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Wann erhalten gehörlose Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen?

(26.4318)InterpellationEingereicht
Schweiz29 sept 2026
Perfil
Tipo
Interpellation
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4318
Inicio
29 sept 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20264318
Contribuciones(2)
Cronología(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Wann erhalten gehörlose Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen?
  • Eingereichter TextTEXT

    Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten folgende Fragen zu beantworten. 

    1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um sicher zu stellen, dass die Tarifpartner ihre Verantwortung wahrnehmen und eine tragfähige Lösung erarbeitet wird?
    2. Wie wollen der Bundesrat und die Tarifpartner die Organisationen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in die Diskussion und die Erarbeitung von Lösungen miteinbeziehen? 
    3. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, sollten die Tarifpartner keine ausreichende Lösung vorlegen? 
    4. Ist der Bundesrat bereit parallel zu den Arbeiten der Tarifpartner gesetzgeberische Massnahmen zu prüfen und vorzubereiten?
    5. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bis zur Einführung einer entsprechenden Kostenübernahme durch die Tarifpartner gehörlose und hörbehinderte Menschen nicht vom Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen ausgeschlossen sind?
  • BegründungTEXT

    Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 26.404 zur Anerkennung der Gebärdensprachen und des Berichts des EBGB vom 23. April 2026 gab der Bundesrat darüber Auskunft, wie er die Motion 25.3013 zur Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen umsetzen will. 
    Er verwies dabei auf die Tarifautonomie der Tarifpartner und auf die erste Aktualisierung des Gesamt-Tarifsystem (TARDOC und Ambulante Pauschalen). Demnach wird der Bundesrat 2027 ein erstes Mal prüfen, ob die Tarifpartner eine entsprechende Lösung für gehörlose und hörbehinderte Menschen geschaffen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, sollen die Tarifpartner verpflichtet werden eine «Roadmap» vorzulegen, welche eine Berücksichtigung der Kosten für Gebärdensprachdolmetschleistungen bis 2029 vorsehen. Erst dann sollen gesetzgeberische Optionen in Betracht gezogen werden. 

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0