Othmar Reichmuth
- Partido
- Die Mitte
- Parlamento
- Schweiz
- Circunscripción electoral
- Schwyz
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Nacido/a el
- 24. Januar 1964
- Wikidata
- Q2036940
- Órgano de origen
- CHE
- Fuente actualizada
- 05.08.2026
- Registro actualizado
- 15.08.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
- JaSchweizBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Änderung (Geschäft des Bundesrates)StänderatSommersession 2022 · 30.05.2022Resultado: 38 Sí · 7 No · 0 Abst. · 0 Ausente
- JaSchweizBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Änderung (Geschäft des Bundesrates)StänderatSommersession 2022 · 30.05.2022Resultado: 36 Sí · 9 No · 0 Abst. · 0 Ausente
- JaSchweizBundesgesetz über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern. Totalrevision (Geschäft des Bundesrates)StänderatSommersession 2022 · 30.05.2022Resultado: 40 Sí · 0 No · 3 Abst. · 2 Ausente
- JaSchweizStrafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht (Geschäft des Bundesrates)StänderatSommersession 2022 · 30.05.2022Resultado: 38 Sí · 5 No · 0 Abst. · 2 Ausente
- NeinSchweizStrafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht (Geschäft des Bundesrates)StänderatSommersession 2022 · 30.05.2022Resultado: 20 Sí · 23 No · 0 Abst. · 2 Ausente
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- RedetextSchweiz
Auch ich bitte Sie, die Motion Friedli Esther zu unterstützen. Auch gehe ich gerne noch weiter und bitte den Bundesrat und das zuständige Bundesamt, ein so gewonnenes Jahr dazu zu nutzen, den Entscheid generell nochmals zu überdenken.
Die angesprochene Massnahme ist in der Praxis nicht abgestützt und wird auch nicht verstanden. Exemplarisch zeigt sich das bei den Fragen der Interpellation Graf Maya 23.3956, die wir heute Vormittag diskussionslos behandelt haben, vor allem aber bei den entsprechenden Antworten des Bundesrates. Selbst die Basis der Biobauern verlangt die Verschiebung und Überprüfung der Einführung dieser 3,5-Prozent-Regel bei Ackerböden.
Was macht man damit? Damit macht man 10[NB]000 Hektare Ackerland zu Blumenwiesen. Das kann man wollen, aber die Frage ist, ob das gerade in Bezug auf die Ernährungssicherheit sinnvoll ist. Vor allem müssen wir uns auch fragen, ob das zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist. Die Schweizer Landwirtschaft muss heute, um die ökologischen Anforderungen zu erfüllen, 7 Prozent ihrer Fläche als Ausgleichsfläche ausweisen. Aktuell sind es aber 19 Prozent. Auch klassische Ackerbaukantone übertreffen den geforderten Wert deutlich. Ebenfalls erfüllen 43 Prozent dieser Flächen die Qualitätsstufe II, und 78 Prozent aller Flächen sind sogar vernetzt. Also auch hier werden die geforderten Ziele bezüglich Qualität und Vernetzung deutlich übertroffen. So gesehen gibt es jetzt keinen Grund, an diesem unausgereiften, kurzfristig umgesetzten und in der Praxis nicht abgestützten Entscheid festzuhalten.
Ich kann Ihnen auch versichern, dass die Motion ohne Bedenken angenommen werden kann. Wir verstossen damit keineswegs gegen Treu und Glauben. Kollegin Friedli hat es ausgeführt: Die zusätzlichen Ausgleichsflächen, welche die Bauern bereits gesät oder umgesetzt haben, sind Bestandteil der Förderprogramme und damit abgegolten. Es gibt auch viele andere Bauern, die sich noch nicht darum gekümmert haben, noch nichts umgesetzt haben und sich erst noch damit befassen müssen. Für sie ändert sich eigentlich nichts. Insofern können wir hier ruhigen Gewissens ein Jahr mehr Bedenkzeit einräumen, uns dieser Sache nochmals vertiefter annehmen und uns mehr Zeit für die Umsetzung geben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
- RedetextCO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision N.º 22.061Schweiz
Ihre Kommission hat hier eine Regelung getroffen, die im Entwurf nicht vorgesehen war. Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, haben wir das sehr intensiv diskutiert, aber ohne Anhörung oder Rückmeldungen der direkt betroffenen Kehrichtverbrennungsanlagen.
Nach verschiedenen Rückmeldungen, die in der Zwischenzeit natürlich eingegangen sind, bin ich persönlich nicht mehr sicher, ob wir mit Absatz 3 ins Schwarze treffen. Ich kann die Rückmeldungen aber auch nicht einordnen, deshalb habe ich auch keinen Antrag gestellt. Ich bitte mit meinem Votum zuhanden des Amtlichen Bulletins und des Zweitrates darum, vertieft zu prüfen, welche Auswirkungen diese Regelung effektiv hat.
Konkret werden folgende Sachverhalte bemängelt: Offenbar wird mit dieser Regelung eine erst im März 2022 abgeschlossene Branchenvereinbarung unterlaufen. Ebenso sollen daraus für die Kehrichtverbrennungsanlagen Kosten von jährlich rund 200 Millionen Franken entstehen, die dann über die Gebühren abgewälzt werden müssten. Zudem werde damit ein wichtiges Pilotprojekt, das zur Abscheidung, zum Transport und zur Lagerung von CO2 jetzt eben installiert wurde, gefährdet. Die bisherige klare Grundhaltung, dass Wärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen als CO2-neutral gilt, werde infrage gestellt.
Wie ich gesagt habe, ich kann das heute nicht bewerten. Ich glaube, wir müssen hier auch keine Kommissionssitzung abhalten. Ich habe aber volles Vertrauen in den Zweitrat, dass er diese Fragen seriös prüft und dann entsprechend allfällige Anpassungen vornimmt. In diesem Sinne besten Dank für die Kenntnisnahme meiner Ausführungen.
- RedetextCO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision N.º 22.061Schweiz
Noch ein Wort seitens der Mehrheit: Die Mehrheit hat sich für eine etwas ambitioniertere Zielsetzung ausgesprochen, als es der Bundesrat in seinem Entwurf vorsieht. Ich denke nicht, wie es Kollege Schmid für seine Minderheit I zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b gesagt hat, dass es ein ausgesprochener Swiss Finish ist. Es gilt zu bedenken, dass viele Hersteller im Grunde ambitioniertere Ziele verfolgen und entschieden haben, lange vor 2030 nur noch auf E-Autos zu setzen. Insofern ist diese Zielsetzung aus Sicht der Kommissionsmehrheit durchaus erreichbar.
Weiter müssen wir auch beachten, welchen Hebel das hat. Im vorherigen Artikel haben wir besprochen, wie wir die Ziele erreichen wollen. Wenn wir hier "höchstens 25 Prozent" gegenüber "höchstens 45 Prozent" haben, ist das ein Unterschied von rund 500[NB]000 Tonnen CO2. Das ist eine doch recht erhebliche Menge an CO2, die wir aufgrund dieses niedrigeren bzw., wie man korrekterweise sagen müsste, höheren Wertes, der gefordert wird, erreichen können. Unter diesem Blickwinkel, glaube ich, könnten wir hier durchaus etwas ambitionierter sein; dies umso mehr, als wir, wie erwähnt wurde, auf keine eigene Industrie Rücksicht nehmen müssen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
- RedetextCO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision N.º 22.061Schweiz
Die Minderheit will am geltenden Recht festhalten. Mit einer unbestimmten Formulierung wollen der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit hier ermöglichen, dass Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen vermehrt im Ausland erfolgen können. Natürlich ist es auch für mich und die Minderheit unbestritten, dass es dem Klima egal ist, wo auf der Welt die Reduktionsmassnahmen erfolgen. Uns ist auch klar, dass es aufgrund der generell höheren Kosten in der Schweiz mehr Geld braucht, um bei uns die gleiche Menge CO2[NB]wie[NB]im[NB]Ausland[NB]zu[NB]reduzieren.[NB]Es[NB]gibt aber noch andere Werte als die reine und vor allem kurzfristige Kostenbetrachtung.
Bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen und bei den Reduktionsmassnahmen braucht es Innovation, innovative Ideen, neue Technologien und Methoden. Das sind genau die Stärken, derer wir uns sonst eigentlich immer gerne selber rühmen. Ein ambitioniertes Inlandziel schafft Planungssicherheit und stärkt mittelfristig unseren eigenen Wirtschaftsstandort. Die damit entstehende Wertschöpfung kommt der Schweiz zugute, während wir künftig Wissen und Technologie exportieren können. Dank dieser Rahmenbedingungen werden Schweizer Unternehmen darin bestärkt, bei der Dekarbonisierung eine aktive Rolle zu spielen.
Die Reduktion der Treibhausgasemissionen soll daher zu mindestens 75 Prozent im Inland erfolgen, sodass sich die damit einhergehende Innovation und Wertschöpfung auch hierzulande auszahlen kann. Damit würde die Schweiz gleichzeitig mehr internationale Verantwortung für die bei uns ausgestossenen Treibhausgasemissionen übernehmen. Wenn wir an einem höheren Inlandziel festhalten, machen wir eigentlich nichts anderes, als vor der eigenen Haustüre zu kehren. Das ist ein Grundsatz, der sich heute aus meiner Sicht immer noch bewährt.
Darum empfehle ich Ihnen, hier der Kommissionsminderheit zu folgen und damit am geltenden Recht festzuhalten.
- RedetextSchweiz
Ich glaube, wir müssen jetzt aufpassen, in dieser Sache nicht nur Schwarzmalerei zu betreiben. Trotzdem muss ich sagen, dass es sich hier um einen Schicksalsartikel handelt, der für die Gesamtvorlage am Schluss allenfalls entscheidend sein könnte.
Was liegt uns vor? Bei der letzten Lesung haben wir die Version Engler eingeführt. Diese führte im Grunde zu einer massiven Schwächung dessen, was wir ursprünglich bezüglich des Eingriffes ins Restwasser vorgesehen hatten. Der Nationalrat hat das Ganze jetzt nochmals etwas abgeschwächt. Wenn wir das nun genauer analysieren, dann ist der Eingriff - wie heute - noch möglich. Er wird jetzt richtig im richtigen Gesetz verankert, und er wird dann noch möglich sein, wenn eine Mangellage bevorsteht. Die Mangellage, so meine ich, kann der Bundesrat zwar eher kurzfristig, aber dennoch irgendwie abschätzen. Er kann abschätzen, wie die umliegenden Länder bezüglich ihrer Stromversorgung positioniert sind, und daraus auf die eigene Stromversorgung, auf die Füllstände der Seen schliessen. Was er sicher nicht kann, ist - das nehme ich nun einmal so an, da wir keine Muotathaler im Bundesrat haben -, das Wetter und die Temperaturen im Winter abzuschätzen. Aber dieses Risiko muss er mit einkalkulieren. Also, er wird jedes Jahr feststellen können, ob wir in eine Mangellage laufen oder nicht. Und da ist das Instrument richtig, dass er eben kurzfristig hier entscheiden kann, dass der entsprechende Eingriff ins Restwasserregime geschehen kann.
Die Ziele, die wir definiert haben - ich bin vielleicht einer von wenigen, die noch daran glauben -, sind sehr ehrgeizig; das weiss ich. Ich bin aber nicht sicher, ob sie richtig festgesetzt sind, ob wir diese ehrgeizigen Ziele zu diesem Zeitpunkt dann auch brauchen oder nicht; das wird auch von vielen anderen Faktoren abhängig sein. Wenn wir jetzt bereits definieren, dass wir in dieser Stärke auch ins Restwasser eingreifen, weil wir von dem Ziel, das wir heute definiert haben, nicht wissen, ob es zu hoch oder zu tief ist, und auch dieses Regime anwenden wollen, dann, meine ich, ist das aus meiner Sicht eben nicht zwingend.
Dann müssen wir auch den Zeitpunkt beachten. Wir reden jetzt davon, dass wir unter dem neuen Regime der EU ab 2025 eine Strommangellage hätten. Das kann so sein, das wird vielleicht sogar so sein; das kann ich heute nicht beurteilen. Nur, was nützt es, wenn wir aufgrund dieser Aussicht die Restwassermenge dieses Jahr kürzen würden? Den Strom, den wir dadurch gewännen, hätten wir längst vor 2025 verbraucht, da wir nicht in der Lage sind, diesen zu speichern. Also nützt dieser Einsatz einfach nichts.
Insofern plädiere ich hier ganz klar dafür, dem Nationalrat und damit der Mehrheit zu folgen. Ich glaube, wir können diesen Schritt auf den Nationalrat zugehen und damit eine Risikoposition dieser Vorlage schliessen.
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- Präsident/in29.11.2021 – 28.06.2023
- Mitglied04.12.2019 – 29.11.2021
- StändigGeschäftsprüfungskommission Arbeitsgruppe Risikomanagement Bund(GPK AG Risikomanagement)Schweiz
- Mitglied29.11.2021 – 03.12.2023
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- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
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