Saltar al contenido principal

Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss

(25.408)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz10 mar 2025
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
25.408
Inicio
10 mar 2025
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20250408
Contribuciones(8)
  • Thomas AeschiUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Estelle RevazUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • Dominik BlunschyUrheber/inDie Mitte
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
Cronología(8)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • In Nationalrat geplant
  • Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
  • Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss
  • Eingereichter TextTEXT

    Das System der Erhebung der Kopiervergütung nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG und Art. 20 Abs. 2 URG ist aufzuheben.

  • BegründungTEXT

    Zur betriebsinternen Information und Dokumentation dürfen heute aus geschützten Büchern, Broschüren oder Zeitschriften (Foto-)Kopien angefertigt werden. Dafür sieht das Urheberrechtsgesetz eine Vergütung vor. Diese wird aufgrund von Nutzungsannahmen in Form einer Pauschale festgelegt. Die Verwertungsgesellschaft zieht sie unter anderem von Unternehmen ein. Aber auch Bildungseinrichtungen und Bibliotheken sind zur Zahlung der Kopiervergütung verpflichtet. Eine Forderung entsteht bereits dann, wenn die Möglichkeit besteht, Kopien anzufertigen - unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien angefertigt werden. Da sich der Nutzerkreis dieser Werke nicht genau abgrenzen lässt, sind insbesondere alle gewerblichen Unternehmen vergütungspflichtig, die über ein (Foto-)Kopiergerät verfügen. Dies gilt nach Bundesgericht beispielsweise auch für Unternehmen, die im technischen Bereich tätig sind, also mit Literatur nichts zu tun haben und eigentlich nur Rechnungen «kopieren».

    Die Kopiervergütung ist eigentlich ein Relikt aus der vordigitalen Zeit, als das Anfertigen von (physischen) Kopien urheberrechtlich geschützter Werke weit verbreitet war. Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Nutzungsverhalten jedoch grundlegend geändert. Heute nutzen die meisten Menschen legale Streaming- und Download-Dienste und insbesondere soziale Medien.

    Nicht nur, dass die Erhebung der Kopiervergütung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist (die Verwertungsgesellschaft erstellt jährlich ca. 60.000 Rechnungen inkl. üppiger Verwaltungskosten), das alte System benachteiligt einzelne Branchen und trägt der Entwicklung im digitalen Bereich nicht Rechnung. Die überfällige Reform der Kopiervergütung ist ein wichtiger Anreiz, um die digitale Transformation voranzutreiben und innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die der heutigen Medien-, Dokumentations- und Informationsnutzung entsprechen.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0