Saltar al contenido principal

Bundesgesetz über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht

(2026/94)VernehmlassungGeplant
Schweiz28 sept 2026
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
Geplant
Parlamento
Schweiz
Número
2026/94
Inicio
28 sept 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
proj/2026/94/cons_1
Contribuciones(2)
  • Bundesamt für JustizFederführendes Departement
  • BundesratUrheber/in
Cronología(3)
  • Frist geplant
  • Eröffnung geplant
  • Eingereicht
Textos(1)
  • LeadTEXT
    28 de septiembre de 2026
    Mit der Vorlage soll der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht gestärkt und die Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention (IK), die für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, vorangetrieben werden. Sie verfolgt damit die Ziele, die aktive elektronische Überwachung als Massnahme zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen oder Belästigungen vorzusehen, die Behörden zu verpflichten, das Risiko von Gewalt in der Familie genauer zu prüfen und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, sowie die Verfahrensrechte und Schutzmassnahmen von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) in Zivilverfahren , an denen das Opfer und der Täter beteiligt sind, zu gewährleisten.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0