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Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachten Leistungen

(26.3519)MotionZugewiesen an die behandelnde Kommission
Schweiz17 abr 2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Parlamento
Schweiz
Número
26.3519
Inicio
17 abr 2026
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20263519
Contribuciones(8)
  • Valérie Piller CarrardUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NRUrheber/in
  • Patrick HässigUrheber/inGrünliberale Partei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SRZuständige Kommission
Cronología(8)
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Annahme
    Nationalrat
  • In Kommission des Ständerats
  • In Nationalrat geplant
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
Textos(4)
  • BegründungTEXT

    Nur wenn transparent deklariert ist, wer die Leistung erbracht hat, können die Kostenträger ihrer Aufgabe der Leistungskontrolle und somit auch der Wirtschaftlichkeitsprüfung gerecht werden. Im Rahmen des «Forums Datenaustausch» wurde vor Kurzem beschlossen, bei der Grundpflege die pflegenden Angehörigen mittels separater Tarifziffer auszuweisen. Dieser Beschluss entspricht aber «nur» einer «technischen Empfehlung» für die Spitex-Organisationen. Auch der Weg via Administrativvertrag ist wenig zielführend, da keine Pflicht zum Vertragsbeitritt besteht. Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch der Bericht des Bundesrates vom 15. Oktober 2025 betreffend «Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung». Eine national verbindliche und rasche Regelung ist daher via Verordnungsanpassung anzustreben. Die skizzierte Lösung via Tarifziffern ist in den anzugehenden Arbeiten zu berücksichtigen. 

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Separate Rechnungsausweisung von durch pflegende Angehörige erbrachten Leistungen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    In seinem Bericht «Pflegeleistungen von Angehörigen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 15. Oktober 2025 hat der Bundesrat empfohlen, die Leistungen von pflegenden Angehörigen auf den Abrechnungen zu deklarieren. Er hat sich in diesem Zusammenhang bereit erklärt, eine Verordnungsänderung zu prüfen (Bericht verfügbar unter: www.bag.admin.ch > Services > Publikationen > Bundesratsberichte > 2025).

     

    Eine Regelung im Sinne der Motion dürfte jedoch eine Definition von pflegenden Angehörigen voraussetzen (vgl. auch Anliegen im Rahmen der Motion 26.3012 SGK-S «Die von pflegenden Angehörigen erbrachten Grundpflegeleistungen definieren und die Vergütung durch die OKP klären»), insbesondere damit eine einheitliche Handhabung sichergestellt werden kann. Dies dürfte sich auf verschiedenste relevante Aspekte der über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechneten Pflegeleistungen von Angehörigen auswirken, weshalb es angezeigt ist, diese Frage vorgängig fundiert zu prüfen.

     

    In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.



    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Ergänzungen auf Verordnungsstufe in Anlehnung an Artikel 42 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Schuldner der Vergütung, Rechnungstellung) vorzunehmen, damit Spitex-Organisationen Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen separat deklarieren müssen.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0