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Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen

(97.434)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz8 oct 1997
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
97.434
Inicio
8 oct 1997
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
19970434
Contribuciones(44)
Cronología(3)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

    Das Strassenverkehrsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass bei Berufschauffeuren und Personen, die ohne Führerausweis ihren Beruf nicht ausüben können, der erstmalige Führerausweisentzug auf die Zeit der nicht beruflichen Tätigkeit beschränkt wird.

  • BegründungTEXT

    Wer Verkehrsregeln übertritt, wird im allgemeinen immer härteren Sanktionen ausgesetzt. Dabei spielt es meistens keine Rolle, ob die Betroffenen einen jahre- oder gar jahrzehntelangen unbescholtenen Leumund nachweisen können. Die Beurteilung des Falles erfolgt schematisch, obwohl nach menschlichem Ermessen bedeutend weniger strenge Massnahmen angebracht wären. Die konkreten Umstände der Uebertretung werden so gut wie nie in die Beurteilung der Massnahme einbezogen.

    So ist insbesondere ein erstmaliger Führerausweisentzug für diejenigen, welche für die Berufsausübung kein Motorfahrzeug benötigen, nicht besonders schwerwiegend. Für jene aber, die durch den Entzug von der beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen werden, kann sich das Leben massiv nachteilig verändern. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann sich existenzbedrohend (mit allen weiteren Folgen) auswirken. Solche Verkehrsteilnehmer haben Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung der sogenannten Massnahmenempfindlichkeit, die meistens schwerer trifft als die strafrechtliche Seite der Uebertretung.

    Analog der "Halbgefangenschaft" soll somit ein "Führerausweisentzug während der Freizeit" ermöglicht werden. Diese Massnahme ist ohne administrativen Aufwand möglich, wenn beispielsweise der Ausweis beim Arbeitgeber oder auf dem Polizeiposten für die Nacht-, Ferien- oder Wochenendzeit deponiert werden kann.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0