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Antwort vom 01. März 2019

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Liechtenstein1 de marzo de 2019

Die gestellten Fragen weisen auf eine gewisse Verwirrung in Bezug auf die Blockchain-Technologie und deren Anwendungen hin. Gerne nutze ich die Gelegenheit, um die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain kurz darzustellen.

Die Blockchain-Technologie wurde für Bitcoin erfunden, um den elektronischen Zahlungsverkehr im Internet rechtssicherer, effizienter und kostengünstiger als über die bestehenden Möglichkeiten abzuwickeln. In der Folge sind viele weitere Kryptowährungen resp. sogenannte Coins über Initial Coin Offerings auf Basis der Blockchain-Technologie ausgegeben worden.

Viel wichtiger ist aus meiner Sicht aber, die grundlegenden Entwicklungen zu sehen. Deshalb steht für mich die Blockchain-Technologie im Vordergrund.

Neben den Kryptowährungen gibt es eine starke und sehr interessante Entwicklung in Richtung der sogenannten Security Token, d.h. digitalen und auf Blockchain-Systemen ausgegebenen Wertpapieren. Diese haben das Potential, in den nächsten Jahren den Zugang von vielen KMUs zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Mit dem Blockchain-Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese digitalen Wertpapiere möglich sind und klären dabei alle wichtigen Rechtsfragen.

Darüber hinaus gibt es auch weitere vielversprechende Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain, wie z.B. die Tokenisierung von physischen Vermögenswerten, geistigem Eigentum und vielem mehr. Wir haben diesen breiten Anwendungsbereich der Blockchain schon vor mehr als 2 Jahren gesehen und unser Blockchain-Gesetz deshalb so weitgehend formuliert.

Wir sind nach unserem Kenntnisstand das einzige Land, das diesen sehr weitreichenden Ansatz in einem Gesetzesentwurf formuliert hat. Alle anderen Staaten, die hier aktiv sind, regeln meist nur einen Aspekt wie beispielsweise den Umgang mit Kryptowährungen, die Anwendung der Kryptobörsen sowie das digitale Wertpapier.

Wenn man über neue Technologien spricht, ist es wichtig, sich an den Fakten zu orientieren. Es ist richtig, dass es betrügerische ICOs gegeben hat. Es ist aber ebenso zutreffend, dass es viele seriöse ICOs von guten Projekten und Ideen gegeben hat. Die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema bedeutet, dass wir das Missbrauchspotential und die Kriminalität in diesem Bereich erkennen, beobachten und entsprechend handeln. Genau aus diesem Grund brauchen wir eine Regulierung wie sie das Blockchain-Gesetz bietet. Damit schliessen wir bestehende Lücken und reduzieren die Risiken für unser Land.

Zu Frage 1:

Es ist geplant, dass sich der Landtag vor der Sommerpause mit dem Bericht und Antrag der Regierung zum Blockchain-Gesetz befassen kann. Neben dem zeitlichen Aspekt ist es genauso wichtig, dass die Fragen, die in der Vernehmlassung aufgeworfen wurden, fundiert beantwortet werden, damit sich der Landtag ein umfassendes Bild machen kann.

Zu Frage 2:

Auch andere europäische Länder befassen sich intensiv mit regulatorischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Blockchain. Dabei liegt der Fokus hauptsächlich auf den sogenannten Crypto-Assets, d.h. Kryptowährungen oder Utility Coins zu Anlagezwecken. Die neuesten Regulierungsvorhaben zielen nun stärker auf die digitalen Wertpapiere, die sogenannten Security Tokens. Hier haben kürzlich Frankreich und Luxemburg Gesetze eingeführt. Eine umfassende Regulierung der Token Ökonomie, wie Liechtenstein sie anstrebt, ist derzeit in keinem europäischen Land zu erkennen.

Zu Frage 3:

Das Blockchain-Gesetz schafft einen Regulierungsrahmen für die sogenannte Token Ökonomie. Dabei geht es nicht nur um Kryptowährungen und Kryptoassets wie in anderen Staaten, sondern um die Möglichkeit der digitalen Abbildung aller Rechte, die im Rechtssystem existieren. Damit ist Liechtenstein immer noch viel weiter als andere Staaten. Es ist absehbar und auch zu begrüssen, dass andere Staaten diese gesetzlichen Grundlagen ebenfalls schaffen, damit die Rechtssicherheit in der grenzüberschreitenden Tokenisierung auch in vielen konkreten Anwendungsfällen ausreichend hoch ist.

Zu Frage 4:

Wie im Vernehmlassungsbericht ausgeführt, geht es beim Begriff „vertrauenswürdige Technologien“ darum, dass diese selbst die notwendige Transaktionssicherheit gewährleisten und nicht – wie in anderen Systemen – ein Intermediär nötig ist.

Der Begriff „Vertrauenswürdige Technologien“ wurde deshalb gewählt, da er die Kerneigenschaft der Blockchain-Technologie beschreibt und dennoch technologieneutral formuliert ist. Denn ohne diese Abstraktion könnte das Gesetz nach kurzer Zeit veraltet sein, da nicht mehr klar ist, ob das Gesetz auch für die nächsten Technologie-Generationen anwendbar ist oder nicht.

Die Teilnehmer der Vernehmlassung sowie weitere befragte Experten haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Begriff beizubehalten.

Zu Frage 5:

Da die Gründung einer LVC nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, hat die Regierung keine konkreten Zahlen über die Gründungen.

Nach wie vor besteht eine Nachfrage nach Informationen zur LVC. Insbesondere die Anfragen aus dem Ausland haben sich stetig erhöht. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass die Anwendung der LVC mittlerweile etabliert ist. Innerhalb der Start-up Branche sowie über die Universität Liechtenstein ist der Zugang zu Informationen über die LVC gegeben.

Für eine relevante Aussage zum Interesse an der LVC lässt sich auch die Statistik der Homepage von «Impuls Liechtenstein» heranziehen. Die Unterlagen zur Gründung einer LVC wurden durchschnittlich 200 Mal pro Jahr runtergeladen. Auch diese Quote ist nach einer anfänglichen Spitze im Jahr 2016 in allen Jahren ungefähr gleich und zeigt das anhaltende Bedürfnis an der LVC.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0