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Kantonsrat (ZG)6 de julio de 2026
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG; BGS 851.211) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2026 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0