LU

Kantonsrat

Luzern(LU)KantonCon parlamento
SuizaLU409'557 Habitantes120 Escaños
Perfil
Tipo
Kanton
País
Suiza
Cantón
LU
Tiene parlamento
Idiomas
DE
Población
409'557
Escaños (legislativo)
120
Ejecutivo
Regierungsrat
Escaños (ejecutivo)
5
Referencias y fuente
Wikidata
Q12121
Bandera
Bandera
Clave del órgano
LU
Idioma de origen
DE
Textos(113)
  • KurzbeschreibungHTML

    Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zu zwei Entwürfen zu Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972 (SRL Nr. 40).

    Der Gesetzesentwurf 1 umfasst die Änderungen des VRG zur Einführung des elektronischen Verkehrs in Verfahren vor den Gerichts- und Verwaltungsbehörden. Mit dem neuen Verfahrensrecht soll die zentrale Plattform nach dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der
    Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 (SR 172.023) möglichst breit verwendet werden. 

    Der Gesetzesentwurf 2 hat weitere Änderungen des VRG zum Inhalt, die mit dem elektronischen Verfahren in keinem Zusammenhang stehen und spezifische Verfahrensvorschriften umfassen, die aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung anzupassen sind. Die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren und die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren werden geändert.

    Wir laden Sie dazu ein, über das Online-Tool "E-Mitwirkung" zu den Erlassentwürfen Stellung zu nehmen. 

  • KurzbeschreibungHTML
    Die demografische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme von älteren, pflegebedürftigen Menschen lassen den Bedarf an Leistungen der Langzeitpflege in quantitativer und qualitativer Hinsicht wachsen. Erforderlich sind eine ausreichende Anzahl an Plätzen der Grundversorgung aber auch der spezialisierten Langzeitpflege für Menschen mit somatischen Mehrfach- und Begleiterkrankungen sowie mit psychischen Erkrankungen. Ausserdem gilt es die Qualität der ambulanten Krankenpflege sicherzustellen. Mit dem vorliegenden Vernehmlassungsentwurf sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der spezialisierten Langzeitpflege, zur Regulierung der Angehörigenpflege sowie zur Stärkung der Planung und Steuerung im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung geschaffen werden.
  • KurzbeschreibungHTML

    Der Kanton Luzern gibt seinen Entwurf Finanzleitbild 2026 in die Vernehmlassung und setzt damit die finanzpolitischen Leitplanken für die kommenden Jahre. Der Entwurf des Planungsberichtes trägt den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Während sich die finanzielle Lage des Kantons in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, bleiben die geopolitischen Unsicherheiten hoch. Gleichzeitig gewinnen nationale Reformvorhaben und deren Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen zunehmend an Bedeutung. Das Finanzleitbild zeigt auf, wie der Kanton Luzern diesen Herausforderungen begegnen will, um seine finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

    Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Finanzleitbild 2026 via E-Mitwirkung einzureichen.

  • KurzbeschreibungHTML
    Ab 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf freigegeben. Sie startet am 21. Mai 2026 und dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet. 
  • KurzbeschreibungHTML

    Die Vernehmlassung betrifft die Erhöhung der Pensenmindestvorgaben für zwei Schuldienste: Beim Schulpsychologischen Dienst soll eine Vollzeitstelle künftig nur noch für 1'120 statt bisher 1'600 Lernende zuständig sein. In der Schulsozialarbeit sollen pro Vollzeitstelle 20 Prozent weniger Lernende betreut werden müssen. Beide Anpassungen sollen ab 1. Januar 2027 gelten. Grundlage dafür ist ein Postulat, das der Kantonsrat im Mai 2024 erheblich erklärt hatte und das die Überprüfung der Pensenschlüssel beauftragte. Die daraufhin im Herbst 2025 durchgeführte Untersuchung der Dienststelle Volksschulbildung bestätigte den Anpassungsbedarf.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0