Digitalisierung Kantonsblatt. Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz; SRL Nr. 27)

(V 457)Vernehmlassunglaufend
Kantonsrat Luzern (LU)21 may 2026
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
laufend
Número
V 457
Inicio
21 may 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
457
Contribuciones(1)
  • Staatskanzlei LuzernFederführendes Departement
Cronología(2)
  • Frist
    Regierung
  • Eingereicht
Textos(1)
  • KurzbeschreibungHTML
    20 de mayo de 2026
    Ab 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf freigegeben. Sie startet am 21. Mai 2026 und dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet. 

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0