Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung
(2026/80)Schweiz19 ago 2026
Perfil
- Tipo
- Vernehmlassung
- Estado
- Laufend
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 2026/80
- Inicio
- 19 ago 2026
Referencias y fuente
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- proj/2026/80/cons_1
Contribuciones(2)
- Bundesamt für Strassen
- Bundesrat
Cronología(3)
- Frist
- Eingereicht
- Eröffnet
Textos(1)
- Lead19 de agosto de 2026Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0