Lead
Kantonsrat (ZG)6 de julio de 2026
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, die Teilrevision des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG; BGS 851.211) in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 31. Oktober 2026 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.