BW
Dr. iur.

Beat Walti

Activo
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizZürich

Mandato
Partido
FDP.Die LiberalenFuente: FDP-Liberale
Grupo parlamentario
Fraktion RL
Parlamento
Schweiz
Circunscripción electoral
Zürich
Cámara / sector
NR
Número de escaño
186
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Masculino
Nacido/a el
22. November 1968
Profesión
Rechtsanwalt/anwältin
Contacto
Correo electrónico
beat.walti@gmx.ch
Dirección
Dufourstrasse 56
8034 Zürich
Referencias y fuente
Wikidata
Q18018671
Órgano de origen
CHE
Fuente actualizada
03.06.2026
Registro actualizado
06.07.2026
Primera importación
14.08.2025
Comportamiento de voto(14801)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Ja
  4. Ja
  5. Ja
Intereses(22)
Credenciales de acceso(2)
  • Lobista
    Marty Frank · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    economiesuisse
  • Lobista
    Mutter Bettina · Interessenvertreter/in
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
    Mutter & Partner Consulting AG
Discursos(259)
  1. Redetext
    Schweiz

    Bei den beiden hier gemeinsam beratenen Geschäften handelt es sich um Revisionen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich mit Kroatien - dieses wurde ursprünglich 1999 abgeschlossen - und mit Belgien. Dieses wurde 1978 abgeschlossen und 2014 erstmals revidiert.

    Die WAK Ihres Rates hat diese Geschäfte am 19. Mai beraten und beschlossen.

    Les révisions des conventions de double imposition (CDI) avec la Croatie et la Belgique s'inscrivent dans une série d'autres révisions de CDI que nous avons déjà examinées et approuvées.

    In beiden Vorlagen geht es um die Umsetzung von Mindeststandards aus dem Beps-Projekt der OECD, das Sie bestens kennen. Es richtet sich gegen Abkommensmissbrauch und dreht sich um die Verbesserung der Streitbeilegung. So enthalten beide revidierten Doppelbesteuerungsabkommen die sogenannte "principle purpose test rule" und eine standardkonforme Verständigungsregelung im Interesse der Rechtsunterworfenen.

    Im Falle des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kroatien kommt noch die Umsetzung des Mindeststandards für den Informationsaustausch auf Ersuchen hinzu. Dieser besteht mit Kroatien materiell bereits über das Amtshilfeübereinkommen und das AIA-Abkommen mit der EU. Er soll nun aber auch noch explizit im DBA Eingang finden.

    Pour les deux conventions fiscales, les révisions n'entraînent aucune modification des règles existantes de répartition fiscale des revenus et de la fortune. Lors des délibérations de la commission, il a en outre été confirmé que les révisions des conventions n'auraient aucune incidence sur les recettes fiscales.

    Hingegen sollen die Abkommen die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen weiter fördern. Die Kantone und die interessierten Kreise wurden im Februar 2025 über die Revisionen orientiert. Angesichts der ausschliesslich positiven Reaktionen konnte auf eine Vernehmlassung verzichtet werden.

    En revanche, ces deux projets sont soumis au référendum facultatif.

    Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission nicht bestritten, und die Kommission hat dem Änderungsprotokoll mit Kroatien respektive dem entsprechenden Beschluss des Ständerates, der die Vorlagen bereits beraten hat, mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und dem Zusatzabkommen mit Belgien einstimmig mit 23 zu 0 Stimmen ebenfalls zugestimmt.

    Au nom de la commission, je vous propose donc d'approuver les deux révisions de conventions fiscales.

    Ich beantrage Ihnen entsprechend namens der Kommission, den beiden DBA-Revisionen zuzustimmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Das bäuerliche Bodenrecht ist für die landwirtschaftliche Verfassung der Schweiz von grundlegender Bedeutung. Eines der Ziele der Landwirtschaftspolitik ist es, in der Schweiz einen anständigen Selbstversorgungsgrad sicherzustellen. Dieser liegt seit Langem nur noch zwischen 50 und 60 Prozent, je nachdem, was man einrechnet. Dazu müssen wir eine Landwirtschaft erhalten und entwickeln, die zu einigermassen konkurrenzfähigen Preisen für den Markt, das heisst für die Nachfrage und die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten, produzieren kann. Das wäre aber unmöglich, wenn in die Kostenrechnung Landpreise einfliessen, wie sie sich im freien Markt für Landwirtschaftsland bilden würden.

    Mit dem bäuerlichen Bodenrecht wird deshalb das gesamte Landwirtschaftsland den Marktmechanismen weitestgehend entzogen. Das gesamte Landwirtschaftsland bleibt erstens praktisch ausschliesslich den Bäuerinnen und Bauern vorbehalten, und es kann zweitens auch von diesen nur zu streng regulierten Ertragswerten gehandelt werden. Es gibt also für Landwirtschaftsland keine freie Preisbildung. Dieses Regime hält die Preise für den Produktionsfaktor Boden tief und leistet damit einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich eine landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz wirtschaftlich einigermassen rechnet. Auch so stammen noch über 50 Prozent der landwirtschaftlichen Einkommen von staatlichen Transfers. Stellen Sie sich vor, wie diese Rechnung ohne den massiven Eingriff des bäuerlichen Bodenrechts in die allgemeine Eigentumsordnung aussehen würde.

    Volkswirtschaftlich gesehen leistet die Gesellschaft auch mit dem bäuerlichen Bodenrecht und durchaus im eigenen Interesse und politisch gewollt einen erheblichen zusätzlichen Transfer in die Landwirtschaft und an diejenigen, die sie betreiben.

    Das wird auch in dieser Vorlage nicht infrage gestellt. Allerdings ist es gerade auch angesichts der massiven Transferleistungen entscheidend, dass sichergestellt wird, dass nur diejenigen, die den landwirtschaftlichen Boden bewirtschaften, von den günstigen Rahmenbedingungen profitieren. Deshalb gibt es das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, das hochgehalten werden soll. Zudem darf die Allgemeinheit auch erwarten, dass mit dem Transfer die gesteckten Ziele bestmöglich erreicht werden. Das heisst, das bäuerliche Bodenrecht muss in seiner konkreten Ausgestaltung effektiv und effizient sein. Dazu gehört auch, dass notwendige Strukturanpassungen - angesprochen sind Produktivitätsfortschritte - nicht zum Beispiel durch falsche Anreize behindert werden. In diesem Sinne ist zum Beispiel das Realteilungs- und Zerstückelungsverbot von grösster Bedeutung - und dass die Ausnahmen davon eng gefasst bleiben. Ebenso sollen aber auch die unternehmerischen Freiräume für Landwirtschaftsbetriebe nicht unnötig eingeschränkt werden - womöglich sollen sie sogar erweitert werden. Das wäre durchaus richtig.

    Mit dem vorliegenden Geschäft erfolgt eine pragmatische Umsetzung der Motion 22.4253, "Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+"; wir haben es von den Berichterstattern gehört. Sie verfolgt das Ziel, die Selbstbewirtschaftung und gleichzeitig die Position der Ehegatten zu stärken. Zudem sollen die Voraussetzungen für mehr Unternehmertum in der Landwirtschaft geschaffen und damit die Leistungsfähigkeit der Betriebe erhöht werden.

    Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Ziele im gegebenen Rahmen, wie sie auch mit dieser Vorlage verfolgt werden.

    Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zu den Themen, die die Minderheiten ansprechen. Das ist zum einen die Frage der Zulassung von sogenannten Kapitalgesellschaften; hier ist das Thema Selbstbewirtschaftung und Unternehmertum angesprochen. Kapitalgesellschaften sollen zwar zugelassen werden, und neu wird dies ausdrücklich auch im Gesetz erwähnt, da ein wirtschaftlicher Nutzen solcher Strukturen durchaus ausgewiesen sein kann. Dies soll aber unter restriktiven Bedingungen erfolgen. Zum Beispiel wollen wir bei solchen Beteiligungsverhältnissen keine komplexen Holdingstrukturen, in welchen nicht klar ist, wie die Kontrolle und die wirtschaftliche Berechtigung wirklich aussieht, weil damit dem Prinzip der Selbstbewirtschaftung nicht mehr Genüge getan wäre. Wir lehnen auch aus Governance-Überlegungen die Zulassung von Genossenschaften als Selbstbewirtschafterinnen ab, weil bei Genossenschaften der Überblick über die wirtschaftlichen Kontrollverhältnisse aufgrund des Kopf-Stimm-Prinzips nicht immer transparent ist, was eben die Governance solcher Strukturen negativ beeinflussen kann. Die Kapitalsituation und die Kontrolllage können auseinanderlaufen, was wir für nicht günstig halten, weshalb wir die Minderheiten bei Artikel 9 Absatz 3 und 4 ablehnen.

    Das Thema Realteilungsverbot ist auch sehr zentral für die reale bäuerliche Bodenpolitik. Das Realteilungsverbot ist aufrechtzuerhalten. Um nachhaltige Strukturentwicklung sicherzustellen, darf es keinesfalls aufgeweicht werden. Eine Zerstückelung von Betrieben und die Erhaltung oder noch schlimmer die Entstehung von wirtschaftlich nicht lebensfähigen Strukturen ist unbedingt zu verhindern.

    Für die FDP-Liberale Fraktion ist es wesentlich, dass für die Beurteilung, ob nach einer Teilung ein lebensfähiger Betrieb vorliegt, nur die bestehenden Gebäude berücksichtigt werden. Dabei muss die Grösse solcher Betriebe für mindestens eine Standardarbeitskraft ausreichend sein. Alles, was eine kleinere Dimension aufweist, ist fehlgeleitete, kleinbetriebliche Romantik, die mit einer produktiven Landwirtschaft nicht mehr viel zu tun hat. Wir lehnen deshalb die Minderheiten I (Amoos) und II (Michaud-Gigon) bei Artikel 60 ab.

    Schliesslich sollten auch die gesetzlichen Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung aus "wichtigem Grund" gesetzlich genau umschrieben und eng gefasst werden, wie das zum Beispiel für Grundstücke in Schutzzonen der Fall ist. Hier wird mit der vorgeschlagenen Änderung die Praxis präzisiert und nicht geändert, weshalb wir die Minderheit Bertschy bei Artikel 64 Absatz 1 Litera d ablehnen.

    Zusammenfassend kann ich festhalten, dass Eintreten nicht bestritten ist und die FDP-Liberale Fraktion überall den Mehrheiten folgen wird. Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und empfehle Ihnen, es uns gleichzutun.

  3. Redetext
    Schweiz

    Ziel dieses Postulates ist es, die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in der Wirtschaft zu verbessern bzw. mit einem Postulatsbericht die Ausgangslage dafür zu schaffen.

    Mitarbeiterbeteiligungen sind ein etabliertes Instrument der Lohnpolitik. Allerdings gibt es im föderalistischen Vollzug eine beachtliche Vielfalt. In der Harmonisierung des Vollzuges, sprich: in der Verbreitung der bestmöglichen Umsetzungsvarianten - neudeutsch "best practices" -, liegt ein erhebliches Potenzial für die Schweizer Volkswirtschaft, wenn solches denn mittels entsprechender Massnahmen gelingt.

    Mitarbeiterbeteiligungen sind häufig ein wichtiges Element der Lohnpolitik von Unternehmen, und zwar von Unternehmen aller Grössen. Man denkt vielleicht spontan eher an grosse Unternehmen; ich denke, dass der Bekämpfer dann die grosse Keule der Kapitalismuskritik schwingen wird. Das ist aber nicht die Realität, auch sehr viele kleinere und mittlere Unternehmen, Stichwort KMU, kennen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Es ist zum Beispiel für Start-ups ein sehr wichtiges Instrument, um Mitarbeitende zu guten, attraktiven und ökonomischen Konditionen beteiligen zu können, aber auch bei etablierten Unternehmen ist das wichtig. Es macht auch gesellschaftspolitisch Sinn, im Sinne einer partizipativen Wirtschaft die Mitarbeitenden am Unternehmenskapital zu beteiligen und damit sicherzustellen, dass ein Teil der Wertschöpfung bei den Mitarbeitenden ankommt. Es fördert nicht zuletzt das Verständnis der Mitarbeitenden für die wirtschaftlichen Zusammenhänge, in denen sich ein Unternehmen bewegt; das ist ganz wichtig, weil natürlich Mitarbeitende als Aktionärinnen und Aktionäre beispielsweise entsprechende Informationen zum Geschäftsgang erhalten, wie alle anderen Aktionärinnen und Aktionäre auch.

    Wir beginnen hier nicht bei null. Wie gesagt, bestehen bereits klare Rahmenbedingungen und eine etablierte Praxis. Es geht jedoch vor allem darum, im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich Verbesserungspotenziale zu identifizieren, um das Potenzial solcher Programme weiter zu steigern. Abschliessend möchte ich erwähnen, dass dies gerade im internationalen Kontext von grosser Bedeutung ist, da solche Programme für Unternehmen ein wichtiges Instrument darstellen, um qualifizierte ausländische Mitarbeitende für eine Tätigkeit in der Schweiz zu gewinnen. Diese bringen oft eigene Vorstellungen solcher Beteiligungsprogramme mit, und ein sogenannter Swiss Finish kann dabei eine erhebliche Hürde darstellen, die das Verständnis und damit die Attraktivität einer Stelle in der Schweiz mindert, was gerade bei qualifizierten Arbeitskräften nicht wünschenswert und ökonomisch ineffizient ist.

    In diesem Sinne freue ich mich sehr, dass der Bundesrat bereit ist, dieses Postulat entgegenzunehmen. Ebenso würde ich mich über eine ernsthafte, faktenbasierte Analyse freuen, um daraus Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen ziehen zu können.

    Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat unterstützen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Roth, Sie sind offensichtlich ein sehr differenzierter Betrachter des Tourismus und seiner Förderung. Eine einfache Frage: Sind Sie für oder gegen die Verlängerung des Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer in der Hotellerie?

  5. Redetext
    Schweiz

    Es freut mich sehr, dass Sie sich um das Wohlbefinden unserer Mitglieder und um die Harmonie in unserer Partei kümmern. Vielleicht zitiere ich einfach konkret die Passage in der Gesetzesfahne, die zeigt, dass den Anliegen unserer Mitglieder durchaus Rechnung getragen wird. Da heisst es nämlich: "Der Bundesrat kann vorsehen, dass Produkte, Safener und Synergisten" - das sind halt andere Kategorien -, "die in der EU genehmigt sind, in der Schweiz nicht genehmigt sind, soweit der Schutz von Mensch, Tier oder Umwelt dies erfordert." Das ist eine klare Kompetenz, eigene Massstäbe anzulegen. Und dann heisst es am Ende von Artikel 160b Absatz 1 noch, dass diese Zulassungsmodalitäten nur gelten, "wenn unter Einhaltung der gebotenen Verwendungsvorschriften auch allfällige von der EU abweichende rechtliche Bestimmungen der Schweiz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt erfüllt werden".

    Ich habe keine Sorge, dass wir hier nicht den richtigen Weg finden, um die Menschen im Lande zu schützen und trotzdem eine sinnvolle Landwirtschaftspolitik zu betreiben.

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  • Versión 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0