Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)
(VIS 059)Schweiz
Perfil
- Tipo
- Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
- Estado
- Erledigt
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- VIS 059
Referencias y fuente
- Registro oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- vis59
Contribuciones(1)
- Liberalsozialistische Partei
Cronología(6)
- Abgestimmt am
- Beschluss des Parlaments
- Botschaft des Bundesrats
- Zustandegekommen am
- Eingereicht am
Documentos(3)
Textos(1)
- Eingereichter Text
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Es seien die Absätze 3 und 6 von Artikel 39 der Bundesverfassung zu ersetzen durch einen Text wie folgt:
Art. 39
3 Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zum Zwecke der Vollbeschäftigung so zu regeln, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens, beziehungsweise der Lebenskostenindex, fest bleibt.
6 Der Bund erklärt die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel.
Datos: OpenParlData · CC BY 4.0