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Feministische Verfassungsrevision. Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

(25.455)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz20 jun 2025
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
25.455
Inicio
20 jun 2025
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20250455
Contribuciones(31)
Cronología(7)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • In Kommission des Nationalrats
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Feministische Verfassungsrevision. Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Bundesverfassung wird wie folg geändert:
    Art. 10 Abs. 2ter (neu) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung. Der Staat gewährleistet insbesondere den Zugang zu medizinischer Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit.

  • BegründungTEXT

    Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Menschenrecht und eine Voraussetzung für ein Leben in Würde. Dennoch fehlt in der Bundesverfassung bislang eine ausdrückliche Garantie dieses Rechts. Diese Leerstelle ist nicht nur rechtlich problematisch – sie hat konkrete gesellschaftliche Auswirkungen.

    Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet: Der eigene Körper gehört mir – und nur mir. Dazu gehört das Recht, selbst zu entscheiden, ob, wann und mit wem man sexuelle Kontakte eingeht, ob man Kinder haben will oder nicht, und welche medizinische Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit man in Anspruch nimmt. Gemeint sind insbesondere der Zugang zu Verhütung, Schwangerschaftsabbruch, gynäkologischer Versorgung, sexueller Bildung und der Schutz vor sexualisierter Gewalt.

    Gerade in diesen Bereichen zeigen sich bestehende Ungleichheiten und Verletzungen: Verhütung ist teuer und selbst zu zahlen. Schwangerschaftsabbrüche sind legal, aber nicht garantiert zugänglich. Sexualaufklärung ist kantonal uneinheitlich. Und Betroffene sexualisierter Gewalt erfahren oft mehr Hürden als Hilfe.

    Diese parlamentarische Initiative schafft eine klare verfassungsrechtliche Grundlage: Sie verankert das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung explizit in der Verfassung – als individuelles Grundrecht und staatliche Verpflichtung. Der Staat soll den Zugang zu entsprechender medizinischer Versorgung gewährleisten, Diskriminierung abbauen und Schutz garantieren.

    In einer Zeit, in der weltweit – auch in westlichen Demokratien – reproduktive Rechte und sexuelle Freiheiten wieder in Frage gestellt werden, braucht es eine verfassungsmässige Garantie: als Schutzschild vor Rückschritten und als klares Bekenntnis zu den Rechten aller – insbesondere der Frauen, deren körperliche Selbstbestimmung historisch und systematisch am stärksten eingeschränkt wurde.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0