Peter Bieri · CVP
Schweiz4 dic 2003
Zu Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a1: Der Ständerat wollte, dass die zuständige Ethikkommission während der Durchführung der Forschungsprojekte regelmässig in Form von Zwischenberichten informiert wird, das heisst, nicht nur, wie in Buchstabe a vorgesehen, nach Abschluss oder Abbruch eines Forschungsprojektes mit embryonalen Stammzellen.
Der Nationalrat ist für Streichung dieser Bestimmung, weil nicht unnötig Berichte erstellt werden sollten. Wir können uns diesem Beschluss anschliessen.