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Förderung von Jungunternehmen und Innovation

(95.3029)MotionErledigt
Schweiz30 ene 1995
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
95.3029
Inicio
30 ene 1995
Referencias y fuente
Registro oficial
Perfil oficial
ID externo
19953029
Contribuciones(34)
  • Jakob BürgiMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Judith StammMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Hugo WickMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Departement für Wirtschaft, Bildung und ForschungFederführendes Departement
  • Hugo FaselMitunterzeichner/inChristlichsoziale Partei
Cronología(5)
  • Erledigt
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen
    Nationalrat
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Förderung von Jungunternehmen und Innovation
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Verabschiedet, aber hier noch nicht erfasst

    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird gebeten, ein umfassendes Massnahmenpaket zur Förderung von Jungunternehmen und Unternehmensinnovationen auszuarbeiten. Es sind Massnahmen vorzusehen, welche es technologieorientierten Jungunternehmen oder innovativen Firmen erlauben, durch eine Kombination privater und staatlicher Zusammenarbeit für die erste Entwicklungsphase unterstützt zu werden. Es sind marktkonforme Instrumente zu schaffen, die im schweizerischen Steuerrecht die Förderung von Risikokapital verankern sowie die Bereitschaft privater Kapitalgeber erhöhen, Risikokapital zur Verfügung zu stellen. Ebenso müssen Möglichkeiten erarbeitet werden, die die Bereitschaft der kapitalsuchenden KMU fördern, den Investoren echte Beteiligung und damit auch Mitbestimmungsrechte einzuräumen.

    1. Steuerliches Umfeld

    Die bereits bestehenden steuerlichen Förderungsmassnahmen zugunsten junger Unternehmen müssen ausgebaut werden. Insbesondere soll eine zeitliche Erweiterung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten vorgenommen werden, damit die Abschreibungen steuerwirksam nachgeholt werden können, sobald Gewinne erzielt werden.

    Bei den Privatinvestitionen steht die Schaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kapitalverlusten aus Risikokapitalengagement im Vordergrund, um steuerliche Nachteile solcher Engagements in der Schweiz im Vergleich zum Ausland zu eliminieren.

    Die Vergabe von Risikokapital durch Banken soll über steuerliche Anreize stimuliert werden.

    2. Förderung der Beschaffung von Risikokapital

    Das schweizerische Anlagefondsgesetz ist so zu ändern, dass die Bildung von Risikokapitalfonds in der Schweiz zur Finanzierung von nicht börsenkotierten Unternehmen nicht behindert wird.

    Das Instrument der Bürgschaften muss ausgebaut werden, um die Vergabe von Risikokapital durch Banken zu stimulieren.

    Auf europäischer Ebene sind Initiativen für die Schaffung einer europäischen Börse für Wachstumsunternehmen im Gang, an denen sich die Schweiz beteiligen soll. Die Schaffung einer speziellen Börse für den Handel mit Aktien von Start-up-Unternehmen mit Sitz in Basel ist zu prüfen.

  • BegründungTEXT

    Kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU) sind der tragende Pfeiler unserer Wirtschaft. Deshalb müssen gezielte Massnahmen getroffen werden, die die Gründung von KMU begünstigen und die Innovation zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. In diesem Sinne ist ein KMU-Aktionsprogramm zu entwickeln, das die Stellung der KMU in der Schweiz, aber auch international verstärkt. Anstrengungen zur Risikokapitalbildung müssen in verschiedenen Bereichen ansetzen. Neben Verbesserungen im steuerlichen Umfeld der KMU (siehe Motion 95.3018 "Moderne Unternehmensbesteuerung" der CVP-Fraktion vom 25. Januar 1995) oder Hilfestellung für junge Firmen bei der Abdeckung des Risikos bei der oft nötigen raschen Expansion der Auslandaktivitäten, müssen auch marktkonforme Massnahmen ins Auge gefasst werden, welche die Bereitschaft der privaten Kapitalgeber, Risikokapital zur Verfügung zu stellen, erhöht. Generelle staatliche Zuschüsse an junge Unternehmen, wie sie in einzelnen EU-Ländern praktiziert werden, sind aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Das schweizerische Anlagefondsgesetz ist so zu ändern, dass die Bildung von Risikokapitalfonds in der Schweiz zur Finanzierung von nichtbörsenkotierten Unternehmen nicht behindert wird - analog den Venture Capital Funds in den USA.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0