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MS
Dr. oec. HSG

Markus Stadler

Exmiembro
Grünliberale Partei
SchweizUri

Mandato
Partido
Grünliberale ParteiFuente: glp
Parlamento
Schweiz
Circunscripción electoral
Uri
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Masculino
Nacido/a el
24. Dezember 1948
Referencias y fuente
Wikidata
Q119412
Órgano de origen
CHE
Fuente actualizada
28.03.2025
Registro actualizado
04.06.2026
Primera importación
14.08.2025
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Discursos(190)
  1. Redetext
    Schweiz

    Zwei kurze Bemerkungen: Der Kanton Uri wird unter Ziffer 1.2, "Begründung", genannt. In Uri ist eine "Verordnung" ein Gesetz, das dem fakultativen Gesetzesreferendum untersteht. Was auf Bundesebene "Verordnung" heisst, heisst in meinem Kanton "Reglement". Das Aufführen des Kantons Uri unter der Begründung ist damit falsch.

    Zum Inhaltlichen: Bei der Gesetzgebung haben wir es als Parlament in der Hand, Vorgaben engmaschig oder weitmaschig zu machen. Das ist unser Ansatz. Wenn wir aber in einem Gesetz schreiben: "Das Nähere regelt der Bundesrat in einer Verordnung", dann sollten wir mit Respekt gegenüber der Behörde, die wir ja schliesslich gewählt haben, das Rollenspiel beachten, auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht einverstanden sind. Sie gehen ja auch nicht hin, wenn Sie im Einzelfall nicht mit dem Bundesgericht einverstanden sind, und verlangen dann, dass man das Gesetz zu diesem Bundesgerichtsentscheid hier in diesem Saal nochmals behandeln müsse.

    Ich appelliere insbesondere an die ehemaligen Exekutivmitglieder in Kantonen und Städten unter Ihnen. Wenn Sie sich an die damaligen Funktionen erinnern, wissen Sie, dass Sie es kaum geschätzt hätten, einen solchen Vorstoss in Ihrem Parlament zu haben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Gegenüber früheren Verhältnissen und Erwartungen haben wir in verschiedener Hinsicht neue Verhältnisse: zum einen bezüglich des Strommarktes, des Strompreises, zum andern bezüglich des Auslaufens der Atomkraftwerke. Das kommt unter anderem in der Empfehlung des Ensi zum Ausdruck, ein Langzeitbetriebskonzept einzuführen.

    Verschiedene Rednerinnen und Redner haben gesagt, die Sicherheit sei nicht verhandelbar, sie sei der oberste Wert. Kollege Theiler hat dann zwar angezweifelt, ob die nicht zeitgerecht erfüllten Forderungen des Ensi bezüglich Sicherheit alle von grossem Wert seien. Ich greife immerhin eine heraus, um zu zeigen, dass es hier nicht um die Farbe des Treppengeländers geht. Da heisst es beispielsweise in der Forderung 4.7/1: "Flugzeugabsturz. Das Kernkraftwerk Gösgen hat bis zum 31. Dezember 2013 zu analysieren und nachvollziehbar darzulegen, welche Schäden und radiologischen Auswirkungen ein Flugzeugabsturz auf verschiedene Anlagen hat, unabhängig von der Eintrittshäufigkeit." Das ist eine der Forderungen, die nicht erfüllt bzw. zeitlich nicht erfüllt wurden.

    Wir haben im Zusammenhang mit anderen Kreditvorlagen, mit anderen Gesetzen, von der Risikosituation in der Schweiz gesprochen. Wir sollten uns leider auch in diesem Zusammenhang daran erinnern, was denkbar sein könnte.

    Was spricht wirklich dagegen, dass wir dem Ensi als technisch zuständigem Organ folgen? Ich meine, der Satz, dass die Sicherheit nicht verhandelbar ist, sollte wirklich gelten. Wir sollten uns in erster Linie an der Sicherheit der Bevölkerung orientieren und erst in zweiter Instanz an anderen Überlegungen, wie beispielsweise der Buchhaltung einiger Kraftwerke.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wenn die Elektrizitätswerke heute Werbung betreiben, in der sie sagen, man solle mit dem Strom sparsam umgehen, dann ist das etwa so, wie wenn die Bäcker in ihrer Werbung sagen würden, man solle weniger Nussgipfel konsumieren. Das Beispiel zeigt, dass mit diesem Markt etwas nicht stimmt, dass das Preissystem nicht wirkt, vor allem nicht im Sinne der Nachhaltigkeit.

    Nachdem wir in der ersten Phase der Umsetzung der Energiestrategie die relativen Preise nicht wesentlich beeinflussen wollen, müssen wir, wenn wir wirklich eine Wirkung erzielen möchten, für ein Marktsystem aussergewöhnliche und ausserordentliche Massnahmen treffen. Das heisst hier: Verpflichtungen für die Elektrizitätslieferanten vorsehen. Andernfalls schleifen wir einen der wichtigsten Pfeiler der anvisierten Politik und der anvisierten Ziele.

    Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Minderheit II oder der Minderheit I zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Die Lösung der Mehrheit hat das Verdienst, das Thema der notwendigen Unterstützung der Wasserkraft aufgenommen zu haben. Ich sehe aber zwei Konstruktionsmängel.

    1. Es wäre falsch, wenn wir nun über Bundesrecht in das Wasserzinsregime eingreifen würden. Das Wasserrecht des Bundes hat die Standortkantone über Jahrzehnte daran gehindert, den Marktpreis für den Wasserzins zu vereinnahmen. Dieser Wasserzins gemäss Bundesrecht ist nicht eine Preisfestsetzung, ist nicht ein Minimum, sondern ein Maximum. Die Kantone müssen sich nicht daran halten. Die Standortkantone können kein Interesse daran haben, dass die Werke auf ihrem Boden wirtschaftlich Schiffbruch erleiden - insbesondere wegen überhöhter Wasserzinsen Schiffbruch erleiden. Es braucht also hier keine Bundesregelung.

    2. Die Standortkantone sind zu einem grossen Teil nicht die Eignerkantone. Bei Artikel 33a Absatz 3 etwa könnte man das meinen, wenn es heisst: "Du Kanton leistest einen Beitrag an die Unterstützung ..." An einem Beispiel des Kantons Uri erklärt: Das Elektrizitätswerk Altdorf gehört zu einem grossen Teil der CKW und die CKW zu einem grossen Teil der Axpo, also müssen wir uns die Verteilungsfrage dann schon auch überlegen.

    Eine Förderung der Wasserkraft ist heute offensichtlich notwendig, wenn man sie will und sogar im öffentlichen Interesse ausbauen will. So weit sind wir bisher in diesem Gesetz verblieben. Die Methode gemäss Mehrheit scheint mir aber nicht wirklich geeignet dazu. Vielleicht ist das Ei des Kolumbus hier noch nicht gefunden - ich vertraue da auch noch auf den Nationalrat. Für mich ist wichtig, dass wir im Moment eine Differenz schaffen.

    In diesem Sinne werde ich den Antrag Engler unterstützen. Die Minderheit II (Theiler) fährt in der Wirkung eine Importstrategie, die nicht zur Strategie des Bundesrates passt.

  5. Redetext
    Schweiz

    In der Energieeffizienz liegt ein grosses Potenzial - das ist richtig, und das haben wir schon gehört. Ist sie umgesetzt, müssen wir dann auch keine 40-prozentige Stromlücke im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie schliessen.

    In einer Marktwirtschaft wird Effizienz in aller Regel und primär in Geld gemessen: Ertrag zu Aufwand in Franken. Nun wissen wir, dass die Preise auf dem Energiemarkt stark politisch mitbeeinflusst sind, und zwar international wie national. Die Atomkraft beispielsweise wird bei uns indirekt stark subventioniert, indem letztlich der Bund für ungedeckte Schäden aufkommen müsste. Eine Produktionsweise aber, die sich privatwirtschaftlich nicht versichern lässt, kann im Modell einer funktionierenden Marktwirtschaft eigentlich keinen Platz haben. Sie ist etwas Unpassendes, ein Fremdkörper, wie auch das Phänomen des "Too big to fail" im Bereich der Privatwirtschaft. Entsprechend sind die Risiken für Wirtschaft und Politik zu veranschlagen, allerdings mit dem Unterschied, dass es bei den AKW-Risiken nicht bloss um Franken und Arbeitsplätze geht. Das ist eine Wahrheit, die wir im Alltag gerne verdrängen.

    Mit zunehmendem Alter der Anlagen steigen die Sicherheitsrisiken stetig, da gewisse Anlageteile im Verlaufe der Zeit nicht ersetzt werden; zudem ist die Entsorgungsfrage nach wie vor ungelöst. Umso befremdender scheint mir die zeitweilig gehörte Drohung mit überzogenen Schadenersatzforderungen, gerade was die Stilllegung der ältesten in Betrieb stehenden AKW betrifft. Letztlich wären das Schadenersatzforderungen einzelner Kantone gegenüber dem Bund für das Abstellen von Werken, die nach politisch definierter Auffassung zu viel an Bedrohung für die Nation darstellen. Das käme mir vor wie ein Hold-up auf der gefährdeten "Titanic".

    Effizienz beschreibt, wie gesagt, das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand. Mit dem beantragten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" hätte es unser Rat vor mehr als einem Jahr in der Hand gehabt, die relativen Energiepreise zugunsten der erneuerbaren Energie zu verändern - schrittweise, für die Wirtschaft verkraftbar, planbar und mit genügend Rechtssicherheit. Diese Chance wurde leider verpasst. Nun kommt das Thema der Energieeffizienz wieder auf den Tisch, diesmal unter anderem im 8. Kapitel des Energiegesetzes, wo es um sparsame und rationelle Energienutzung geht. Diese müsste eigentlich über die Preise und im ökologischen Sinn über die relativen Energiepreise herbeigeführt werden und nur im Ausnahmefall über Vorschriften, Regulierungen usw., zum Beispiel betreffend Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad. Nur bringt ein verzerrter Markt, der unter anderem die externen Effekte nicht einbezieht, solche Preiswirkungen eben nicht hervor. Im Gegenteil, die auch heute noch geltenden Preise geben nach wie vor den Anreiz zu Ineffizienz und zu ökologisch schädlichem Konsum von Energie.

    Damit dreht man sich im Kreis, wenn man zuvor bessere Preissignale abgelehnt hat und sich nun über den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Vorschriften beklagt. Der Ausstieg aus diesem Karussell ergibt sich eigentlich nur dann, wenn einem entweder die künftige Situation der Grosskinder und Urgrosskinder egal ist oder man zur Diskussion über gescheite Preissignale zurückkehrt - eben zur ökologischen Steuerreform, eventuell ergänzt durch das Quotenmodell. Wem auch die Zukunft am Herzen liegt, und ich meine damit nicht nur die Zukunft der Portemonnaies, der kommt nach dem Bild vom Spatz in der Hand im Moment an den Vorschriften nicht vorbei, wenn auch zum Teil ohne Begeisterung.

    Ich bin für Eintreten.

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  • Versión 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0