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Kurzbeschrieb

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Grosser Rat (AG)21 de agosto de 2026

Der Regierungsrat setzt mit der Änderung des Gesundheitsgesetzes weitere zentrale Vorgaben der GGpl 2030 um.

Vorgesehen sind insbesondere, dass Gesundheitsfachpersonen, die in stationären Einrichtungen in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, künftig ebenfalls eine Berufsausübungsbewilligung benötigen und dass für ambulante Organisationen und Betriebe eine Bewilligungspflicht gelten soll. Weiter werden klare Grundlagen für den Entzug von Betriebsbewilligungen und für Sanktionen gegenüber ambulanten Organisationen und Betrieben geschaffen. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für Zulassungsbeschränkungen bei nichtärztlichen Leistungserbringern zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geschaffen werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Krebsregister und Früherkennungsprogrammen sowie für kantonale Mindestausgaben im Bereich der Gesundheitsförderung. Schliesslich soll die Palliative Care ausdrücklich im Gesundheitsgesetz verankert und damit langfristig abgesichert werden.

Mit der Umsetzung der GGpl 2030 und den weiteren Änderungen sollen Steuerung, Patientensicherheit, Qualität und Transparenz der Gesundheitsversorgung verbessert werden.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0