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Mithilfe eines Präventionsprogramms den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen

(26.3927)MotionStellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Schweiz19 jun 2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Parlamento
Schweiz
Número
26.3927
Inicio
19 jun 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20263927
Contribuciones(35)
Cronología(3)
  • Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
  • Antrag: Ablehnung
    Bundesrat
  • Eingereicht
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Mithilfe eines Präventionsprogramms den sexuellen Missbrauch von Kindern bekämpfen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist derzeit daran, in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse (Motion 23.4191 Funiciello «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten»; Postulat 24.3472 RK-NR «Sexueller Missbrauch in Organisationen mit einem Auftrag in der Betreuung von vulnerablen Personen in der Schweiz»; Postulat 24.3334 Kamerzin «Ausweitung der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen»; Po. 24.3298 Clivaz Christophe «Inzest in der Schweiz wirksam bekämpfen»; Po. 24.3683 von Falkenstein «Sexualisierte Gewalt unter Minderjährigen nicht länger hinnehmen») einen umfassenden Bericht zu erarbeiten, der sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch Erwachsene sowie sexualisierte Gewalt zwischen Gleichaltrigen in verschiedenen Sozialisationsbereichen (u. a. Familie, sozialpädagogische Einrichtungen, Freizeitorganisationen) untersucht und dabei auch digitale Gewaltformen mitberücksichtigt. Als Grundlage für diesen Bericht werden eine wissenschaftliche Studie, die unter anderem eine Bestandesaufnahme der Datenlage und der Präventionsmassnahmen in der Schweiz enthält, ein Rechtsgutachten zu den verfassungsmässigen Grundlagen für Massnahmen auf Bundesebene sowie ein Rechtsvergleich mit verschiedenen Ländern in Europa erstellt. Der Bundesratsbericht wird spätestens Ende 2027 vorliegen und einen Plan enthalten mit Massnahmen, die mit Akteuren aus den verschiedenen Bereichen und interkantonalen Konferenzen sowie der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Den laufenden Arbeiten möchte der Bundesrat nicht vorgreifen.

     

    Weiter wird der Jugendschutz neu in die Vorlage zur Regulierung von sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen aufgenommen. Die Botschaft des Bundesrates wird voraussichtlich im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2027 dem Parlament vorgelegt werden.

     

    Des Weiteren informiert und sensibilisiert der Bund mit der nationalen Plattform Jugend und Medien bereits zum Thema digitaler sexueller Gewalt. Die Plattform richtet sich an Eltern und Fachpersonen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen einen altersgerechten, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu ermöglichen und sie vor Cyber-Sexualdelikten zu schützen.



    Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, ein mehrjähriges Präventionsprogramm auszuarbeiten und umzusetzen, um sexuelle Gewalt gegen Minderjährige sowohl online als auch offline wirksam zu reduzieren. Der Bund soll hierfür die Kantone und die Fachorganisationen in den Prozess miteinbeziehen.

  • BegründungTEXT

    Kinder und Jugendliche sind viel zu häufig Opfer von sexualisierter Gewalt, ob im Internet, in der Familie, im nahen Umfeld oder unter Gleichaltrigen.

     

    Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst jährlich etwa tausend Kinder als Opfer von Straftaten im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen mit Kindern. Und dabei handelt es sich nur um die registrierten Fälle. Umfragen unter Jugendlichen zeigen, dass sexualisierte Gewalt in den letzten Jahren sowohl online als auch offline stark zugenommen hat. Die nationale Kinderschutzstatistik basierend auf Daten der schweizerischen Kinderkliniken zeigt Jahr für Jahr, dass etwa 2000 Kinder infolge von Gewalt im Spital behandelt werden. Auch hier handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs.

     

    Die Bundesverfassung (BV) garantiert Kindern und Jugendlichen das Recht auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 BV). Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) verpflichtet den Bund, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen (Art. 19 KRK). Diese Verpflichtungen stehen in starkem Kontrast zur Zunahme sexualisierter Gewalt, der Kinder und Jugendliche sowohl im Internet als auch in ihrem Umfeld ausgesetzt sind, sowie zu den Präventionsmassnahmen des Bundes; diese sind unzureichend.

     

    Im Hinblick auf seine Verpflichtungen sollte der Bund ein mehrjähriges Präventionsprogramm gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in die Wege leiten, um diese Gewalt deutlich einzudämmen. Dieses Präventionsprogramm soll insbesondere abzielen auf die Bekämpfung von sexuellen Handlungen mit Kindern in ihrem nahen Umfeld, aber auch auf die Bekämpfung von Erpressung von Jugendlichen mittels intimer Bilder oder Deepfakes, von sexueller Belästigung auf Kommunikationsplattformen sowie von Grooming-Praktiken, die sich gegen Minderjährige richten.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0