Antwort vom 02. September 2022

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Liechtenstein1 de septiembre de 2022

Zu Frage 1 und 2:

Wie in vielen Bereichen des Bevölkerungsschutzes orientiert sich Liechtenstein auch beim Schutz der kritischen Infrastrukturen an der in der Schweiz verfolgten Strategie (so die Naturgefahrenkartierung, die Gefährdungsanalyse aber auch die im Bevölkerungsschutz genutzten Kommunikationssysteme). Dementsprechend wurde 2017 eine strukturierte Übersicht der sich im Land befindlichen kritischen Infrastrukturen erstellt und die Kritikalität dieser Infrastrukturen gemäss den in der Schweiz ange­wendeten einheitlichen Kriterien beurteilt. Die dabei generierten Datensätze und Berichte sind klassifiziert und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Zu Frage 3:

Sämtliche Betreiber der in Liechtenstein identifizierten kritischen Infrastrukturen wurden im Zuge der Systemanalyse 2017 kontaktiert und zur Mitarbeit eingeladen. Auf das nach Abschluss der Beurteilung vom Amt für Bevölkerungsschutz offerierte Angebot, die Erkenntnisse aus der Analyse im Rahmen einer betriebsspezifischen Sicherheitsplanung mit Unterstützung des Landes umzusetzen, reagierten die Betreiber kritischer Infrastrukturen mit Zurückhaltung.

Zu Frage 4:

Weder Liechtenstein noch die Schweiz verfügen über entsprechende gesetzliche Grundlagen um die Betreiber von kritischen Infrastrukturen zur Ausarbeitung von Sicherheitsplanungen zu verpflichten. In einer vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz geleiteten Arbeitsgruppe, in welcher auch das Amt für Bevölkerungsschutz mitwirkt, wird aktuell darüber diskutiert, ob auf nationaler oder kantonaler Ebene diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen erforderlich sind. Die sich aktuell abzeichnende Energiemangellage führt jedenfalls zu einer spürbaren Sensibilisierung bei den Betreibern von kritischen Infrastrukturen.

Zu Frage 5:

Eine beachtliche Zahl der für Liechtenstein relevanten kritischen Infrastrukturen befinden sich im angrenzenden Ausland. Es liegt im unmittelbaren Interesse Liechtensteins zu wissen, wie es um die Kritikalität und Sicherheit dieser Einrichtungen bestellt ist. In Sachen «Schutz der Kritischen Infrastrukturen, SKI» findet ein regelmässiger und standardisierter Austausch statt. Dabei werden neben dem Informationsaustausch zu den für das Land relevanten Strukturen auch Erfahrungen im Umgang mit kritischen Infrastrukturen ausgetauscht. Analog den Kantonen ist das Amt für Bevölkerungsschutz zudem in die mit der Weiterentwicklung der Schweizerischen KI-Strategie beauftragten Arbeitsgruppen eingebunden.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0