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Daniel Amrhein · SVP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)19 nov 2025
Ich spreche heute im Namen der SVP-Fraktion und danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation „Effektive Rückführung von straffälligen Asylmigrantinnen und -migranten“. Die Antwort, die wir erhalten haben, ist sachlich, fast schon emotionslos, sie bleibt in vielen Punkten vage und zeigt wenig Kreativität im Umgang mit einem drängenden Problem. Und bevor uns die politische Linke wieder einmal in eine Ecke stellt, möchte ich eines ganz klar sagen: Ich habe nichts gegen Ausländer, im Gegenteil, ich arbeite täglich mit ihnen zusammen. Es gibt Asylmigranten, die sind engagiert, fleissig, leisten einen wertvollen Beitrag. Aber für alle anderen müssen unsere Regeln klar und konsequent gelten. Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort zu Recht auf Art. 121 der Bundesverfassung: Wer schwere Delikte begeht, wie Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel oder Drogenhandel, der verliert sein Aufenthaltsrecht. Diese Personen sind auszuweisen und mit einem Einreiseverbot zu belegen. So steht es im Gesetz. Doch die Realität sieht anders aus. Ein Blick auf die Zahlen: Zwischen 4 % und 7 % der Beschuldigten im Kanton Thurgau sind Asylmigranten. 2024 ging diese Zahl zurück, doch 2025 steigt sie wieder an. Besonders auffällig ist der Bereich des Betäubungsmittelgesetzes. 50 % der Beschuldigten sind Ausländer, davon 10 % Asylmigranten und 28 % übrige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung. Wie meine Vorrednerin Stephanie Eberle schon erläutert hat, zählte der Kanton Thurgau 2023 1’328 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Über 18 % davon wurden einer Straftat verdächtigt, 2024 waren es 12 %, das bleibt hoch. Und bei der häuslichen Gewalt sind die offiziellen Zahlen tief, doch die Dunkelziffer ist hoch. Besonders betroffen sind Frauen aus Ländern wie Marokko, Algerien, Georgien, Afghanistan, Tunesien und Syrien. Das ist ein ernstes Problem. Ja, geschätzte Vorredner, wir nehmen das Thema auch ernst, auch wenn es um Schweizer geht. Wir dulden das nicht. Aber wir müssen es bei den Wurzeln behandeln. Die Statistik zeigt, ein erheblicher Teil der Straftaten wird von Personen aus den Maghreb-Staaten, Afghanistan und Syrien begangen. Besonders auffällig ist, dass Algerien bei den Beschuldigten ganz oben steht, obwohl es kaum ständig anwesende Algerier im Kanton gibt, es leben hier lediglich 25 Flüchtlinge und 40 übrige Algerier. Das zeigt, nicht die integrierten Menschen sind das Problem, sondern jene mit temporärem Status oder Touristen. Besorgniserregend ist auch die steigende Zahl von Straftaten durch Ukrainer mit Schutzstatus S. Das wirft die Frage auf: Muss dieser Status überdacht werden im Sinn von gleichen Rechten für alle? Und was ist mit den Landesverweisen? Zwischen 23 % und 45 % der ausgesprochenen Landesverweise betreffen Asylmigranten. Der Regierungsrat verweist auf die bekannten Schwierigkeiten bei der Rückführung. Doch das reicht nicht, wir brauchen neue Ansätze; etwa die Verknüpfung von Entwicklungshilfe mit Rückführungsabkommen, zum Beispiel mit Marokko. Zur Rückkehrberatung gibt es keine verlässlichen Zahlen. Wir wissen nicht, wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende dieses Angebot tatsächlich nutzen. Das ist unbefriedigend. Und das grösste Problem sind die Personen, die trotz Ausreisepflicht nicht ausgeschafft werden können. 122 Ausländer konnten nicht zurückgeführt werden. Das ist eine Zahl, die uns alarmieren muss. Auch international wird auf diese Problematik hingewiesen. Aussagen wie jene von Donald Trump – ob man ihn mag oder nicht – zeigen, dass der hohe Ausländeranteil von 76 % in Schweizer Gefängnissen kein Zufall ist. Das sollte uns zu denken geben. Was tut der Regierungsrat? Er schlägt vor, das Personal bei der Kantonspolizei aufzustocken. Gut, aber bitte auch an der Grenze. Und wo bleibt der Einsatz des Regierungsrates beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement für eine Verstärkung des Grenzwachtkorps, für einen Asylstopp, für eine Verschärfung des Asylrechts? Fehlanzeige. Wir vermissen ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Reform der Schweizer Ausländerzuwanderungspolitik, insbesondere im Asylwesen. Wir müssen das Problem an den Wurzeln bekämpfen. Das Fazit der SVP: Im Thurgau leiden wir unter den hohen Asylzahlen, besonders im Bereich der Kriminalität. Ja, 88 % der Asylmigranten sind nicht straffällig, aber die 12 %, die es sind, verursachen massive Probleme. Geschätzte Mitglieder des Grossen Rates, was soll ich meinen Kindern sagen, wenn sie am Bahnhof unterwegs sind? Dass 88 % der Asylsuchenden keine Straftat begehen? Oder dass eine 19-Jährige in Näfels Opfer einer Vergewaltigung wurde und der Täter nicht ausgeschafft werden kann, weil es keine Rücknahmeabkommen gibt? Der Regierungsrat verwaltet die Probleme, er löst sie nicht. Wir brauchen eine Grundsatzdiskussion, wir müssen Klartext reden, sonst droht uns eine Eskalation, die wir heute noch verhindern können. Sehr geehrte Regierungsräte, die SVP erwartet von Ihnen, dass Sie beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) intervenieren und auf die Problematik aufmerksam machen, bevor wir einen Fall wie am 13. Oktober in Näfels erleben oder gar wie Silvester 2015 in Köln. Deutschland konnte durch Grenzkontrollen die Zahl der illegalen Einreisenden um 40 % senken. Warum wir nicht? Vielen Dank für die Unterstützung.
Institución
Grosser Rat

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0