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ARA-Regionalisierung: Auswirkungen auf die Wasserführung von Kleingewässern

(26.4659)InterpellationEingereicht
Schweiz2 oct 2026
Perfil
Tipo
Interpellation
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4659
Inicio
2 oct 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20264659
Contribuciones(2)
  • Gabriela SuterUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • NationalratInitialer Rat
Cronología(1)
  • Eingereicht
Textos(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    ARA-Regionalisierung: Auswirkungen auf die Wasserführung von Kleingewässern
  • Eingereichter TextTEXT

    Art. 4 der Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Kantone zur regionalen Entwässerungsplanung. Dabei legen sie insbesondere Standorte und Anschlussgebiete zentraler Abwasserreinigungsanlagen (ARA) fest. Die Regionalisierung kann betriebliche Vorteile bringen und empfindliche Vorfluter von Abwassereinträgen entlasten. Gleichzeitig entzieht sie einer Region Wasser, wenn aus regionalen Grundwasservorkommen gewonnenes Wasser nach der Nutzung und Reinigung nicht mehr in die lokalen Gewässer zurückgeführt, sondern andernorts eingeleitet wird. Gerade für Kleingewässer kann dies negative ökologische Folgen haben. Der Hitze- und Trockensommer 2026 mit verbreitetem Niedrigwasser zeigt, dass eine ausreichende Wasserführung immer wichtiger wird. Wie aktuell diese Problematik ist, zeigt ein Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft: Im Zusammenhang mit einer ARA-Regionalisierung hielt das Gericht fest, dass das Interesse an einer ausreichenden Wasserführung der Gewässer zu berücksichtigen und eine Interessenabwägung zwischen Wasserqualität und Wasserquantität vorzunehmen ist.

    Die Revision des Gewässerschutzgesetzes zur Erhöhung der Reinigungsleistung der ARA bietet Anlass, auch die Auswirkungen von ARA-Regionalisierungen auf die Wasserführung von Kleingewässern zu prüfen. Es stellen sich folgende Fragen:

     

    1. Welche bundesrechtlichen Vorgaben stellen sicher, dass bei ARA-Regionalisierungen Auswirkungen auf Wasserführung und Gewässerökologie des bisherigen Vorfluters sowie die Grundwasserneubildung im bisherigen Einzugsgebiet angemessen berücksichtigt werden?
    2. Welche hydrologischen Abklärungen sind nötig, wenn durch die Regionalisierung Wasser aus einem Einzugsgebiet verlagert wird? Sind dabei die Auswirkungen auf den regionalen Wasserhaushalt zu untersuchen?
    3. Sind die Restwasserbestimmungen auf solche Fälle anwendbar? Falls nein, wie gewährleistet das Bundesrecht den quantitativen Gewässerschutz? Besteht eine Regelungslücke und wie könnte diese geschlossen werden?
    4. Nach welchen Kriterien sind die Vorteile einer Entlastung von Abwassereinträgen und die Nachteile einer verminderten Wasserführung unter Berücksichtigung zunehmender Niedrigwasserperioden gegeneinander abzuwägen?
    5. Bestehen Vollzugshilfen oder Empfehlungen des Bundes zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Wasserführung der betroffenen Gewässer? Falls nein, sieht der Bundesrat Bedarf, solche Grundlagen zu schaffen?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0