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Frage vom 02. September 2026

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Liechtenstein2 de septiembre de 2026

Der Hackerangriff auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wirft hinsichtlich der Digitalisierungssicherheit einige Fragen auf.

Ich habe eine Anfrage zur Vernetzung des Verzeichnisses. Der Art. 10 des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern lautet:

«Das Verzeichnis wird über die zentrale Europäische Plattform nach Art. 22 der Richtlinie EU 2017/113213 mit den zentralen Registern anderer EWR-Mitgliedstaaten vernetzt. Die Vernetzung erfolgt nach Massgabe der von der EU-Kommission erlassenen technischen Spezifikationen und Verfahren.»

Meine Fragen an die Regierung zur Vernetzung des Verzeichnisses sind:

  1. Mit wie vielen Ländern ist dieses Verzeichnis vernetzt?

  2. Bedeutet Vernetzung, dass diese Länder direkten Zugriff auf das Verzeichnis haben?

  3. Wie sicher ist die im Gesetz erwähnte Europäische Plattform?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0