Hermann Bürgi · SVP
Zu dieser Standesinitiative Solothurn ist Folgendes zu bemerken: Der Kerngehalt besteht darin, dass gefordert wird, dass ein Bundesgesetz zur materiellen Harmonisierung des Stipendienwesens geschaffen werden soll und dass dieses Bundesgesetz insbesondere Mindeststandards festlegen soll; das ist das Anliegen dieser Standesinitiative. Ich wiederhole mich: Im Grundsatz ist das Anliegen, eine vermehrte Harmonisierung, unbestritten.
Für die WBK stellte sich in erster Linie die Frage: Wer ist aufgerufen zu handeln, der Bund oder die Kantone? Da muss ich jetzt noch etwas ausholen und an den NFA erinnern. Der NFA, also die Neuverteilung der Aufgaben, hat im Stipendienbereich zu einer Entflechtung der Aufgaben geführt. Der Bund hat sich aus dem Stipendienbereich der Sekundarstufe II vollständig zurückgezogen - vollständig zurückgezogen! Das Stipendienwesen auf der Tertiärstufe ist, gestützt auf Artikel 66 Absatz 1 der Bundesverfassung, eine klassische Verbundaufgabe. Was diese Verbundaufgabe anbelangt, wurde gleichzeitig das von mir bereits erwähnte Bundesgesetz, das Ausbildungsbeitragsgesetz, erlassen, damit der Bund den Kantonen auf der Tertiärstufe Beiträge ausrichten kann. Offen blieb noch die Frage der weiteren Harmonisierung, und die Kantone - ich wiederhole mich - haben sich dafür ausgesprochen, dass sie diese Harmonisierung auf dem Weg des Konkordates angehen wollen. Das war dann auch der Grund, weshalb die WBK-SR nach Anhörung der Vertreterin des Kantonsrates des Kantons Solothurn entschieden hat, die Beratung der Standesinitiative zu sistieren und den weiteren Fortgang der Bemühungen der Kantone, ein Konkordat zu schaffen, zu verfolgen.
Wir wollten die weitere Entwicklung abwarten. Frau Fetz war damals Kommissionspräsidentin. Sie sagte wortwörtlich: "Wir wollen den Kantonen die Chance geben, ein Konkordat zu schaffen." Das war der Grund, weshalb wir die Behandlung des Geschäftes sistiert und abgewartet haben. Ich habe Ihnen beim letzten Geschäft gesagt, dass das Konkordat am 18. Juni 2009 verabschiedet wurde. Das Beitrittsverfahren läuft.
Gestatten Sie mir noch, den Kantonsrat des Kantons Solothurn darauf hinzuweisen, dass diesem Anliegen im Zweckartikel Rechnung getragen wird. Der Vereinbarungszweck in diesem Konkordat lautet: "Die Vereinbarung fördert die gesamtschweizerische Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe, insbesondere durch die Festlegung von Mindestvoraussetzungen", unter anderem durch die Definition des stipendienrechtlichen Wohnsitzes und die Zusammenarbeit unter den Vereinbarungskantonen und mit dem Bund.
Der Stand der Dinge ist der folgende: Das Konkordat befindet sich im Beitrittsverfahren, die Regierungen der Kantone Graubünden und Basel-Stadt werden ihren Parlamenten beantragen, dem Beitritt zum Konkordat die Zustimmung zu erteilen. Weitere elf Kantone werden die Frage des Beitritts zum Konkordat noch dieses Jahr behandeln. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn zehn Kantone ihren Beitritt erklärt haben.
In Anbetracht dieser Tatsache stellen wir fest, dass das Anliegen auf dem Konkordatsweg verfolgt wird. Wir sind der Meinung, dass die Führungsrolle in dieser Frage richtigerweise bei den Kantonen liegt. Sie haben die Führungsrolle übernommen, und wir wollen, dass dieser Prozess zu Ende geführt wird. Wir kommen deshalb zum Schluss, dass bei diesem Anliegen nicht der Weg via Standesinitiative, via Handlungsauftrag an den Bund, eingeschlagen werden soll. Wir haben uns mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen Folgegeben ausgesprochen.