Anerkennung pestizidbedingter Berufskrankheiten: Wie steht es um die Unfallversicherungsdeckung der Landwirte?
(26.4397)- Tipo
- Interpellation
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.4397
- Inicio
- 1 oct 2026
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20264397
- Kilian BaumannDie Grünen
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesAnerkennung pestizidbedingter Berufskrankheiten: Wie steht es um die Unfallversicherungsdeckung der Landwirte?
- Eingereichter Text
Der Bundesrat senkt ab 1. Januar 2027 die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung. Die Versicherung wird so einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden mit bescheidenem Einkommen ermöglicht. Laut Bundesrat können sich danach «rund 40 000 Selbstständigerwerbende neu versichern», darunter auch Landwirtinnen und Landwirten.
Zur Motion 22.3574 hält der Bundesrat fest, dass gewisse Krankheiten (z.B. Parkinson, Non-Hodgkin-Lymphom, Myelomen und Prostatakrebs), bei Personen die beruflich Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt waren, im Einzelfall als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Dies, sofern ein Zusammenhang von mindestens 75% nachgewiesen werden kann, gestützt auf epidemiologische Statistiken oder klinische Erfahrungswerte und sofern eine Deckung durch die Unfallversicherung gegeben ist.
2025 hat der Bundesrat auf die Einführung eines umfassenden Human-Biomonitoring verzichtet. Dieses hätte es unter anderem ermöglicht, die Folgen einer beruflichen Exposition gegenüber Pestiziden zu dokumentieren.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele selbstständigerwerbende Landwirtinnen und Landwirte verfügen heute über eine freiwillige Unfallversicherung gemäss UVG? Wie viele verfügen über keine solche Versicherung, was ist die Dunkelziffer?
2. Wie viele dieser Menschen erreichen ab 2027 zusätzlich die Eintrittsschwelle von 44'460 CHF? Wie viele zusätzliche Menschen in anderen Berufen, in denen sie Pestiziden ausgesetzt sind? Wie viele Menschen in solchen Berufen bleiben weiterhin unter der Schwelle?
3. Ohne umfassendes Human-Biomonitoring: Wer muss den für die Anwendung von Art. 9 UVG erforderlichen Zusammenhang von mindestens 75% dokumentieren? Wie viele Einzelfälle von Berufskrankheiten in Zusammenhang mit Pestiziden wurden in der Schweiz so bereits erfolgreich geltend gemacht? Wie viele Versuche sind gescheitert?
4. Inzwischen ist Parkinson in mehreren Ländern als mögliche Folge einer beruflichen Exposition gegenüber Pestiziden anerkannt: Wie viele Menschen könnten in der Schweiz betroffen sein und wie genau geht der Bundesrat vor, bei seiner Abwägung zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Anwendung einzelner Pestizide und den Kosten daraus, für Wirtschaft, Bevölkerung und Natur, insbesondere für die betroffenen Menschen und ihre Familien?
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0