Leistungsorientierte Abgeltung der Apotheken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Ziele erreicht?
(26.4297)- Tipo
- Postulat
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.4297
- Inicio
- 29 sept 2026
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20264297
- Lorenzo QuadriLega dei Ticinesi
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesLeistungsorientierte Abgeltung der Apotheken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Ziele erreicht?
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu analysieren, ob die leistungsorientierte Abgeltung (LOA) unerlässlich ist und ob die Ziele erreicht wurden.
- Begründung
An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Verlängerung der LOA bis Ende 2028 genehmigt.
Der Tarifvertrag umfasst zwei Tarife: Der erste betrifft die zwischen Pharmasuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer vereinbarte Tarifstruktur. Der zweite regelt den Taxpunktwert der Apothekerleistungen in der Schweiz. Am 1. Januar 2016 wurde die LOA erstmals vom Bundesrat genehmigt und in Kraft gesetzt. Vertragspartner waren Pharmasuisse, die Tarifsuisse AG, die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und die CSS Kranken-Versicherung AG.
Die Hauptziele der LOA sind eine höhere Qualität und Patientensicherheit sowie eine deutliche Senkung der Gesamtkosten im Gesundheitswesen. Die Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen. Mit der LOA werden die Fachpersonen Apotheke für die Beratung und die Führung des Kundendossiers entschädigt. Dabei gilt daran zu erinnern, dass die Ausbildung der Fachpersonen Apotheke die Kundenberatung umfasst. Somit werden diese Leistungen bereits von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber vergütet. Bei der Tarifstruktur (Taxpunktwert) zeigt sich, dass ein grosser Teil der nicht unerlässlichen Leistungen bereits von der Hausärztin oder vom Hausarzt beziehungsweise von den Medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten erbracht wird. Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass die Apotheken im Schadenfall weder Garantien geben noch Haftung gegenüber der Kundschaft übernehmen. Die Vergütung für die Führung des Kundendossiers ist überflüssig, da sich die Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft anschliessen und die Daten im elektronischen Gesundheitsdossier erfassen müssen.
Fast zehn Jahre sind seit dem ersten Abschluss des LOA-Tarifvertrags vergangen; in diesem Zeitraum sind die Arzneimittelkosten um 50 Prozent gestiegen. Der Bundesrat wird daher beauftragt, genaue Daten zu den Ergebnissen zu veröffentlichen, die mit dem LOA-Tarifvertrag konkret erzielt wurden. Zudem soll er aufzeigen, ob der Ausbau der Apothekenleistungen die Gesundheitskosten zu senken vermochte. Angesichts der jüngst bekannt gewordenen Vergünstigungen bei Medikamenten für die Vertreiber sind diese Daten sehr wichtig.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0