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Verschärfung der Ausländergesetzgebung

(03.300)StandesinitiativeErledigt
Schweiz8 ene 2003
Perfil
Tipo
Standesinitiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
03.300
Inicio
8 ene 2003
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20030300
Puntos del orden del día
Contribuciones(3)
  • Staatspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • Staatspolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • NationalratInitialer Rat
Cronología(5)
  • Keine Folge gegeben
    Ständerat
  • Erledigt
  • Die Behandlung der Initiative wird bis nach der Schlussabstimmung über das Geschäft 02.024 (AuG) verschoben.
    Nationalrat
  • Behandelt vom Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verschärfung der Ausländergesetzgebung
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:

    Das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) ist in folgendem Sinne zu ändern:

    - Die Gründe für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft seien dahin gehend zu ergänzen, dass Haft auch angeordnet werden kann, wenn Indizien dafür bestehen, dass die angegebene Identität falsch oder verfälscht ist, oder wenn andere berechtigte Zweifel an der Identität bestehen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die ausländische Person den Behörden nicht innert angemessener Frist Reisepapiere oder andere heimatliche Dokumente abgibt, die eine Identifizierung möglich machen, oder wenn die Mitwirkung bei der Papierbeschaffung verweigert wird.

    - Bei Haftdauern von unter einem Monat in Fällen von unklarer Identität, konkreten Anzeichen für einen Entzug der Ausschaffung oder verweigerter Mitwirkungspflichten sei die Verhältnismässigkeit der Haft gesetzlich zu vermuten.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0