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Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeldinitiative)

(VIS 059)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Perfil
Tipo
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
VIS 059
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
vis59
Contribuciones(1)
  • Liberalsozialistische ParteiUrheber/in
Cronología(6)
  • Abgestimmt am
  • Beschluss des Parlaments
  • Botschaft des Bundesrats
  • Zustandegekommen am
  • Eingereicht am
Documentos(3)
Textos(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Volksinitiative lautet:

    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

    Es seien die Absätze 3 und 6 von Artikel 39 der Bundesverfassung zu ersetzen durch einen Text wie folgt:

    Art. 39

    3 Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zum Zwecke der Vollbeschäftigung so zu regeln, dass die Kaufkraft des Schweizerfrankens, beziehungsweise der Lebenskostenindex, fest bleibt.

    6 Der Bund erklärt die Banknoten und andere gleichartige Geldzeichen als gesetzliche Zahlungsmittel.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0