Ernst Wandfluh
- Partido
- Schweizerische Volkspartei
- Grupo parlamentario
- Fraktion V
- Parlamento
- Schweiz
- Circunscripción electoral
- Bern
- Cámara / sector
- NR
- Número de escaño
- 26
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Nacido/a el
- 25. November 1976
- Estado civil
- verheiratet
- Profesión
- Bauer/Bäuerin
- Correo electrónico
- ernst.wandfluh@parl.ch
- Dirección
- Bifigen 30a
3716 Kandergrund
- Grosser Rat
- Schweizerische Volkspartei· SVP· Oberland
- Wikidata
- Q123485137
- Órgano de origen
- CHE
- Fuente actualizada
- 26.06.2026
- Registro actualizado
- 06.07.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
- JaVotación sin títuloGrosser Rat
- JaVotación sin títuloGrosser Rat
- Nicht abgestimmtVotación sin títuloGrosser Rat
- JaVotación sin títuloGrosser Rat
- Nicht abgestimmtVotación sin títuloGrosser Rat
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- Persönliche/r Mitarbeiter/inWyss Andreas30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- Credencial de accesoDarbellay Michel30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
- RedetextSchweiz
Plant der Bundesrat bei künftigen neuen Freihandelsabkommen die Gewährung zusätzlicher Importkontingente für landwirtschaftliche Produkte wie Fleisch, Käse oder Wein, und dies ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente?
- RedetextSchweiz
Ich habe eine Frage zu Artikel 9 Absatz 4, zu den Selbstbewirtschaftern. Sehr geehrter Herr Bundespräsident, können Sie bestätigen, dass Genossenschaften keine Mehrheitsbeteiligungen aufgrund von Kapital und Stimmrechten kennen und dass deshalb das Prinzip der Selbstbewirtschaftung nicht funktioniert?
- RedetextSchweiz
Man kann viel zu ändern versuchen, die Frage ist, ob es dann auch praxistauglich und umsetzbar ist. Das hier ist eine Massnahme, die auf jedem Betrieb umsetzbar ist, und es ist falsch, dass man dafür mehr Geld erhalten soll. Die Kälber sind schon jetzt draussen. Die grosse Differenz ist einfach die: Haben Sie einen Hund? Wenn Sie einen Hund haben - würden Sie einen kleinen Hund einfach rausstellen, sodass es auf ihn regnen kann? Die nasse Kälte ist es, die für die Kälber schwierig zu ertragen ist. Trockene Kälte ist kein Problem. Diese Kälber werden auch weiterhin rauskommen, einfach unter einem Dach.
- RedetextSchweiz
Bei diesem Vorstoss geht es um die Kälbergesundheit, also um unsere kleinen Kälber auf den Landwirtschaftsbetrieben. Die zentrale Prämisse des Tierwohlprogramms ist, dass die Berücksichtigung der BTS- und Raus-Anforderungen zu einer Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit beiträgt. Der Rindergesundheitsdienst hat in den letzten Jahren bei vielen Bestandesbesuchen auf Geburts- und Mastbetrieben festgestellt, dass die gesetzliche Vorgabe für den ungedeckten Auslauf erfüllt ist, dieser aber bei jungen Kälbern in einem Alter von bis zu 160 Tagen dem Tierwohl häufig nicht zuträglich ist.
Die aktuelle Regelung für das Programm Raus erlaubt nur eine teilweise Überdachung des Auslaufs, was jedoch in Bezug auf den Witterungsschutz der Jungtiere nicht ausreicht. Landwirte und Landwirtinnen, die ihre jungen Kälber so halten wollen, dass sie von Witterungseinflüssen geschützt sind, insbesondere während der kalten Jahreszeit, sind daher gezwungen, auf Beiträge des Raus-Programm zu verzichten. Es ist stossend, dass immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden, obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist.
Die Aussage der Verwaltung, die Änderung würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrags generell senken, trifft nicht zu. Im Gegenteil: Das Ansinnen der Motion ist, das Tierwohl mit der entsprechenden Änderung zu verbessern. Die Motion wird deshalb auch vom Schweizer Kälbergesundheitsdienst unterstützt.
Auch das Argument, dass die Kernanforderung im Raus-Programm, nämlich der regelmässige Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel, nicht mehr erfüllt wäre und deshalb bei einer Reduktion der Anforderung auch die Beitragshöhe reduziert werden müsste, ist stossend. Es geht hier nicht um eine neue, grosse Anpassung, es ist nur eine sehr kleine Anpassung. Mit dieser Anpassung sind die Kälber immer noch draussen an der frischen Luft, neu einfach unter einem Dach. Deshalb darf es zu keiner Kürzung der Raus-Beiträge kommen. Die Anpassung betrifft auch nur die Kälber der Kategorie A5 und A9 bis zu einem Alter von 160 Tagen. Bei den restlichen Rinder- und Kälberkategorien ändert sich gar nichts. Es gibt hier auch keine neuen Verpflichtungen für Landwirtschaftsbetriebe. Die Betriebe, welche die Tiere immer noch wie bisher unter einem teilgedeckten Auslauf halten wollen, können das weiterhin tun. Hier gilt sowohl als auch, und es darf keine Benachteiligung für solche Betriebe geben.
Die Landwirtschaft nimmt die Verantwortung für das Tierwohl wahr und auch sehr ernst. So wurden in den letzten Jahren verschiedene freiwillige Massnahmen eingeführt, die die Gesundheit der Kälber verbessern sollen, um unseren Konsumenten hervorragende Produkte von höchster Qualität anbieten zu können.
Ich bitte Sie, nehmen Sie die Motion an.
- RedetextSchweiz
Der Wolf ist ein Thema, das die Alpwirtschaft stark beschäftigt. Wir sind jedoch nur eine Minderheit, deshalb ist es für uns auch ein sehr emotionales Thema. Für Sie wiederum, so habe ich manchmal den Eindruck,[NB]ist[NB]es[NB]ein[NB]Thema, mit dem wir Sie nur noch langweilen. Aber ich kann Ihnen versichern: Die Alpwirtschaft steht unter Druck.
Ich bin Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes und habe sehr viel Kontakt zu Älplerinnen und Hirten. Da 2026 von der UNO zudem zum Internationalen Jahr der Weiden und Hirten erklärt worden ist, habe ich auch international sehr viel Kontakt zu Älplern und Hirten, und überall höre ich dasselbe: "Die strenge Arbeit ist uns eigentlich egal, und auch die schlechte Bezahlung ist nicht schön; das nehmen wir in Kauf. Aber der Umgang, das heisst, wie man mit uns Nutztierhaltern umgeht, und wie der Wolf unsere Tiere schädigt, sie verletzt, sie tötet, meistens nur reisst - all das reicht uns einfach. Das geht so nicht mehr weiter." Deshalb bitte ich Sie, uns zu verstehen, wenn wir immer wieder mit solchen Vorstössen zum Thema Wolf kommen. [PAGE 610]
Die vorliegende Motion zielt darauf ab, dass Wölfe auch in Jagdbanngebieten geschossen werden können. Der Wolf ist ein hochintelligentes Tier. Wenn er reguliert wird, zieht er sich in die zahlreichen Jagdbanngebiete zurück, die es in der Schweiz gibt und in denen er nicht bejagt werden kann.
Da bereits eine ähnlich lautende Motion Friedli Esther 25.3715 angenommen worden ist - dafür danke ich Ihnen sehr, denn damit haben Sie unser Anliegen unterstützt -, ziehe ich meine Motion hiermit zurück.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionUrheber(-in)
- SpezialWBK-N Subkommission Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben(WBK-N SUBKO 21.426)Schweiz
- Mitglied31.03.2025 – 22.01.2026
- Ständig
- Rat
- committeeGrosser RatFuente
- Mitglied01.06.2022 – 31.10.2023
- Mitglied01.01.2020 – 31.05.2022
- Ersatzmitglied01.06.2018 – 31.12.2019
- committee
Imágenes(1)
- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0