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Thierry Burkart · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz17 sept 2026

Lassen Sie mich nach diesen Minderheitsvoten das Wort ergreifen, um nochmals etwas Werbung für das Konzept der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu machen. Lassen Sie mich dazu kurz aufzeigen, wie es überhaupt zu dieser Lösung gekommen ist. Dazu erlaube ich mir, auf zwei Ausgangspunkte aufmerksam zu machen.

Der erste Ausgangspunkt, er wurde in der Debatte bereits genannt, ist der PUK-Bericht. Im PUK-Bericht wurde, vereinfacht gesagt, festgestellt - es wurde vieles festgestellt, aber ganz vereinfacht gesagt -, dass der Untergang der Credit Suisse eine Folge von Managementfehlern gewesen sei, daraus resultierenden Skandalen, einem daraus resultierenden Vertrauensverlust, der akzeleriert wurde, einem daraus resultierenden enormen Geldabfluss, einem Liquiditätsabfluss und einem Bankrun. Der PUK-Bericht hat damit das unterstrichen und auch legitimiert, was die Finanzministerin selbst bereits kurz nach dem Untergang der Credit Suisse, aber auch nachher, immer wieder gesagt hat, dass nämlich enorme Geldabflüsse infolge Vertrauensverlustes massgebend für den Untergang der Credit Suisse gewesen seien.

Der PUK-Bericht legt auch ein Augenmerk auf das Eigenkapital. Die PUK betont nämlich, dass der Beteiligungsabzug zwar den Vorteil gehabt hätte, dass eine Kapitalkrise des Stammhauses nicht durch eine Krise der Tochter infolge der Wertschwankungen auf den Beteiligungen verschärft worden wäre, dass aber mehr Eigenmittel die akute Krise nicht zwingend verhindert hätten. Gemäss dem Bericht der Expertengruppe "Bankenstabilität" für die PUK hätten Eigenmittel der Bank zwar "sicherlich mehr Zeit gegeben [...], die eminente Gefahr der Illiquidität aber nicht beseitigen können".

Wir haben den PUK-Bericht im Ständerat am 10. März 2025 behandelt und uns über die Liquiditätsproblematik und den Bankrun unterhalten, aber insbesondere beim Thema Eigenkapital haben wir uns mit dem sogenannten regulatorischen Filter beschäftigt. Der regulatorische Filter war zwar nicht ursächlich, aber er hat lange verschleiert, wie es tatsächlich um die Credit Suisse stand. Der vorliegende Entwurf des Bundesrates fokussiert jedoch ausschliesslich auf das Eigenkapital.

Zweiter Ausgangspunkt: Es gab eine Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates. An der Vernehmlassung haben sehr viele Organisationen und Kantone teilgenommen. Die Rückmeldungen waren ziemlich eindeutig, es gab eine klare Mehrheit: Man hat die Regulierung abgelehnt. Die Mehrheit war der Auffassung, dass man zu stark auf Sicherheit, auf Stabilität fokussiere und die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes zu wenig berücksichtigen würde. Mehr noch, man hat auch gesagt, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes damit geschwächt würde. Es gibt auch einen Bericht von BAK Economics aus diesem Jahr, der zum Schluss kommt, dass durch diese Regulierung "dauerhafte Folgen für Wachstum, Investitionen, Beschäftigung und Steuereinnahmen in der Schweiz entstehen" können.

Diese Folgen wären für die Bürgerinnen und Bürger, die wir hier vertreten, spürbar; es wäre auch für die KMU in diesem Land spürbar.

Das waren die zwei Ausgangspunkte, und diese beiden Ausgangspunkte haben dazu geführt, dass man auf die Suche nach einem Kompromiss gegangen ist - nach einem Kompromiss, der erstens grundsätzlich auf dem Konzept des Bundesrates beruht, nämlich, dass man sagt, dass die Auslandtöchter mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegt werden.

Zweitens basiert dieser Kompromiss aber auch auf der aktuellen Situation. Heute ist es nämlich so, dass die UBS mit 45 Prozent hartem Kernkapital, mit Common Equity Tier 1 (CET1), unterlegt ist - 45 Prozent. 17 Prozent sind mit zusätzlichem Kernkapital, Additional Tier 1 (AT1), unterlegt. Sie ist also mit insgesamt 62 Prozent unterlegt - 45 Prozent CET1 und 17 Prozent AT1. So sieht die Situation heute aus.

Auf der grundsätzlichen Überlegung des Bundesrates - 100 Prozent Unterlegung mit CET1 - und auf der aktuellen Situation basierend, hat man einen Kompromiss kreiert. So ist die WAK vorgegangen. Man hat gesagt, man wolle mehr von beidem: ein Minimum von 50 Prozent CET1 - mindestens, es kann auch mehr sein - und darüber hinaus bis zu 100 Prozent AT1, also zusätzliches Kernkapital. Eine hundertprozentige Kernkapitalunterlegung war also das Prinzip dieses Kompromisses.

Das zeigt, dass es ein Kompromiss ist, und bedeutet aus einer regulatorischen Sicht, also aus einer Soll-Betrachtung, einen Aufbau des Kapitals in der Höhe von 13 Milliarden Franken, also einen erheblichen Aufbau; im Gegensatz zu den 22 oder 23 Milliarden Franken gemäss Entwurf des Bundesrates also klar weniger, aber 13 Milliarden Franken sind doch ein erheblicher Betrag, wobei nicht der Aufbau des Kapitals das grosse Problem ist. Nicht das Packen des Rucksackes, sondern das Mittragen des Rucksackes ist die Herausforderung. Hier gibt es unterschiedliche Schätzungen, aber ich sage jetzt mal: Im Schnitt wird die jährliche zusätzliche Belastung der UBS pro Jahr auf netto etwa 1 Milliarde Franken oder etwas über 1 Milliarde Franken geschätzt.

Es wird nun ins Feld führt, wie dies Frau Kollegin Herzog oder Herr Kollege Bischof getan haben, die UBS habe ja bereits mehr Kernkapital oder mehr entsprechende Reserven aufgebaut und müsse deshalb gar nicht mehr so viel aufbauen. Das ist eine Ist-Soll-Betrachtung und meines Erachtens nicht zulässig. Weshalb? Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen.

Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie heute 20 Prozent Eigenkapital unterlegen. Nehmen wir an, das tun Sie. Vielleicht sparen Sie dann aber noch, weil Sie Ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren möchten oder weil Sie vielleicht irgendwann einmal eine Ferienwohnung kaufen möchten. Dann haben Sie, etwas untechnisch gesagt, zusätzliche Reserven. Wenn dann die Bank kommt und sagt, ab jetzt müssen Sie 30 Prozent Eigenkapital unterlegen, das sei ja für Sie kein Problem, da Sie genügend Reserven auf dem Sparkonto hätten, würden Sie wahrscheinlich auch sagen, das sei keine zulässige Betrachtung.

Das ist grundsätzlich das Konzept, und so ist es zustande gekommen. Deshalb sprechen wir - und ich meine mit guten Gründen - von einem Kompromiss. Vor zwei Tagen hat der Ständeratspräsident den Pfaffenbrief von 1370 angerufen und uns in Erinnerung gerufen, dass dort eigentlich das Prinzip des guten eidgenössischen Kompromisses geboren sei. An dem haben wir uns orientiert.

Einen Kompromiss kann man natürlich auch schlecht finden, keine Frage. Es ist uns auch nicht verborgen geblieben, dass insbesondere das Finanzdepartement den Kompromiss nicht gerade als zielführend betrachtet. Ich muss aber bei dieser Gelegenheit schon daran erinnern, dass wir uns auch an internationalen Gegebenheiten ausgerichtet haben. Zum Beispiel hat das Financial Stability Board 2024 klar gesagt, dass es die Bemühungen zur Bankenstabilität insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Too-Big-To-Fail-Frameworks unterstütze. Auch das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS), ein sehr massgebendes Gremium für die internationale Finanzmarkt- und Bankenregulierung, hat nicht gesagt, dass es einen Vollabzug mit CET1 brauche. Im Gegenteil, das Basel-Framework kennt die AT1-Instrumente, sie wurden nämlich von diesem Komitee nach der Bankenkrise von 2008 eingeführt mit dem Ziel, ein Instrument mit der Fähigkeit zur Verlusttragung in einem frühen Stadium zu schaffen.

Es handelt sich also um ein internationales Instrument. Es ist auch stark verbreitet. Mittlerweile gibt es etwa 300 Milliarden Schweizerfranken auf dem Markt, die diese AT1 bedienen. Viele Schweizer Banken nutzen sie, also nicht nur die UBS, sondern auch die ZKB, die Raiffeisenbank, die LUKB, die Bank Julius Bär und andere. Es ist also ein Instrument, das man kennt.

Ich stelle allerdings fest, dass sehr viele Missverständnisse vorhanden sind. Erlauben Sie mir, auf das eine oder andere einzugehen. Vielleicht ist es auch zu Missverständnissen gekommen, weil das Finanzdepartement Berichte aus der Kommission publiziert hat. Diese basierten auf vorangegangenen Anträgen in der Kommission und nicht auf dem Antrag, der letztendlich von der WAK angenommen wurde, sowie auf Anträgen aus ganz anderen Richtungen.

Das hat zum Beispiel zum Missverständnis geführt, dass das Instrument international nicht aligniert sei. Wenn man behauptet, es sei international nicht aligniert, muss man das meines Erachtens auch beweisen. Denn die Ratingagentur Moody's hat am 1. September, also einen Tag nach dem Beschluss der WAK-S, kommuniziert, dass sich die Lösung der WAK-S an europäischen Marktstandards orientiere; im Gegensatz übrigens - das hat Moody's nicht gesagt, aber das sage ich jetzt - zur Lösung des Bundesrates. Bei dieser handelt es sich um eine einzigartige Schweizer Lösung. Das kann man wollen, aber man muss das dann auch ehrlich sagen. Auch Blackrock, der grösste Vermögensverwalter der Welt, hat diesen Montag eine Medienmitteilung mit verschiedenen Aussagen herausgegeben, von denen ich eine zitieren möchte: Nach unserer Einschätzung entsprechen die vorgeschlagenen Beschränkungen bei Zahlungen und Ausschüttungen auf AT1-Instrumenten im Wesentlichen den Regelungen, die bereits heute in der Europäischen Union und im Vereinigten Königreich gelten.

Sie sehen also, diese Lösung ist international aligniert. Das hat sich auch daran gezeigt, dass sich der AT1-Preis auf dem Markt nicht wesentlich verändert hat. Die Europäische Zentralbank hat zudem im Dezember 2025 festgehalten, dass die AT1-Instrumente auch in Zukunft ein wesentliches Instrument für die Bankenregulierung und die Bankenstabilität bleiben werden.

Beim Beschluss der WAK-S in seiner jetzigen Fassung handelt es sich also meines Erachtens um ein klares Konzept und eine klare Verschärfung. Und wenn ich sage, es ist ein klares Konzept, dann möchte ich auch in Erinnerung rufen, dass wir das eigentliche AT1-Instrument nicht verändern, sondern es in ein Stabilisierungskonzept einpacken. Das ist ganz wichtig.

Der Mehrheitssprecher hat bereits ausgeführt, dass dieses Stabilisierungskonzept - bestehend aus AT1 - drei Phasen umfasst. Die erste Phase - und das ist der grosse Unterschied zu AT1, wie wir sie heute kennen bzw. zum jetzigen Konzept - kommt viel früher. Heute gibt es nur einen sogenannten Trigger bei 7 Prozent, und das ist wahrscheinlich tatsächlich zu spät. Daher kommt auch die Aussage, das Instrument könnte ein Brandbeschleuniger sein, weil es dann eben zu spät kommt. Das ist nicht auszuschliessen. Übrigens würde mich dann interessieren, wie es ist, wenn die CET1-100-Regel unterschritten würde - ob das nicht auch brandbeschleunigend wirken kann -, aber das ist eine andere Frage.

Aus dem genannten Grund hat man einen zweiten Trigger bei 11,7 Prozent eingebaut. Bei Unterschreitung kommt es zum automatischen Stopp von Zinszahlungen, zum Verbot von Coupon- und Dividendenzahlungen usw. Vor allem kommt es dann auch zu einem Verbot von Bonuszahlungen an die Geschäftsleitung und zu Kürzungen für weitere sogenannte Risk Takers in der Bank. Das führt nicht nur zu einer Stabilisierung, da durch nicht ausgeschüttetes Kapital natürlich die Kapitaldecke wieder ansteigt und man damit wieder in den regulatorischen Bereich zurückkommt. Vielmehr hat das vor allem eine präventive Wirkung, und das muss das Ziel unserer Bankenregulierung sein - dass man gar nicht erst an einen solchen Punkt kommt. Ich glaube, das kann man mit der ersten Phase erreichen.

Sollte die erste Phase nicht reichen - wenn man also nicht wieder zu den regulatorischen Anforderungen zurückkommt -, dann gibt es eine zweite Phase. In dieser werden weitere Massnahmen eingeleitet, wie zum Beispiel das Wandlungsangebot, das heisst AT1 in CET1. Dadurch hätte man noch mehr CET1 oder sogar 100 Prozent.

Für diese Umwandlung - und das wurde bis jetzt nicht gesagt - muss ja ein Stabilisierungsplan gemacht und vor allem Vorratskapital geschaffen werden. Man muss also entsprechend Vorratskapital vorhalten, damit man dann eine zweite Phase einleiten kann. Das gibt Sicherheit, und das gibt - und das muss das Ziel sein - die Möglichkeit zur Stabilisierung, denn das Ziel kann ja nicht die Abwicklung sein, sondern eben die Stabilisierung. Die dritte Phase wäre dann heute bei 7 Prozent, beim zweiten Trigger, wenn automatisch gewandelt wird.

Insofern glaube ich, dass wir mit diesem Konzept eben verhindern, dass es einen Brandbeschleuniger gibt. Mit diesem Konzept haben wir eine präventive Wirkung, das muss das Ziel sein. Mit diesem Konzept schaffen wir Stabilisierungsmöglichkeiten und damit mehr Sicherheit. Ich glaube also, dass wir mit Annahme dieses Mehrheitsantrages der WAK das erreichen, was wir wollen, nämlich Stabilität auf dem schweizerischen Finanzmarkt, aber auch unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit eines Bankinstituts. Dieses benötigt man für die KMU, für die Bürgerinnen und Bürger und für die Exportwirtschaft. Wir haben heute über den Mercosur gesprochen. Wenn man investieren möchte, braucht man eine Bank, die mitfinanziert. Es ist mir und wahrscheinlich auch vielen anderen lieber, wenn wir eine Schweizer Bank haben, die das tun kann.

Insofern bitte ich Sie, dem Konzept zuzustimmen, das meines Erachtens optimal verhindern kann, dass es gar nie zu einer Abwicklungsnotwendigkeit kommt. Vielmehr führt es zu mehr Stabilität auf unserem Finanzmarkt, und dies zu akzeptablen Preisen.

Transcripción
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Institución
Schweiz

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