Saltar al contenido principal

Höchstbestandesverordnung für die Schweinehaltung aufheben

(09.4128)MotionErledigt
Schweiz9 dic 2009
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
09.4128
Inicio
9 dic 2009
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20094128
Puntos del orden del día
Contribuciones(3)
  • Marcel SchererUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Cronología(4)
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Höchstbestandesverordnung für die Schweinehaltung aufheben
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die tierische Veredelung ist für unsere Landwirtschaft ein zentraler Produktionszweig. Die Beschränkung der Tierbestände wird seit Jahren kontrovers diskutiert.

    Befürworter sehen in der Aufhebung der Höchstbestandesverordnung (HBV; SR 916.344) ein Potenzial zur Senkung der Produktionskosten und somit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Inlandproduzenten gegenüber den ausländischen Anbietern. Zugleich erachten sie die Angst vor Tierfabriken als unbegründet, da bestehende Gesetzesgrundlagen im Bereich Gewässer-, Umwelt- und Tierschutz sowie Raumplanung die Entstehung solcher verhindern.

    Demgegenüber argumentieren die Gegner einer Aufhebung, dass die HBV eine zusätzliche Garantie zur Verhinderung von Massentierhaltungen bietet und damit auf bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Familienbetrieben die Tierhaltung beibehalten werden kann. Dieser Sachverhalt wirke sich positiv auf das Einkommen zahlreicher bäuerlicher Schweine- und Geflügelhalter aus und verbessere zudem das Image der Landwirtschaft gegenüber den Konsumenten.

    Mit der Agrarpolitik 2002 wurden die Bestimmungen über die Höchstbestände auf Gesetzesstufe angepasst. Neu steht nicht mehr die Produktionslenkung, sondern die nachhaltige Fleischproduktion auf bäuerlichen Betrieben im Vordergrund, was in Einklang mit Artikel 104 Absatz 2 der Bundesverfassung steht. 98,8 Prozent der insgesamt rund 9500 schweinehaltenden Betriebe und 99,7 Prozent der knapp 17 000 geflügelhaltenden Betriebe weisen aktuell einen Bestand aus, welcher unter 80 Prozent des zulässigen Höchsttierbestandes liegt.

    Aufgrund der Vernehmlassung zum Verordnungspaket zur Agrarpolitik 2007 hat der Bundesrat die Höchstbestandeslimiten erstmals seit Inkrafttreten der Verordnung per 1. Januar 2004 angehoben. Dadurch sollte dem technischen Fortschritt und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. Diese Anhebung hatte eine Petition zur Folge, in welcher die Rückgängigmachung der Erhöhung gefordert wurde.

    Der Nationalrat setzte sich auch im Rahmen der Agrarpolitik 2011 intensiv mit der HBV-Thematik auseinander, obwohl die Frage der Aufhebung der Artikel 46 und 47 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) nicht Bestandteil der Vorlage war. Er sprach sich schliesslich mit 110 zu 74 Stimmen gegen eine Aufhebung von Artikel 46 und mit 106 zu 67 Stimmen gegen eine Streichung von Artikel 47 LwG aus. Aus den zahlreichen Voten im Parlament ging klar hervor, dass die Schweine- und Geflügelfleischproduktion im Rahmen bäuerlicher Strukturen weiterhin erwünscht ist.

    Unter Würdigung dieses politischen Willens ist die HBV unter den heutigen politischen Rahmenbedingungen weiterzuführen. Verändert sich diese Ausgangslage durch aussenhandelspolitische Entscheide, ist eine Neubeurteilung vorzunehmen. Zurzeit erachtet der Bundesrat eine Änderung als nicht nötig.

    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Entwicklung in der Landwirtschaft die Verordnung über die Höchstbestände für die Schweinehaltung sofort aufzuheben.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0