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RK

Ruth Kern

Exmiembro
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatFrauenfeld

Mandato
Partido
FDP.Die LiberalenFuente: FDP
Grupo parlamentario
FDP
Circunscripción electoral
Frauenfeld
Página del Parlamento
Perfil oficial
Datos personales
Sexo
Femenino
Nacido/a el
25. Dezember 1954
Profesión
eidg. dipl. Apothekerin FPH
Contacto
Correo electrónico
ru.kern@bluewin.ch
Teléfono
079 425 24 10
Dirección
Dohlenweg 19
8500 Frauenfeld
Referencias y fuente
Órgano de origen
TG
Registro actualizado
10.06.2026
Primera importación
14.08.2025
Comportamiento de voto

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Intereses

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Discursos(2)
  1. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich lese das Votum von Kantonsrat Guido Grütter: "Am 25. November 2018 wurde gleichzeitig über die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)", die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" und über die "Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten" abgestimmt. Die Anpassung des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts wurde vom Volk angenommen. Das Thurgauer Stimmvolk hat die Eidgenössische Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 47% mit 72,3% Ja-Stimmen angenommen. Das ist hier nicht zu kommentieren. Deutlicher kann der Volkswille kaum mehr zum Ausdruck gebracht werden. Die FDP-Fraktion stimmt der Motion zu. Es geht nun um die zügige Anpassung des kantonalen Sozialhilferechts. Dabei erwarten wir eine Umsetzung nach dem bekannten Prinzip der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, also kein Bürokratie-Monster mit allumfassender präventiver Überwachung. Es hat der Grundsatz des Vertrauens und nicht des Misstrauens zu gelten. Es darf nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Einzelne krasse Missbrauchsfälle dürfen nicht Leitlinie für die Umsetzung auf kantonaler Ebene sein. Der Volkswille ist umzusetzen; nicht weniger, aber ganz sicher auch nicht mehr. Wir werden alle Augen darauf richten, wenn die Revision des Sozialhilfegesetzes kommt. Wir werden überwachen, wie ein Teil grundsätzlich freier und eigenverantwortlicher Bürgerinnen und Bürger im Thurgau überwacht werden soll."
  2. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Die FDP-Fraktion dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation. Ich spreche im Namen der Fraktion, aber auch aus dem Blickwinkel meines Berufsstandes der Apothekerinnen und Apotheker. Wir begrüssen es, dass durch diesen Vorstoss die Gespräche zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen gefördert wurden, und zwar auf einer ganz neuen Ebene und zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Der Patient, der sich stets im Mittelpunkt befinden sollte, fühlt sich viel sicherer, wenn er spürt, dass alle beteiligten Akteure der Medizinalberufe miteinander, statt gegeneinander agieren. Eine Spitalapotheke stellt für die öffentlichen Apotheken zwar sehr wohl eine Konkurrenz dar, insbesondere auch in der geplanten Form, wenn keine Dauerrezepte, sondern nur Erstabgaben im Fokus stehen. Wir erkennen darin aber auch eine Chance zur vermehrten interprofessionellen Zusammenarbeit. Allerdings kam in der FDP-Fraktion die Frage nach den Kosten auf. Die Medikamente, die ein frisch aus dem Spital entlassener Patient benötigt, haben überall dieselben Preise. Sie sind im Sortiment der Schnäppchenjäger nicht zu finden. Das Gesetz sieht vor, dass eine Apotheke von einer Apothekerin oder einem Apotheker geführt werden muss. Dabei ist es einerlei, ob es sich um eine Aktiengesellschaft oder eine private Apotheke handelt. Eine öffentliche Spitalapotheke birgt keine Mehrkosten für den Patienten und die Krankenkassen. Aber sie stellt, wie bereits erwähnt, durchaus eine Konkurrenz für die bestehenden öffentlichen Apotheken dar, auch wenn der Regierungsrat diesen Punkt relativiert. Trotzdem bietet das Projekt Horizont Apotheken AG die Chance für eine verstärkte Zusammenarbeit der Gesundheitsakteure. Das ist sicherlich der richtige Weg für Verbesserungen in der Grundversorgung und stellt im Endeffekt für alle einen Gewinn dar. Zu den Vorbemerkungen der Beantwortung des Regierungsrates: Die Abgabe von verordneten Medikamenten fällt in den Kompetenzbereich der Apotheken, nicht in jenen der Ärzte. Selbstdispensation bedeutet, dass die in der Arztpraxis verschriebenen Medikamente auch dort abgegeben werden können. Selbstdispensation bedeutet nicht, dass Medikamente gemäss anderen Spital- oder Arztrezepten in Arztpraxen abgegeben werden dürfen. Die unter "3. Freie Apothekenwahl" erwähnte Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen Ärzten und Apothekern, gemäss welcher beispielsweise ein Patient mit chronischen Beschwerden frei wählen darf, ob er seine Medikamente in einer öffentlichen Apotheke oder in seiner Arztpraxis beziehen möchte. Spitalaustrittsrezepte gehören gänzlich in den Kompetenzbereich der öffentlichen Apotheken, nicht in denjenigen von Arztpraxen. Die Realität zeigt aber, dass solche Rezepte im Alltag regelmässig beim Hausarzt eingelöst werden, obwohl dies der Vereinbarung widerspricht. Ich habe einige Flyer dieser Vereinbarung, die schon lange besteht, dabei. Wer sich dafür interessiert, kann gerne ein Exemplar bei mir beziehen. Eine Anmerkung zur Beantwortung der ersten Frage: Der Kanton Thurgau führt in Münsterlingen durchaus eine öffentliche Apotheke. Dazu haben sich bereits meine Vorrednerin und Vorredner geäussert. Auch wir fordern eine Überprüfung der Form der Campus Apotheke in Münsterlingen.
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Imágenes

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Datos: OpenParlData · CC BY 4.0