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Samira Marti · SP

deRedetext
Schweiz29 sept 2026

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese parlamentarische Initiative an der Sitzung vom 8. Mai 2026 geprüft. Die Initiative verlangt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass besser überprüft werden kann, ob Personen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, die Voraussetzungen des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in der Schweiz erfüllen. EL-Bezügerinnen und -Bezüger sollen zwecks Prüfung dieses Anspruchs mindestens alle zwei Monate persönlich und unbürokratisch, so genannt, bei der Wohngemeinde vorsprechen müssen.

Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV haben nur Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben. Dieses Grundprinzip ist in Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verankert. Die EL-Durchführungsstellen haben bereits heute mehrere Möglichkeiten, um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind oder nicht und ob sich die Bezügerinnen und Bezüger im Ausland aufhalten. Sie können unter anderem Pässe, Briefkästen oder auch Kontoauszüge kontrollieren. Die Durchführungsstellen verfügen ausserdem über Informationen zu den Krankheits- und Versicherungskosten und können Einsicht in die Steuererklärungen verlangen. Anhand dieser Unterlagen lässt sich feststellen, ob ein Verdacht auf Wohnsitz im Ausland besteht. Gegebenenfalls können gezielte Kontrollen durchgeführt werden.

Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist die Forderung der Initiative, die noch weiterführen würde, unverhältnismässig. Die vorhandenen Massnahmen und die Praxis der Durchführungsstellen ermöglichen es heute bereits, wirksam und gezielt gegen Missbrauchsfälle vorzugehen. Aber alle Bezügerinnen und Bezüger der Ergänzungsleistungen zu verpflichten, alle zwei Monate bei der Gemeinde vorzusprechen, würde erstens zu einem hohen administrativen Aufwand führen und zweitens alle Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen unter Generalverdacht stellen, obschon Missbrauchsfälle bereits heute sehr, sehr selten sind. Im Gegenteil sind es Scham und Angst vor Stigmatisierung, die oft als Gründe für den Nichtbezug genannt werden, obwohl Personen Anspruch auf diese Sozialversicherung hätten. Mit der Schaffung eines allgemeinen Misstrauens würde dieses Gefühl und dieses Problem des Nichtbezugs noch verstärkt werden.

Für die Kommissionsmehrheit ist es deshalb wichtig, dass im Grundsatz weiterhin von der Ehrlichkeit der Anspruchsberechtigten ausgegangen wird und sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Sie beantragt deshalb, der Initiative keine Folge zu geben.

Transcripción
parlament.ch
Institución
Schweiz

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0