Ursula Zybach
- Partido
- Sozialdemokratische Partei
- Grupo parlamentario
- Fraktion S
- Parlamento
- Schweiz
- Circunscripción electoral
- Bern
- Cámara / sector
- NR
- Número de escaño
- 97
- Página del Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Femenino
- Nacido/a el
- 29. August 1967
- Estado civil
- verheiratet
- Profesión
- Dipl. Lebensmittel-Ing. ETH
- Correo electrónico
- ursula.zybach@parl.ch
- Dirección
- Spiez
- Grosser Rat
- Sozialdemokratische Partei· SP-JUSO· Oberland
- Wikidata
- Q62103718
- Órgano de origen
- CHE
- Fuente actualizada
- 26.06.2026
- Registro actualizado
- 06.07.2026
- Primera importación
- 14.08.2025
- JaVotación sin títuloGrosser Rat
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- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Nicht Bezahlt
- Bezahlt
- Bezahlt
- LobistaFust Michael · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizWWF Schweiz
- LobistaImhof Patrick · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizSpitex Schweiz
- RedetextSchweiz
Herr Bundespräsident, heute entscheidet der Nationalrat über die Genehmigung dieses Abkommens. Der Bundesrat hat jedoch bisher nicht offengelegt, welche Nachhaltigkeitszertifikate für Palmöl anerkannt werden sollen. Wie soll das Parlament einen informierten Entscheid treffen können, wenn die konkreten Nachhaltigkeitskriterien des Abkommens, also die Prozess- und Produktionsmethoden, noch nicht bekannt sind?
- RedetextSchweiz
Frau Bundesrätin, der Motionär möchte, dass man auf die Unati-Studie wartet. Sie haben beschrieben, dass diese nicht die Resultate liefert, die man eigentlich haben müsste. Wenn wir jetzt die Motion annehmen würden, heisst das, dass wir dann bis 2028 oder 2029, bis die Resultate da sind, gar keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse mehr in unsere Empfehlungen einbauen könnten? Würde unsere Bevölkerung somit nicht über die aktuelle Faktenlage verfügen, um selber zu entscheiden, ob sie Alkohol trinken will, und wenn ja, in welcher Menge und was?
- RedetextSchweiz
Herr Kollege, ich wollte eigentlich auch eine Frage zur Unati-Studie stellen. Diese ist ja die Basis dafür, dass man das hier machen möchte. Es ist also nicht irgendeine Studie.
Meine Frage zielt dahin: Um das Risiko, an Krebs zu erkranken, zu erhöhen, reicht Alkohol, was auch immer für einer. Wissen Sie, bei welchen Krebsarten das Erkrankungsrisiko zunimmt, nicht durch drei Deziliter, sondern kleinere Mengen? Wissen Sie, bei welchen Krebsarten dieses Risiko durch Alkohol massiv zunimmt?
- RedetextSchweiz
Der Tourismus und insbesondere Hotels sind für viele Regionen unseres Landes von grosser Bedeutung. Hotels schaffen Arbeitsplätze, sichern Wertschöpfung und tragen wesentlich dazu bei, dass Berg- und Randregionen wirtschaftliche Perspektiven haben, und dazu, dass Geschäftsreisende und Gäste in Städten oder Wirtschaftszentren übernachten und dann arbeiten können. Viele von uns kennen dies und sind während der Session jede Nacht hier in Bern in einem Hotel. Diese Nacht war auch ich hier in Bern in einem Hotel und habe für 186 Franken ein Hotelzimmer gemietet. Der reduzierte Satz hat bedeutet, dass ich Fr. 7.10 Mehrwertsteuer bezahlen musste. Der normale Satz wäre 15 Franken. Und dann habe ich noch Fr. 5.70 für die Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe bezahlt. Ich glaube nicht, dass die Differenz von 8 Franken mich dazu gebracht hätte, gestern Abend spät nach Hause zu fahren und heute Morgen früh wieder nach Bern zu kommen, sondern das hätte durchaus in diesem Übernachtungsbetrag Platz gehabt.
Die Minderheit anerkennt die Bedeutung des reduzierten Satzes ausdrücklich. Es ist verlockend, die Branche damit zu unterstützen; aber jedes Jahr 300 Millionen Franken - und dies wahrscheinlich mit steigender Tendenz -, die wir uns da ans Bein streichen, sind nicht einfach ein Pappenstiel. Deshalb sind wir im Grundsatz für die Abschaffung respektive die Beendigung dieses reduzierten Satzes, denn wir sind überzeugt, dass diese unveränderte Verlängerung der falsche Weg ist. Doch wir können nachvollziehen, dass dies nicht für alle Betriebe einfach sein wird. Deshalb beantrage ich mit dieser Minderheit nicht, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen vollständig aufzuheben, wie dies der Bundesrat vorsieht, sondern schlage einen Mittelweg vor. Grundlage dafür bietet eine Auswertung der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Diese zeigt, dass von über 8000 begünstigten Unternehmen 7700 einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Franken haben. Dies entspricht 96 Prozent aller begünstigten Betriebe. Das heisst, diese Unternehmen profitieren zusammen von einer Steuererleichterung in der Grössenordnung von 147 Millionen Franken. Demgegenüber stehen 330 Unternehmen mit einem Umsatz von über 10 Millionen Franken. Sie profitieren von Steuererleichterungen von 152 Millionen Franken pro Jahr. Das heisst, mit der Grenze von 10 Millionen Franken teilen wir die Betriebe eigentlich in zwei Teile: 96 Prozent auf der einen Seite und 4 Prozent auf der anderen Seite.
Diese Zahlen zeichnen ein bemerkenswertes Bild.
Die Verbände argumentieren, alle Betriebe profitierten vom Sondersatz. Das stimmt. Mit diesem Antrag würde die Unterstützung jedoch für die überwiegende Mehrheit, d. h. für 96 Prozent der Tourismusbetriebe in der Schweiz, bestehen bleiben, während wir die steuerliche Begünstigung bei den Unternehmen begrenzen würden, die über deutlich grössere wirtschaftliche Möglichkeiten verfügen. Diese können sich firmenintern anders organisieren, aufstellen und strukturieren.
Dieser Antrag bietet die Möglichkeit, die knappen finanziellen Mittel gezielter einzusetzen und trotzdem nicht vollständig auf Unterstützung zu verzichten. Wir beraten diese Vorlage nicht in einem finanzpolitischen Vakuum: Das Parlament - also wir hier drin - befasst sich laufend mit Sparmassnahmen, Entlastungspaketen und der Priorisierung staatlicher Ausgaben. In einem solchen Umfeld müssen wir auch Steuervergünstigungen regelmässig darauf überprüfen, ob sie zielgerichtet ausgestaltet sind und den gewünschten Nutzen bringen.
Wer den Tourismus unterstützen will und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den Bundesfinanzen umgehen möchte, findet im Antrag der Minderheit Zybach einen ausgewogenen und verhältnismässigen Vorschlag. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Zybach zu unterstützen.
- RedetextDiskriminierung auf dem WohnungsmarktN.º 24.4092Schweiz
Wohnen gehört zu den elementarsten Bedürfnissen jedes Menschen. Eine Wohnung ist weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Sie ist Voraussetzung für Familienleben, Bildung, Arbeit, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Unsere Bundesverfassung trägt diesem Umstand Rechnung. In Artikel 41 hält sie nämlich fest, dass sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können. Damit dieses Ziel der Bundesverfassung erreicht werden kann, müssen Menschen bei der Wohnungssuche eine faire Chance erhalten. Genau hier setzt das Postulat an.
Es verlangt keine neuen Verbote, es verlangt auch keine neuen Regulierungen, und es verlangt kein neues Gesetz. Es verlangt etwas viel, viel Bescheideneres, aber Wichtiges, nämlich Wissen. Wir wissen heute erstaunlich wenig darüber, wie häufig Menschen bei der Wohnungssuche aufgrund ihres Alters, ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus, ihrer Religion oder auch ihres sozialen Status oder anderer Merkmale benachteiligt werden. Wir wissen, dass solche Fälle vorkommen, aber wir kennen weder das Ausmass noch die konkreten Mechanismen ausreichend. Der Bundesrat selbst hat in seiner Antwort auf die Interpellation von alt Nationalrat Atici festgehalten, dass rassistische oder fremdenfeindliche Diskriminierungen bei der Wohnungssuche vorkommen. Auch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung kommt zu diesem Schluss. Wenn wir aber anerkennen, dass dieses Problem existiert, dann sollten wir auch bereit sein, genauer hinzuschauen.
Der Bundesrat argumentiert, eine breite Analyse sei aufwendig und methodisch anspruchsvoll. Das mag stimmen, aber Aufwendigkeit ist kein überzeugendes Argument gegen einen Erkenntnisgewinn. Gerade in einer Zeit, in der der Wohnungsmarkt angespannt ist - und hier erlaube ich mir, auf die rechte Seite des Rates zu blicken; Sie thematisieren ja immer, wie schwierig es sei, Wohnungen zu finden; das wäre ein erster Schritt, den man machen könnte, hier mehr Wissen zu haben -, in einer Zeit also, in der der Wohnungsmarkt angespannt ist, die Leerwohnungsziffer tief ist und viele Menschen Mühe haben, eine passende Wohnung zu finden, sollten wir wissen, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch schlechtere Chancen haben als andere. Wer Verantwortung trägt, sollte hinschauen statt wegschauen. Das Postulat verlangt deshalb einen Bericht, nicht mehr und nicht weniger.
Es geht darum, Fakten zu schaffen, statt Vermutungen zu pflegen. Es geht darum, Transparenz zu schaffen, statt Vorurteile zu bedienen. Und es geht darum, allfällige Massnahmen auf eine solide Grundlage zu stellen.
Mit einem Ja zu diesem Postulat gibt es keine zusätzlichen Regulierungen. Sie sagen lediglich Ja zu einer sorgfältigen Analyse und einer faktenbasierten Diskussion. Das sollte eigentlich das Selbstverständliche hier im Nationalrat sein. Wenn wir am Ende feststellen, dass das Problem kleiner ist als vermutet, dann haben wir Klarheit gewonnen. Und wenn wir feststellen, dass eben verschiedene Gruppen tatsächlich benachteiligt werden, dann haben wir eine Grundlage, sachgerecht darüber zu diskutieren. Beides ist meiner Meinung nach ein Gewinn.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie der Annahme dieses Postulates zu und unterstützen Sie, dass wir mehr Wissen haben zu einem Thema, das von rechts bis links alle beschäftigt.
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Motion
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- StändigSchweiz
- Präsident/in19.12.2023 – 10.05.2026
- Ständig
- Rat
- committeeGrosser RatFuente
- Mitglied01.06.2022 – 28.02.2024
- Kommissionsvizepräsident/in21.06.2021 – 31.05.2022
- Mitglied01.04.2021 – 20.06.2021
- Ersatzmitglied01.06.2018 – 31.03.2021
Imágenes(1)
- Versión 101.01.2025 – 31.12.2199
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0