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Barbara Dätwyler Weber · SP

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)20 dic 2023
Der Kanton Thurgau verweigert als einer von nur 14 Kantonen in der Schweiz den im Ausland lebenden Staatsbürgerinnen und -bürgern noch immer das aktive Wahlrecht bei den Ständeratswahlen. Wer im Kanton Thurgau wahlberechtigt ist, ist in § 18 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Thurgau definiert. Die Einschränkungen zu den Ständeratswahlen finden sich aber im kantonalen Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht. Dort heisst es, dass sich das Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizerinnen und -schweizer auf eidgenössische Angelegenheiten beschränke. Weshalb gewährt der Kanton Thurgau den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern nicht das volle Wahlrecht?
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0