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Verrechnungssteueraufkommen kollektiver Kapitalanlagen

(25.1055)AnfrageErledigt
Schweiz18 dic 2025
Perfil
Tipo
Anfrage
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
25.1055
Inicio
18 dic 2025
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20251055
Puntos del orden del día
Contribuciones(3)
  • Paolo PaminiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • FinanzdepartementFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Cronología(2)
  • Erledigt
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verrechnungssteueraufkommen kollektiver Kapitalanlagen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Die gewünschten Zahlen zur Verrechnungssteuer finden sich in der Beilage und sind in der Publikation «Fiskaleinnahmen des Bundes» veröffentlicht (www.estv.admin.ch > Die ESTV > Steuerstatistiken > Allgemeine Steuerstatistiken > Fiskaleinnahmen des Bundes), in der sich detailliertes Zahlenmaterial befindet. Der Bruttoertrag sowie der Bruttoertrag abzüglich der Rückerstattungen können dem Tabellenblatt VST in der Excel-Datei, Spalten B und G, entnommen werden. Der Bruttoertrag der Verrechnungssteuer aus Erträgen von kollektiven Kapitalanlagen findet sich für die Jahre 2006 bis 2024 dagegen im Tabellenblatt VST1 (Zeile 13; Anteile an Anlagefonds). Die Zahlen von 2000 bis 2005 können im Archiv älteren Jahrgängen entnommen werden.

    Das Aufkommen der Verrechnungssteuer ist volatil. Im Zeitverlauf wachsen die Grössen, wobei markante Rückgänge bei den Bruttoeingängen 2001-2003 (Platzen der Dotcom-Blase), 2009 (Finanzkrise) und 2020 (Covid) zu verzeichnen waren. Folgende Hinweise mögen bei der Interpretation der in der Beilage beziehungsweise Publikation abgebildeten Zahlen dienlich sein:

    • Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die leistungsbegünstigten Personen kann innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig wurde, beantragt werden. Für noch erwartete Rückerstattungen wird seit 2007 jährlich eine Rückstellung geschätzt und bilanziert. Seit 2017 wird die jährliche Anpassung dieser Rückstellung schuldenbremsenwirksam verbucht und beeinflusst damit den Finanzierungssaldo des Bundes. Auch der Saldo der Verrechnungssteuer in Spalte G der Excel-Tabelle wird seit 2017 von der Veränderung der Rückstellung beeinflusst.
    • Infolge dieser Verbuchungssystematik wurden bis 2016 sämtliche im Rechnungsjahr eingegangenen Rückerstattungsanträge dem laufenden Jahr belastet, unabhängig davon, auf welche Steuerperioden sie sich tatsächlich bezogen (Kassaprinzip).
    • Seit 2017 werden die Rückerstattungen periodengerecht verbucht (Accrual-Prinzip). Das heisst Rückerstattungsanträge, die frühere Steuerperioden betreffen, werden zu Lasten der bestehenden Rückstellung abgewickelt. Die noch erwarteten Rückerstattungen werden jährlich geschätzt und dafür neue Rückstellungen gebildet.
    • Bei einem Meldeverfahren werden Ablieferung und Rückerstattung der Verrechnungssteuer durch eine Meldung der steuerbaren Leistung ersetzt. Das Meldeverfahren ist bei vollständigen Rückerstattungsberechtigungen zulässig (z. B. konzerninterne Gewinnausschüttungen). Die über das Meldeverfahren deklarierten Beträge sind nicht in den Zahlen der Beilage beziehungsweise in der Excel-Datei enthalten. Die Nutzung des Meldeverfahrens hat im Zeitverlauf zugenommen und den Zuwachs bei den Bruttoeingängen gebremst.
    • Daneben können sich auch Rechtsänderungen auf die Entwicklung der Zeitreihen auswirken. Diese können ebenfalls unter dem zuvor angegebenen Pfad in der Publikation «Chronologische Entwicklung der Gesetzgebung» (S. 30-32) abgerufen werden. Erwähnenswert sind hierbei Verordnungsanpassungen beim Meldeverfahren im nationalen (2001) und internationalen Konzernverhältnis (2005) sowie die Verrechnungssteuerausnahmen bei TBTF-Instrumenten.
    • Methodisch ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlen zum Bruttoertrag bis und mit 2016 auch Bussen und Verzugszinsen enthalten (siehe auch Fussnote 4 des Tabellenblatts VST).

     

    Beilage: Tabellarische Übersicht zu den gesamten Bruttoeingängen der Verrechnungssteuer, den Bruttoeingängen bei kollektiven Kapitalanlagen sowie den Bruttoeingängen abzüglich Erstattungen von 2000 bis 2024 (in Mrd. Franken; Erläuterungen zu den Zahlen im Text)

     

    Jahr

    Bruttoeingänge

    Bruttoeingänge abzgl. Rückerstattungen

    Bruttoeingänge bzgl. Fondsanteile

    2000

    35.2

    6.2

    1.3

    2001

    31.4

    0.9

    1.4

    2002

    27.8

    2.6

    1.3

    2003

    22.5

    1.6

    1.2

    2004

    44.0

    2.6

    1.2

    2005

    20.8

    4.0

    1.7

    2006

    23.8

    3.9

    1.9

    2007

    31.2

    4.2

    3.3

    2008

    30.0

    6.4

    3.4

    2009

    23.7

    4.4

    1.9

    2010

    26.1

    4.7

    2.0

    2011

    23.5

    4.9

    1.9

    2012

    22.1

    4.3

    1.8

    2013

    22.7

    5.7

    2.6

    2014

    25.1

    5.7

    2.1

    2015

    29.3

    6.6

    2.4

    2016

    25.1

    5.2

    2.6

    2017

    30.2

    8.0

    2.7

    2018

    32.6

    7.7

    2.7

    2019

    38.7

    8.3

    3.4

    2020

    30.5

    5.2

    3.2

    2021

    33.6

    4.9

    3.3

    2022

    40.1

    3.9

    3.2

    2023

    38.1

    6.4

    3.5

    2024

    39.7

    6.9

    4.1

     

  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird darum gebeten, für jedes Jahr von 2000 bis und mit 2024 die folgenden Statistiken zur eidgenössischen Verrechnungssteuer vorzulegen:

    1. den gesamten Bruttoertrag der Verrechnungssteuer, verstanden als der von den Steuerschuldnern an den Bund entrichtete Gesamtbetrag;
    2. den gesamten Nettoertrag der Verrechnungssteuer, d.h. den Ertrag nach Abzug der an die Anspruchsberechtigten zurückerstatteten Beträge;
    3. den Bruttoertrag der Verrechnungssteuer aus Erträgen von kollektiven Kapitalanlagen (Art. 4 Abs. 1 Bst. c VStG).

    Sofern möglich, werden die Daten in jährlicher Form, über die Zeit konsistent dargestellt und gegebenenfalls mit einer kurzen methodischen Erläuterung zu allfälligen Änderungen der Definitionen oder des statistischen Erfassungsumfangs im betrachteten Zeitraum erbeten.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0