Zusammenfassung
Liechtenstein28 de agosto de 2018
Die «Blockchain-Technologie» wurde erstmals für Bitcoin, ein privates digitales
Geldsystem, entwickelt. Dabei übernimmt die Blockchain-Technologie die Funktion eines Registers, in dem Geldtransaktionen sicher gespeichert werden können.
Diese Technologie ist weit über Bitcoin hinaus einsetzbar. Die BlockchainTechnologie wird seither weltweit von einer Vielzahl von Personen und Organisationen weiterentwickelt und für andere Einsatzgebiete erweitert.
Die Relevanz der Blockchain-Technologie ist in der Möglichkeit begründet, «Vermögenswerte» wie z.B. Geld so digital abzubilden, dass diese nicht kopier- oder
manipulierbar sind, und diese dann sicher zwischen Personen übertragen zu können. Die Sicherheit wird dabei nicht durch eine aufwändige Organisation, sondern
rein durch mathematische Verfahren (z.B. Verschlüsselungstechnik, Kryptographie) und definierte Regeln gewährleistet. Die Blockchain-Infrastruktur wird üblicherweise über das Internet öffentlich bereitgestellt und steht einem breiten Kreis
an Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung.
Die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie sind dabei nicht nur auf einfache
Geldüberweisungen zwischen Privatpersonen beschränkt. Sie bietet vielmehr die
Möglichkeit für eine grosse Palette an wirtschaftlichen Dienstleistungen. Dies ist
insofern bemerkenswert, da die digitale Abbildung des Gelds resp. des Vermö-
genswerts und die Möglichkeit zu Transaktionen ohne direkt verantwortlichen
Intermediär geschaffen werden. Unternehmen, welche Dienstleistungen auf
Blockchain-Systemen erbringen, nutzen so eine allgemein zugängliche digitale
Infrastruktur für Vermögenswerte für ihre Leistung. Bereits heute gibt es auf den
verschiedenen verfügbaren Blockchain-Systemen eine Vielzahl von Unternehmen,
welche Dienstleistungen anbieten, wie z.B. digitale Portemonnaies (sogenannte
Wallets), Verwahrdienstleistungen für Kryptogeld, Börsen für Kryptowährungen,
Emission und Handel von Krypto-Wertpapieren. Ebenfalls wird die BlockchainTechnologie auch für „Initial Coin Offerings“ (ICO) verwendet, einer neuen Möglichkeit, Unternehmen oder Projekte zu finanzieren. In Zukunft ist jedoch davon
auszugehen, dass eine deutlich grössere Bandbreite an Vermögenswerten oder
anderen Rechten auf Blockchain-Systemen abgebildet werden und eine Vielzahl
an Dienstleistungen mit Bezug auf diese Rechte angeboten wird. Vor allem die
geringen Kosten für digitale Transaktionen eröffnen gemäss Experten neue Mög-lichkeiten in z.B. Finanzdienstleistungen, Mobilität, Energiewirtschaft, Industrie,
Medien, u.v.m. Diese Anwendungen werden gesamthaft unter dem Begriff „Token-Ökonomie“ zusammengefasst.
Aufgrund des hohen Innovationstempos der Blockchain-Technologie und der Anwendungsgebiete ist es von grosser Bedeutung, ein Gesetz so abstrakt zu definieren, dass es auch über die folgenden Technologie-Generationen gültig ist. Deshalb wird in diesem Gesetz der Begriff „auf vertrauenswürdigen Technologien
beruhende Transaktionssysteme (VT-Systeme)“ für Blockchain-Systeme verwendet.
Die zunehmende Verbreitung der Blockchain-Anwendungen haben auch heute
schon Problemfelder erkennen lassen, wie offene Fragestellungen in Zusammenhang mit Kunden- resp. Vermögensschutz, sowie mit Missbrauch für Geldwäscherei oder andere kriminelle Zwecke. Dem soll mit einer klaren Regulierung entgegengewirkt werden. Da die Blockchain-Technologie auch in Liechtenstein aktiv
genutzt wird, will die Regierung mit diesem Gesetz klären, welche Anforderungen
für wichtige Tätigkeiten auf Blockchain-Systemen gelten, um einerseits den Kundenschutz zu verbessern, und andererseits mögliche Reputationsrisiken für Liechtenstein zu reduzieren.
Zudem besteht heute eine Rechtsunsicherheit bei Geschäftsmodellen auf VTSystemen, welche nicht von der Finanzmarktgesetzgebung erfasst werden, aber
dennoch Tätigkeiten ausführen, welche eine grosse Nähe zum Finanzsektor haben. Mit dem VT-Gesetz will die Regierung die Mindestanforderungen an diese
Tätigkeiten auf VT-Systemen definieren und sie von der FMA registrieren lassen.
Die rechtliche Einordnung von Elementen auf VT-Systemen stellt einen weiteren
Schwerpunkt dieser Vorlage. Das VT-Gesetz führt mit dem «Token» ein neues
Konstrukt ein, um die Transformation der „realen“ Welt auf VT-Systeme rechtssicher zu ermöglichen und so das volle Anwendungspotential der Token-Ökonomie
zu erschliessen. Die Einführung des Rechtskonstrukts des Token im liechtensteinischen Recht bedingt, dass die Rechtsfolgen, wie Eigentum, Besitz und Übertragung, ebenfalls rechtlich definiert werden müssen.
Damit Wertpapiere ohne Umweg über eine physische Urkunde in einem Token
auf einem VT-System verkörpert und dort übertragen werden können, wird die Rechtsfigur des Wertrechts in das liechtensteinische Recht eingeführt und zugleich die Schnittstelle zwischen Wertpapierrecht und VT-Gesetz geschaffen.
Wertrechte sind entmaterialisierte Wertpapiere, bei denen an die Stelle der Urkunde das sog. Wertrechtebuch tritt.
Zudem definiert das VT-Gesetz Mindestanforderungen an Tätigkeiten auf einem
VT-System, um die Effizienz der Token-Ökonomie durch Vertrauen seitens der
Nutzer zu steigern.
Aufgrund des hohen Potentials der «Token-Ökonomie» für breite Teile der Wirtschaft will die Regierung mit diesem Gesetz die Rechtssicherheit für Nutzer und
Dienstleister stärken, um die positive Entwicklung der Token-Ökonomie in Liechtenstein zu unterstützen. Damit kommt die Regierung auch den Bedürfnissen der
Marktteilnehmer nach mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit VTSystemen nach.