatz wird auch deutlich in den Bestimmungen des Reglementes über Erschliessungsbeiträge und –gebühren vom 15. Februar 2000, wonach die Grundeigentümerbeiträge an die Kosten für den Neubau, den Ausbau und die Korrektion von Verkehrsanlagen wie folgt betragen: Für Erschliessungsstrassen 100 %, für Sammelstrassen 70 % und für Hauptverkehrsstrassen 40 %. Auf Grund der notwendigen Kanalisierung des Verkehrs ist es unausweichlich, dass Sammelstrassen und insbesondere Hauptverkehrsstrassen gegenüber Erschliessungsstrassen respektive Quartierstrassen mehr belastet werden.

    Der Stadtrat wird dem Gemeindeparlament am 27. Mai 2004 eine Vorlage für die Einführung von Tempo 30 Zonen in den Oltner Quartieren mit den entsprechenden Kostenfolgen unterbreiten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Tempo 30 Zonen qualitative Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Temporeduktion, Verkehrssicherheit) und die Zufahrtsbeschränkungen quantitative Verkehrsberuhigungsmassnahmen (Reduktion der Verkehrsmenge) darstellen.

    Im Sinne der Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament die Motion abzuweisen."
  • BeschreibungHTML
    29 janvier 2004
    Das Traktandum wurde wegen Abwesenheit des Motionärs vertagt.
  • BeschreibungHTML
    25 septembre 2003
    "Am 29. September 2003 hat Stefan Nünlist im Gemeindeparlament eine Motion mit folgendem Wortlaut eingereicht:

    «Der Stadtrat wird ersucht, dem Gemeinderat ein verbindliches, sich an den Interessen von Bevölkerung und Wirtschaft orientierendes, referendumsfähiges Konzept vorzulegen, in welchem Regeln, Grundsätze und Ziele der Verkehrsführung in den Quartieren definiert werden und insbesondere festgelegt wird, für welche Quartiere welche Massnahmen vorgesehen sind.

    Begründung

    1. Die nun seit mehreren Wochen für den Privatverkehr gesperrte Riggenbachstrasse und die Zufahrtbeschränkungen auf der Südseite des Säliparks führen bei den Einwohnern des rechten Aareufers zu Unmut, beeinträchtigen die Wohnqualität, schaden dem Einkaufszentrum Sälipark, belasten andere Bewohner der Stadt mit Mehrverkehr, verursachen Mehrkilometerfahrten und erschweren die Erschliessung des Fustlig- und Säliquartiers. Die Riggenbachstrasse dient nicht nur der Erschliessung des Säliparks, sondern der Erschliessung des Fustlig-/Säliquartiers Richtung Stadtzentrum und Bahnhof. Dies ist die einzige Achse zur Querung resp. geregelten Einfahrt zur Unterführungs-/Aarauerstrasse.
    2. Auch die durch die Stadtbehörden als Alternative vorgeschlagene Lösung «Fahrverbot mit Anwohnerberechtigung», wie dies im Schöngrund praktiziert wird, hat bereits heftige Reaktionen ausgelöst. Diese Lösung «grossflächige Entwidmung der Strassen» für den motorisierten Privatverkehr berücksichtigt zwar berechtigte Interessen der Quartierbewohner, mutet aber andern Mehrverkehr zu und trägt der wirtschaftlichen Bedeutung des Individualverkehrs und dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft in unserer Stadt und Region keine Rechnung. Dabei ist gerade Olten als Zentrumsstadt in hohem Masse abhängig von den umliegenden Gemeinden und bemüht, die Partnerschaft mit diesen zu stärken. Das Signal «die Quartiere den Quartierbewohnern» wird dabei nicht als sehr positiv aufgenommen.
    3. Störend im Fall Säliquartier ist insbesondere, dass vorgängig keine Erhebungen über Mehrverkehr gemacht worden sind. Weiter ist zu bedenken, dass der Mehrverkehr aus dem Sälipark, wenn überhaupt, während den normalen Geschäftszeiten und nicht in Zeiten von erhöhtem Ruhebedürfnis zwischen 20.00h und 07.00h oder an Sonn- und Feiertagen anfallt. So wird denn auch im Zusammenhang mit Verkehr oft der Begriff «Unzumutbarkeit» verwendet, ohne dass dieser jedoch definiert oder rechtsgleich angewandt wird. Offensichtlich kann einem Anwohner des Wilerwegs oder der Engelbergstrasse mehr Verkehr zugemutet werden als einem Anwohner der Riggenbachstrasse.
    4. Es liegt im Interesse von allen Bewohnern, die Verkehrsbelastung auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren und den Wohnwert in den Quartieren zu erhalten. Zu prüfen ist jedoch, wie weit das jetzige Regime oder das vom Stadtrat nun favorisierte Konzept «Entwidmung der Strassen» allen Bedürfnissen Rechnung trägt und nicht einfach auf Kosten der mit Mehrverkehr belasteten Anwohner (z. B. Solothurnerstrasse oder neu Wilerweg und Engelbergstrasse) und der Wirtschaft unserer Region geht. Es ist unter Umständen zweckmässiger, generell abstrakt anwendbare Lösungen wie die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen (entsprechende FdP-Motion wurde längstens überwiesen und harrt der Umsetzung) oder in berechtigten Fällen lokal eng begrenzte und zeitlich beschränkte Durchfahrtsverbote zu erlassen. In Sinne der Voraussehbarkeit und der Verlässlichkeit ist ein konzeptueller, demokratisch abgestimmter Ansatz notwendig. Das bisherige opportunistische Vorgehen ist nicht zielführend.""
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Données: OpenParlData · CC BY 4.0