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Presseförderung

(00.3318)EmpfehlungErledigt
Schweiz21 jun 2000
Perfil
Tipo
Empfehlung
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
00.3318
Inicio
21 jun 2000
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
20003318
Puntos del orden del día
Contribuciones(10)
  • This JennyMitunterzeichner/inSchweizerische Volkspartei
  • Rolf BüttikerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Hansheiri InderkumMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Hans HessMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
Cronología(4)
  • Erledigt
  • Annahme
    Ständerat
  • Antrag: Annahme
    Bundesrat
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Presseförderung
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Der Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung bedarf angesichts der laufenden Arbeiten zu einer Revision der Verordnung zum Postgesetz vertiefter Abklärungen. Der Bundesrat versteht Ziffer 1 der Empfehlung daher im Sinne eines Prüfungsauftrags.
  • Eingereichter TextTEXT

    Eine vielfältige regionale Presse ist für die föderalistische Schweiz von zentraler Bedeutung. Deshalb fordert das Postgesetz eine spezielle Förderung der Lokal- und Regionalpresse, um den rapid fortschreitenden Konzentrationsprozess zu bremsen bzw. abzufedern. Die Umsetzung dieses Gesetzesauftrages (Art. 15 des Postgesetzes) ist allerdings sehr unbefriedigend. Die Postverordnung verlangt von den kleinen regionalen Tageszeitungen ein marktwidriges, ja geradezu existenzgefährdendes Verhalten, um in den Genuss der Presseförderung zu gelangen (Verzicht auf die Frühzustellung). Zudem ist bei der geltenden Presseförderung die Kosten-Nutzen-Effizienz überhaupt nicht gegeben, profitieren doch nach wie vor über 3000 Zeitungen und Zeitschriften von den Beiträgen, darunter auch die gesamte Fachpresse und die Mitgliedschaftspresse. Schliesslich ist die Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung - als Basis der 90 Millionen Franken Bundessubventionen - gemäss Wettbewerbskommission fragwürdig. Mit der nachfolgenden Empfehlung verlange ich nicht mehr Mittel. Indessen soll der heutige Mittelfluss von 90 Millionen Franken wirksamer und zielkonformer eingesetzt werden.

    Aus all diesen Gründen empfehle ich dem Bundesrat, im Rahmen einer kurzfristigen Änderung der Postverordnung folgende Massnahmen zu ergreifen:

    1. Einbezug der Frühzustellung der kleinauflagigen Tagespresse in die Presseförderung;

    2. Eliminierung des Giesskannenprinzips, d. h. Korrektur der bestehenden Presseförderung in Hinsicht auf mehr Effizienz und Zielgenauigkeit;

    3. Überprüfung der Berechnung des Defizits der Zeitungsrechnung der Post.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0