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HS

Hanspeter Seiler

Exmiembro
Schweizerische Volkspartei
SchweizBern

Mandato
Partido
Schweizerische VolksparteiFuente: SVP
Parlamento
Schweiz
Circunscripción electoral
Bern
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Masculino
Nacido/a el
9. September 1933
Referencias y fuente
Wikidata
Q23008621
Órgano de origen
CHE
Fuente actualizada
05.08.2026
Registro actualizado
06.08.2026
Primera importación
14.08.2025
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Discursos(858)
  1. Redetext
    Schweiz

    Gemäss geltendem Recht sind die Kantone dazu verpflichtet, Handänderungen von Grundstücken zu veröffentlichen, davon ausgenommen ist der Eigentumserwerb durch Erbgang. Die Gegenleistung, also der Kaufpreis, ist von der Veröffentlichungspflicht auch nicht betroffen: Absatz 3 von Artikel 970a ZGB erlaubt zwar die Offenlegung der Kaufpreise. Die Offenlegung ist also fakultativ, und ein paar Kantone haben davon auch Gebrauch gemacht, z. B. der Kanton Genf. Die meisten Kantone aber haben darauf verzichtet.

    Frau Leutenegger Oberholzer will nun, dass bei der Veröffentlichung des Erwerbs von Eigentum an einem Grundstück zwingend auch die Gegenleistung, also der Kaufpreis, aufgeführt wird. Heute sind gemäss dem erwähnten Artikel 970a das Objekt, die Vertragsparteien, das Datum des Erwerbs durch den Veräusserer, die Miteigentumsanteile und bei Stockwerkeigentum auch die Wertquoten zu publizieren. Das erfolgt in den offiziellen Publikationsorganen der Kantone, den so genannten Amtsblättern.

    Die Initiantin erhofft sich von dieser zwingenden Veröffentlichung der Kaufpreise und der damit gegebenen Transparenz wohl eine vermehrte öffentliche Beachtung und Beobachtung der Bodenpreise, der Liegenschaftspreise, eine gewisse öffentliche Kontrolle des Immobilienmarktes bezüglich Preisentwicklung, einen transparenten Markt, in dem auch die Preisbildung marktgerechter erfolgen würde. Die Kommission ist in ihrer eindeutigen Mehrheit der Meinung, dass das Problem der hohen Grundstücks- und Bodenpreise durch die obligatorische Veröffentlichung der Preise nicht gelöst werden kann. Boden ist und bleibt in unserem Land ein immer knapperes Gut, und die Preise sind eben eine Folge dieser Knappheit.

    Der Markt für Immobilien funktioniert. Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: In einem mir sehr bekannten Kurort können Sie heute Wohnungen sehr günstig erwerben, weil sich das Verhältnis von Nachfrage und Angebot infolge eines offensichtlichen Überangebotes und einer sinkenden Nachfrage sehr stark verändert hat. Daran würde die Veröffentlichung der Kaufpreise in den offiziellen kantonalen Publikationsorganen überhaupt nichts ändern. Diese Veröffentlichungen gemäss Artikel 970a ZGB erfolgen zudem in sehr vielen Kantonen erst dreiviertel, bis anderthalb, ja bis zwei Jahre nach dem Kaufdatum. Was sie dann noch wert sind, können Sie selbst erwägen.

    Die Preise sind für Kaufinteressenten ja an sich schon jetzt zugänglich. Bei Liegenschaftsagenturen, und es gibt deren ja viele in unserem Land, kann man sich darüber orientieren, wo welche Objekte zu welchen Preisen angeboten und gekauft werden können. Jeder Kaufinteressent findet in praktisch allen grossen Tageszeitungen wöchentlich mindestens einmal eine grosse Anzahl von Angeboten, meistens mit der Preisangabe. Und heute steht ja im gleichen Sinn zunehmend auch das Internet zur Verfügung.

    Diese Formen der veröffentlichten Kaufpreise geben eine viel realitätsbezogenere Sicht auf die Marktsituation und sind bestimmt aussagekräftiger als Preisangaben, die, wie erwähnt, erst Monate, ja Jahre nach dem Kaufdatum in den Publikationsorganen eingesehen werden könnten. Letztlich können Sie auch das Grundbuch konsultieren, sofern Sie ein ganz besonders berechtigtes Interesse an einer Einsichtnahme nachweisen. Die Parlamentarische Initiative Dettling 01.439, der vom Ständerat Folge gegeben worden ist, will dieses Einsichtsrecht in angemessenerem Umfang als heute für die tatsächlich an einem Kauf Interessierten gesetzlich verankern.

    Es stimmt, dass Liegenschaften nominal verglichen hier teurer sind als in anderen Ländern. Wir wissen aber doch sicher alle, dass diese Preisunterschiede auch auf viele andere Güter zutreffen und dass auch das Lohnniveau in der Schweiz zum Teil sehr wesentlich über demjenigen des Auslandes liegt. Das Gut Grundstück und das Gut Liegenschaft kann man in ihrer Bedeutung einfach nicht mit einem Konsumgut vergleichen und auf eine gleiche Ebene stellen. Es gelten hier eben andere Beurteilungskriterien. Die zwingende Veröffentlichung der Kaufpreise bei Grundstückerwerben förderte wohl auch eine gewisse "Neidökonomie". Das ist wohl nicht wünschenswert.

    Im Kanton Genf werden die Preise veröffentlicht. Ich habe nirgends lesen können, dass die Boden- und Liegenschaftspreise im Kanton Genf deswegen gesunken wären. Als ich in den einschlägigen Tageszeitungen letzthin die Verkaufsangebote betreffend Grundstücken und Liegenschaften gelesen habe, habe ich nicht den Eindruck erhalten, dass der Immobilienmarkt in diesem Kanton besonders günstig sei, ganz im Gegenteil! Dies bestätigt die Vermutung, dass die Veröffentlichung der Grundstückskaufpreise letztlich wohl nur der Bildung von Statistiken dienen würde, und Statistiken haben wir ja schon recht viele.

    Aus all diesen Überlegungen heraus hält die Kommissionsmehrheit die von der Initiantin verlangte Gesetzesrevision weder für geeignet noch für notwendig. Sie empfiehlt Ihnen deshalb mit 16 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Nachdem wir vorhin in der Beratung des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur einen analogen [PAGE 824] Antrag zu Artikel 970 ZGB ganz klar, mit 75 zu 34 Stimmen, abgelehnt haben, wäre es wohl nicht sehr sinnvoll, hier nun das Gegenteil zu tun. Es gelte auch hier: "Deine Rede sei Ja, Ja - Nein, Nein!"

  2. Redetext
    Schweiz

    Bildung und Forschung haben in einem Land, das nicht gerade mit Rohstoffen gesegnet ist, einen ganz besonderen Stellenwert; das wissen wir alle. Bildung und Forschung sind einige der wenigen Ressourcen, die wir selber besitzen. Bildung, Wissen, Können, handwerkliches Können, Fähigkeiten bilden bekanntlich ein so genanntes volkswirtschaftliches Fähigkeitskapital. Dieses Fähigkeitskapital ist ja einer der Bestimmungsfaktoren des Wirtschaftspotenzials, der Wirtschaftsstärke eines Landes.

    Man kann umgekehrt also sagen: Der Zustand des Bildungs- und Forschungswesens bestimmt wesentlich über den Erfolg oder Misserfolg unserer Volkswirtschaft, bestimmt über den Zustand, die Leistungsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz.

    Es ist Aufgabe der Politik, Bildung, Forschung und Technologie mit entsprechenden Rahmenbedingungen zu fördern und damit den Bildungs-, Forschungs- und Werkplatz Schweiz im Interesse unserer Volkswirtschaft zu stärken. Wir dürfen mit Genugtuung feststellen, dass in den letzten Jahren doch einiges an Fortschritten erzielt worden ist. Ich erinnere an die Diskussionen im Berufsbildungsbereich. Wenn ich mich an die Zeit so um zehn Jahre vorher zurückerinnere, war das schmale Kost, wenn man hier über Berufsbildung und Fachhochschulen sprach. Das hat sich Gott sei Dank geändert.

    Man hat mit neuen Gesetzen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Nun braucht es natürlich auch noch die Mittel, wenn die Zielsetzungen erreicht werden und die beschlossenen Mitwirkungen des Bundesrates nicht blosse Worthülsen bleiben sollen. Die Vorlage zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie ist nötig und grundsätzlich unumstritten. Es besteht Nachholbedarf; ich bin da mit Frau Riklin und anderen Rednerinnen und Rednern einverstanden. Über die Höhe der zu sprechenden Rahmenkredite kann man aber in guten Treuen verschiedener Meinung sein. Es ist also unbestritten, dass mehr Mittel nötig sind, dass die Rahmenkredite für die nächsten vier Jahre gegenüber der Periode 2000 bis 2003 erhöht werden.

    Umstritten ist einzig das Mass der Erhöhung, insbesondere, nachdem die neusten Zahlen des Bundeshaushaltes bekannt geworden sind. Als vom Volk gewählte Parlamentarier sind wir ja dafür verantwortlich, dass dieser Haushalt nicht aus dem Ruder läuft. Ich gestehe Ihnen, mein Herz schlug und schlägt für die Anliegen der Bildung, und es wird weiterhin dafür schlagen. Aber die Sorge um die Entwicklung des Bundeshaushaltes hat mich besonders in den letzten Wochen, in den Wochen nach der Kommissionssitzung, kaum noch verlassen. Ich habe an dieser Sitzung als Ersatz für Kollege Wandfluh teilnehmen können. Ich habe dort fast durchwegs zugestimmt, aber auch schon dort meine Bedenken angemeldet. Wir tragen eine Verantwortung für eine gute Bildungs- und Forschungspolitik; wir tragen aber ebenso eine finanzpolitische Verantwortung. Das hat in mir gewisse Zweifel geweckt, ob wir überall die vollen Kredite, die vollen zusätzlichen Beträge tatsächlich bewilligen können. Die Höhe eines überdurchschnittlichen Ausgabenzuwachses in einem einzelnen Aufgabenbereich - das betrifft nicht nur Bildung und Forschung - darf nicht losgelöst von einer Gesamtbeurteilung der Finanzsituation eines Landes vorgenommen werden. Dieser Generalsicht hat sich auch der BFT-Bereich zu unterziehen; er benötigt mehr Geld, er benötigt höhere Rahmenkredite. Diese Erhöhung muss aber aus der Sicht der Bundesfinanzen vertretbar sein. Sparen - oder in diesem Fall eigentlich: weniger "mehr bekommen" - mag wehtun; manchmal ist es aber unumgänglich.

    Wir sind für Eintreten; wir möchten aber, dass man mit Blick auf den Finanzhaushalt - dazu eignet sich die Kommission unseres Erachtens am besten - diesen Faktor noch einmal berücksichtigt, noch einmal über die Bücher geht und schaut, ob nicht am einen oder anderen Ort eine Reduktion der Erhöhung vorzunehmen ist. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Man kann sparen, ohne die Qualität der Bildung zu gefährden - sofern man will.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir erinnern uns alle an die Sexualgewaltverbrechen vor ein paar Jahren, von Tätern, die aus dem Gefängnis entlassen worden waren oder diese Taten während dem Hafturlaub begangen hatten. Der Sturm der Entrüstung, der durch unser Land ging, manifestierte sich schliesslich in einer Volksinitiative - die wir heute besprechen -, hinter die sich in extrem kurzer Zeit mehr als 190 000 Bürgerinnen und Bürger stellten. Das ist an und für sich ein Beweis dafür, dass unsere Demokratie gut funktioniert.

    Diese Tatsache führt aber auch dazu, dass wir verpflichtet sind, uns mit dieser Initiative sehr umfassend zu befassen. [PAGE 284] In einer Zeit, in der man oft den Eindruck nicht los wird, dass die Justiz in vielen Fällen vor allem nach mildernden Umständen für den Täter sucht, also fast in Richtung Täterschutz geht, verdienen deshalb die durch die Initiative aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Art auch ganz besondere Beachtung; so zum Beispiel die Frage nach den Mitteln und Massnahmen, mit denen der Staat seine Pflicht, die Gesellschaft vor gefährlichen Gewaltstraftätern und insbesondere Wiederholungstätern zu schützen, zu erfüllen hat.

    Die begangenen Verbrechen, die ja den Anstoss zu dieser Volksinitiative gaben, zeigten auf, dass unsere Gesetzgebung in der Tat noch einen entsprechenden Nachholbedarf hat. Die Gesellschaft hat ohne Zweifel ein Recht darauf, dass das Risiko von Rückfällen von Sexual- und Gewaltstraftätern auf ein Minimum beschränkt wird oder, wenn möglich, praktisch ausgeschlossen wird. Wer selber Töchter hat, die damals etwa gleich alt waren wie die Opfer, hat grosses Verständnis für das Grundanliegen der Initiantinnen und Initianten. Und auch unsere Fraktion hat dafür sehr grosses Verständnis gezeigt - Sie alle. Ich bin deshalb froh, dass die Kommission und auch der Rat nach Lösungen gesucht haben, die den Anspruch der Gesellschaft auf diesen besonderen Schutz weitgehend zu erfüllen versuchen.

    Die 190 000 Bürgerinnen und Bürger verlangen ja für Sexual- und Gewaltstraftäter, die gestützt auf ein Gutachten als extrem gefährlich erachtet und als nicht therapierbar eingestuft werden, eine Verwahrung bis ans Lebensende; frühzeitige Entlassung und Hafturlaub sollen grundsätzlich ausgeschlossen sein. Ich glaube, diese Formulierung der Initiantinnen und Initianten muss man schon sehr gut hinterfragen.

    Wenn aufgrund von neuen Gutachten, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, die Verwahrung aufgehoben würde, so hätte die Behörde, die diese Aufhebung verfügt, die volle Haftung für die Folgen bei einem allfälligen Rückfall zu tragen. Die Behörde, z. B. das Gericht, wäre selbst dann haftpflichtig, wenn es aufgrund eindeutiger Gutachten juristisch absolut richtig entschieden hätte. Auf diese Frage komme ich noch zurück.

    Die Fragen der dauernden Verwahrung, die Voraussetzungen für eine Entlassung, die Therapien usw. hat die Kommission mit der Anpassung der Artikel 64, 64a und 64b im Strafgesetzbuch in Richtung des Anliegens der Initiative gelöst. Sie haben diesen Änderungen in der Wintersession zugestimmt, vielleicht zum Teil ohne Wissen über den Zusammenhang mit dieser Initiative. Nachdem ein Referendum nicht in Sicht ist, werden diese Änderungen wohl bald in Kraft treten.

    Zur von der Initiative verlangten Haftung des Gerichtes für die Folgen eines Rückfalls: Das kann ich nun wirklich nicht ganz nachvollziehen. Ich erachte das persönlich auch nicht als verfassungswürdig. Stellen Sie sich einmal die Konsequenzen einer solchen Verfassungsbestimmung vor, die dann möglicherweise auch auf andere Behördenentscheide ausgedehnt würde. Wer wollte dann noch Entscheide treffen? Die Entscheidfreudigkeit, die es auch im Staat und bei den Behörden unbedingt braucht, würde damit mindestens gelähmt. Niemand, kein Mensch, kein Wissenschaftler, auch der beste Wissenschaftler nicht, kann eine absolute Garantie dafür geben, dass ein Gewalt- und Sexualstraftäter, der aufgrund eindeutiger Gutachten entlassen wurde, nie mehr rückfällig wird. Das würde eigentlich für die Initiative sprechen. Es gibt aber auch keine absolute Garantie dafür, dass ein aufgrund von Gutachten Verwahrter wirklich zu Recht dauernd verwahrt bleibt: Es darf doch nicht sein, dass der Staat Unrecht schafft! Diese Befürchtung bliebe jedenfalls im Raum.

    Es gilt hier, vernünftige Lösungen zu treffen. Die Anpassung in den Artikeln 64, 64a und 64b des Strafgesetzbuches kommt meines Erachtens den Grundanliegen der Initiative weitgehend entgegen. Behördenhaftpflicht in einem Artikel der Bundesverfassung aufzunehmen geht meiner Meinung nach nun eindeutig zu weit.

    Eine Mehrheit unserer Fraktion - Sie haben das bereits zur Kenntnis nehmen können - anerkennt den Willen der Kommission, den Anliegen der Initiative Rechnung zu tragen. Die beschlossenen Lösungen gehen aber der Mehrheit zu wenig weit, und sie wird deshalb den Antrag Schlüer zu Artikel 2 unterstützen, der Volk und Ständen die Initiative zur Annahme empfehlen will.

    Persönlich bin ich davon überzeugt, dass die vorgenommenen Änderungen im Strafgesetzbuch den Anliegen so weit genügend Rechnung tragen und dass man unsere Bundesverfassung nicht mit der Novität einer Behördenhaftpflicht anreichern kann. Ich rufe Sie deshalb auf, bei der Entscheidfindung nicht primär die Emotion, sondern den gesunden Menschenverstand und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit walten zu lassen und vor allem eine Gesamtabwägung aller Aspekte vorzunehmen.

    Den Antrag Rechsteiner Paul bitte ich Sie, auch im Namen der Fraktion, abzulehnen. Eine Ungültigerklärung eines solchen Anliegens - man kann das vielleicht juristisch begründen, das ist möglich - wäre politisch höchst unklug. Das kann sich ein Parlament nicht leisten.

  4. Redetext
    Schweiz

    Der Ständerat hat in seiner Beratung von vorgestern drei Differenzen zu unseren Beschlüssen von letzter Woche geschaffen: Im ersten Teil von Artikel 2 Absatz 3 will er an seiner Formulierung festhalten, sich also auf die Universaldienste beziehen. Im zweiten Teil von Absatz 3 hat er grundsätzlich der Hauszustellung zugestimmt und damit dem Grundanliegen unseres Rates entsprochen, aber gleichzeitig auch das Wort "grundsätzlich" eingefügt. In Artikel 5 - das ist die dritte Differenz - geht es um die Voraussetzungen für den Erhalt einer Konzession. Dort hat der Ständerat an seiner Version festgehalten, in dem Sinne, dass diese Regelung im Gesetz und nicht auf Verordnungsstufe festzuhalten sei.

    Ihre Kommission hat heute Morgen Stellung genommen und beantragt Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen.

    Zur ersten Differenz: Beim ersten Teil von Artikel 2 Absatz 3 beantragen wir dies mit 16 zu 8 Stimmen aus folgenden Gründen:

    1. Umfragen bei Betroffenen - ich habe selber solche gemacht - haben ergeben, dass der Kunde das Hauptgewicht ganz klar auf den Erhalt der Dienstleistungen des Universaldienstes legt und weniger auf den Erhalt einer Poststelle. Die Poststelle selber ist nur eine physische Hilfe.

    2. Die Fassung des Ständerates hat schon vorher der Fassung der Mehrheit der Kommission entsprochen.

    3. Schliesslich bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wir einen Zeitfaktor beachten müssen - dieser gilt übrigens für alle Differenzen -: Wenn wir wieder Differenzen schaffen, dann wird es unmöglich sein, dass Sie das Gesetz in dieser Session noch verabschieden können. Bei einer Verschiebung in die Sommersession wissen wir nicht, was die Post in dieser Zeit noch unternehmen wird; wir geben ihr keine Leitplanken und Vorgaben. Das Departement kann die Verordnung nicht erstellen; es gibt eine Verzögerung, die möglicherweise auch zuungunsten der Kundinnen und Kunden ausfällt.

    Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, dem Antrag in der Formulierung des Ständerates zu folgen.

    Zur zweiten Differenz: Zusatz Hauszustellung. Der Ständerat will hier das Wort "grundsätzlich" einfügen. Es gilt, auch den Zeitfaktor zu berücksichtigen, und wichtig ist schlussendlich, die Zustellqualität in ganzjährig bewohnten Siedlungen zu sichern. Das wird damit an und für sich erreicht. Die Post hat sich schon früher einem Bewertungsgremium betreffend Poststellennetz unterstellt. Die Post hat diese Dienstleistung vor Ort bewertet und Anregungen des Bewertungsgremiums mitberücksichtigt. Sie hat also umgesetzt, was kritisiert wurde. In Zukunft, auch dann, wenn es um diese Hauszustellung geht, soll dieses Bewertungsgremium wieder tätig werden.

    Ich darf Ihnen noch sagen, wie sich dieses Gremium zusammensetzt: Es sind Vertreter der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet, Vertreter der Stiftung Konsumentenschutz und ihrer Tochtergesellschaften in der italienischen und französischen Schweiz, eine Vertretung der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, das Konsumentenforum ist vertreten und auch der Schweizerische Gemeindeverband.

    Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass dies genügt, um der Post bei der Hauszustellung nicht einfach freie Hand zu geben. Dieses Gremium hat die Möglichkeit, einzugreifen und zu kritisieren, und die Post hat ja bewiesen, dass sie auf dieses Gremium schaut und den Rat entgegennimmt. Es ist also damit Exzessen in eine unbefriedigende Richtung ein Riegel vorgeschoben. Die Kommission hat sich bei dieser Differenz ebenfalls mit 16 zu 8 Stimmen dem Ständerat angeschlossen.

    Schliesslich zu Artikel 5 Absatz 2: Die Bedingungen zum Erhalt einer Konzession. Wir wollten dies auf Verordnungsstufe regeln. Man könnte es auch weglassen - das stimmt -, aber die gleiche Formulierung ist bereits im Fernmeldegesetz und auch im Eisenbahngesetz enthalten. Es lohnt sich wirklich nicht, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen; eine Verzögerung nur wegen diesem Absatz 2 wäre wirklich fast nicht zu verantworten. Die Kommission hat sich aus diesen Gründen einhellig dem Ständerat angeschlossen.

    Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.

  5. Redetext
    Schweiz

    Frau Polla, Herr Schenk und andere haben die materiellen Begründungen zu Absatz 2bis sehr gut wiedergegeben; ich wiederhole das nicht. Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass der Antrag der Minderheit zu Absatz 2bis, wie er hier formuliert ist, im Ständerat - sowohl in der Kommission als auch im Plenum - eigentlich deutlich abgelehnt worden ist. Zudem ist ein Teil davon, falls Sie Absatz 2 zustimmen, schon in diesem Absatz 2 enthalten. Die Meinung der Mehrheit ist, dass man hier diesem zusätzlichen Absatz 2bis nicht zustimmen soll; die Kommission hat ihn mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt.

    Dieser Antrag geht nach Meinung der Kommission nun wirklich zu weit. Herr Theiler hat bezüglich Absatz 2 von einer Novität gesprochen; das stimmt zwar nicht, weil es schon im Fernmeldegesetz enthalten ist. Absatz 2bis ist aber im Fernmeldegesetz nicht enthalten. Hier würden wir nun eine wirkliche Novität schaffen.

    Ich bitte Sie hier, den Antrag der Minderheit abzulehnen, der Mehrheit zuzustimmen und diesen Absatz damit zu streichen.

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  • Versión 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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